Kostenverordnung für die Stellungnahmen der Gendiagnostik-Kommission nach dem Gendiagnostikgesetz
Eingangsformel
Auf Grund des § 24 Absatz 2 des Gendiagnostikgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529, 3672) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
§ 1Anwendungsbereich
Für Stellungnahmen der Gendiagnostik-Kommission gemäß § 16 Absatz 2 und § 23 Absatz 5 des Gendiagnostikgesetzes erhebt das Robert Koch-Institut zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung.
§ 2Gebühren
Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 16 Absatz 2 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 2 000 Euro. Die Gebühr für Stellungnahmen gemäß § 23 Absatz 5 des Gendiagnostikgesetzes beträgt 100 bis 800 Euro.
§ 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.