Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

(XXXX) Art 1 bis 5 (weggefallen)

-

Art 6 Übergangsregelung

Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.

Art 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.