§ 1 | Ort und Ablauf der Ausbildung |
§ 2 | Fahrlehrerausbildungsstätte |
§ 3 | Ausbildungsfahrschule |
§ 4 | Einweisungsseminar |
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) | Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten |
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1) | Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung |
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) | Musterplan und Unterrichtsverteilung für das Lehrpraktikum |
Anlage 4 (zu § 4) | Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen |
Abschnitt | Zeit | Verantwortliche Lehrkraft gemäß § 9 DV-FahrlG |
1 | 1 000 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE |
1.1 | 490 | Fachliches Professionswissen |
1.1.1 | 270 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ |
1.1.1.1 | Kompetenz BE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse BE kennen psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Alkohol, Drogen und Medikamente; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Krankheit; Emotionen; Aggression und Selbstdurchsetzung; Belastung und Beanspruchung; Einfluss von Beifahrern; Fahrmotive; Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; theoretische Modelle des Fahrverhaltens; rechtliche Vorschriften zur Fahreignung und Fahrtüchtigkeit (z. B. FeV, StVG) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Jurist |
1.1.1.2 | Kompetenz BE-2 – Heterogenität im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE sind zur Übernahme der Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer in der Lage und können die individuellen Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer erläutern sowie die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Übernahme der Perspektive anderer Verkehrsteilnehmer; individuelle Besonderheiten von und mögliche Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern (Kinder; Ältere; Menschen mit Behinderung; Fußgänger; Radfahrer; Pedelec- und E-Bike-Fahrer; Kraftradfahrer; Fahrer von Quads, Trikes und sonstigen Leichtkraftfahrzeugen; Lkw- und KOM-Fahrer; Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Reiter und Führer von Tieren); erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens | Fahrlehrer |
1.1.1.3 | Kompetenz BE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung; Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen im Straßenverkehr; Risikowahrnehmung; Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenz; Risikoakzeptanz; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.1.1.4 | Kompetenz BE-4 – Partnerschaftliches Verhalten Fahrlehrer der Klasse BE können die Notwendigkeit und die Vorteile eines durch Vorsicht, Rücksicht und Partnerschaft geprägten Verkehrsverhaltens begründen und diese Aspekte im Rahmen ihres eigenen Verkehrsverhaltens sowie ihrer beruflichen Tätigkeit anwenden. | Fahrlehrer |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Werte und Normen im Straßenverkehr; regelkonformes, deviantes und kooperatives Verhalten im Straßenverkehr; Kommunikation im Straßenverkehr und ihre Besonderheiten; Grundregeln der Verkehrsteilnahme (§ 1 StVO); Vertrauensgrundsatz; Grundsatz der doppelten Sicherung; weitere Vorschriften der StVO bezüglich eines rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Verkehrsverhaltens | ||
1.1.1.5 | Kompetenz BE-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse BE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer Verhaltensanforderungen sowie ihrer sicheren Durchführung mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO | Fahrlehrer |
1.1.1.6 | Kompetenz BE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen und Expertisegrade. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen und Expertisegrade (insbesondere von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern); Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien dieser Gruppen (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien; regionale Gefahrenstrecken); Taxonomien von Fehlhandlungen bei der Fahrzeugführung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.1.1.7 | Kompetenz BE-7 – Mobilitätsverhalten Fahrlehrer der Klasse BE können Trends des Mobilitätsverhaltens in Deutschland beschreiben und Maßnahmen zur umweltschonenden und nachhaltigen Mobilitätsgestaltung erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Mobilitätsverhalten in Deutschland; multimodale und intermodale Mobilität; Möglichkeiten der umweltschonenden und nachhaltigen Mobilitätsgestaltung | Fahrlehrer |
1.1.2 | 100 | Kompetenzbereich „Recht“ |
1.1.2.1 | Kompetenz BE-1 – Rechtssystematik Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur und die Funktion des Rechtssystems beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Rechtsordnung (Gewaltenteilung; Öffentliches Recht; Privatrecht; Gerichtsbarkeit); System der Rechtsquellen (Rechtsquellen des Europarechts; Gesetze; Verordnungen; Verwaltungsvorschriften; Richtlinien; Dienstanweisungen); Rechtsmittel | Jurist |
1.1.2.2 | Kompetenz BE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse BE können die relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Sie können die für den Straßenverkehr relevanten Grundlagen des Sozialrechts und des Steuerrechts beschreiben. | Fahrlehrer, Jurist |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG;FahrlPrüfVO;StVG); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung; Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU)Nr. 165/2014);Steuerrechtliche Vorschriften für den Straßenverkehr (z. B. KraftStDV; KraftStG) | ||
1.1.3 | 120 | Kompetenzbereich „Technik“ |
1.1.3.1 | Kompetenz BE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse BE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Personenkraftwagen und Anhängern sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugaufbau; elektrische Anlage; Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; Anhänger und Verbindungseinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Einsatzmöglichkeiten alternativer Antriebstechnologien in der Fahrschulausbildung und Fahrerweiterbildung; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | Ingenieur |
1.1.3.2 | Kompetenz BE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Pkw und Pkw-Gespannen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm´scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Aquaplaning; Pendeln oder Einknicken des Anhängers; Fahrverhalten von Pkw und Pkw-Gespannen; Fahrstabilisierungssysteme; Anhalteweg; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickverhalten beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.3.3 | Kompetenz BE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens Fahrlehrer der Klasse BE kennen die wesentlichen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für Pkw; sie können diese erläutern und selbst anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens | Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.3.4 | Kompetenz BE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse BE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Fahrzeuge; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | ||
1.2 | 510 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen |
1.2.1 | 300 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ |
1.2.1.1 | Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinie; StVG); Fahrschulüberwachung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.4 | Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung (z. B. Fahrkompetenztrainings für Senioren) und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention | Fahrlehrer |
1.2.2 | 100 | Kompetenzbereich „Erziehen“ |
1.2.2.1 | Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen: Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener | Bildungswissenschaftler |
1.2.2.2 | Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation) | Bildungswissenschaftler |
1.2.3 | 110 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ |
1.2.3.1 | Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
2 | 140 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A |
2.1 | 68 | Fachliches Professionswissen |
2.1.1 | 32 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ |
2.1.1.1 | Kompetenz A-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse A kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Kraftradfahrern und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrmotive; Emotionen (z. B. Flow-Erleben); Einstellungen zum Kraftradfahren; Fahrertypologien; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Belastung und Beanspruchung; körperliche Fitness beim Kraftradfahren; Fahren in der Gruppe | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
2.1.1.2 | Kompetenz A-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Krafträdern erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Risikowahrnehmung; Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenz; Risikoakzeptanz; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
2.1.1.3 | Kompetenz A-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse A kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen sowie der sicheren Durchführung mit Krafträdern mit und ohne Beiwagen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO | Fahrlehrer |
2.1.1.4 | Kompetenz A-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse A kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Kraftradfahrern und können typische Kraftrad-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien; regionale Gefahrenstrecken) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
2.1.2 | 12 | Kompetenzbereich „Recht“ |
2.1.2.1 | Kompetenz A-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse A können die für das Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG;FahrlAusbVO;FahrlG; FahrlPrüfVO; StVG); Gefährdungs- und Verschuldenshaftung, insbesondere bei der Kraftradausbildung | Fahrlehrer, Jurist |
2.1.3 | 24 | Kompetenzbereich „Technik“ |
2.1.3.1 | Kompetenz A-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse A kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Krafträdern und Beiwagen sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kraftradarten; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; elektrische Anlage; Abgasanlage und Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit (insbesondere Schutzkleidung); Beiwagen; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Funkanlagen; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | Ingenieur |
2.1.3.2 | Kompetenz A-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Krafträdern mit und ohne Beiwagen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm'scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Radlastverlagerung; Schräglage; Kippgrenze; Seitenwind; Fahrverhalten von Krafträdern mit und ohne Beiwagen; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Lenkimpulstechnik; Kurventechnik, Linienwahl und Blickverhalten beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur |
2.1.3.3 | Kompetenz A-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse A können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für Krafträder beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Krafträder; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist |
2.2 | 72 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen für die Motorradausbildung |
2.2.1 | 40 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ |
2.2.1.1 | Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinie; StVG); Fahrschulüberwachung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
2.2.1.2 | Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | ||
2.2.1.3 | Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
2.2.1.4 | Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung (z. B. Fahrkompetenztrainings für Senioren) und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention | Fahrlehrer |
2.2.2 | 16 | Kompetenzbereich „Erziehen“ |
2.2.2.1 | Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen: Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener | Bildungswissenschaftler |
2.2.2.2 | Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation) | Bildungswissenschaftler |
2.2.3 | 16 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ |
2.2.3.1 | Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
3 | 140 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE |
3.1 | Fachliches Professionswissen klassenspezifischer Ausbildungsmonat | |
3.1.1 | 72 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ |
3.1.1.1 | Kompetenz CE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse CE kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Tätigkeitsbezogene Einstellungen; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Belastung und Beanspruchung; Aggression und Selbstdurchsetzung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
3.1.1.2 | Kompetenz CE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme) | ||
3.1.1.3 | Kompetenz CE-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse CE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen sowie der sicheren Durchführung mit Lkw, Last- und Sattelzügen bzw. mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO | Fahrlehrer |
3.1.1.4 | Kompetenz CE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse CE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
3.1.2 | 24 | Kompetenzbereich „Recht“ |
3.1.2.1 | Kompetenz CE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse CE können die für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Steuerrecht“ (z. B. KraftStG; KraftStDV), „Haftungs- und Versicherungsrecht beim (gewerblichen) Gütertransport“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG;FahrlAusbVO;FahrlG; FahrlPrüfVO); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung beim (gewerblichen) Gütertransport | Fahrlehrer, Jurist |
3.1.2.2 | Kompetenz CE-3 – Gütertransport- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE können die für den gewerblichen Gütertransport und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. | Fahrlehrer, Jurist |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Handhabung Fahrtenschreiber; DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 70); Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung (z. B. ADR; GGBefG; GGVSEB); Vorschriften zum (inter-)nationalen Gütertransport (z. B. BFStrMG; GüKG; GüKGrKabotageV; LKW-MautV); Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister (z. B. BKrFQG; BKrFQV; BKV) | ||
3.1.3 | 44 | Kompetenzbereich „Technik“ |
3.1.3.1 | Kompetenz CE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Bau- und Aufbauarten bei Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugelektrik; Abgasanlage und Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; Verbindungseinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; technische Besonderheiten von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | Ingenieur |
3.1.3.2 | Kompetenz CE-2 - Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse CE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen sowie mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm´scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Aufliegers; Fahrverhalten von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Anhalteweg; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickführung beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur |
3.1.3.3 | Kompetenz CE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens Fahrlehrer der Klasse CE kennen die klassenspezifischen wesentlichen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; sie können diese erläutern und selbst anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens | Fahrlehrer, Ingenieur |
3.1.3.4 | Kompetenz CE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse CE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge beschreiben sowie deren Vorteile und Nach- | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist |
teile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | ||
4 | 140 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE |
4.1 | Fachliches Professionswissen klassenspezifischer Ausbildungsmonat | |
4.1.1 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“ | |
4.1.1.1 | Kompetenz DE-1 – Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse DE kennen klassenspezifische psychische und physische Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von KOM-Fahrern und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Tätigkeitsbezogene Einstellungen; Fahrerselbstbild; Fahrertypologien; Belastung und Beanspruchung; Unaufmerksamkeit und Ablenkung; Müdigkeit; Aggression und Selbstdurchsetzung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
4.1.1.2 | Kompetenz DE-3 – Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung bezüglich des Fahrens von KOM erläutern und Verkehrssituationen mit Blick auf klassenspezifische Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wahrnehmung der Verkehrsumwelt; mögliche Gefahren im Straßenverkehr; Antizipation von (latenten) Gefahrensituationen; Umgang mit Gefahrensituationen (Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr); vorausschauende und defensive Fahrweise; Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (z. B. computergestützte Trainingsprogramme) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
4.1.1.3 | Kompetenz DE-5 – Fahraufgaben Fahrlehrer der Klasse DE kennen die verschiedenen Fahraufgaben im Straßenverkehr und können diese hinsichtlich ihrer klassenspezifischen Verhaltensanforderungen und der sicheren Durchführung mit unterschiedlichen Arten von KOM erläutern. Sie können die Fahraufgaben selbst fehlerfrei absolvieren und die Durchführung von Fahraufgaben kriteriengeleitet beurteilen. | Fahrlehrer |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahraufgabenkatalog für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen; Durchführungs- und Bewertungsstandards für die Fahraufgaben; fahraufgabenrelevante klassenspezifische Vorschriften der StVO | ||
4.1.1.4 | Kompetenz DE-6 – Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse DE kennen die wesentlichen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten von KOM-Fahrern und können typische KOM-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonderheiten; Unfallbeteiligung und typische Unfallszenarien (Unfallbeteiligung; Unfallarten und Unfalltypen; Unfallursachen und Vermeidungsstrategien) | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
4.1.2 | 24 | Kompetenzbereich „Recht“ |
4.1.2.1 | Kompetenz DE-2 – Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse DE können die für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Relevante Rechtsvorschriften aus den Bereichen „Verhalten im Straßenverkehr“ (z. B. StVG; StVO), „Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht“ (z. B. FeV; FZV; Richtlinie 2006/126/EG; StVG; StVZO), „Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht des Straßenverkehrs“ (z. B. BKatV; OWiG; StGB; StPO; StVG), „Steuerrecht“ (z. B. KraftStDV; KraftStG), „Haftungs- und Versicherungsrecht bei der (gewerblichen) Personenbeförderung“ (z. B. BGB; PflversG; StVG), „Fahrschulwesen“ (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO); Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung bei der (gewerblichen) Personenbeförderung | Fahrlehrer, Jurist |
4.1.2.2 | Kompetenz DE-3 – Personenbeförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse DE können die für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Sozialvorschriften im Straßenverkehr (z. B. AETR; ArbZG; FPersG; FPersV; VO (EG) Nr. 561/2006; VO (EU) Nr. 165/2014); Handhabung Fahrtenschreiber; DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 70); Vorschriften zur (inter-)nationalen gewerblichen Personenbeförderung (z. B. BefBedV; BOKraft; PBefG); Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifikation sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister (z. B. BKrFQG; BKrFQV; BKV) | Fahrlehrer, Jurist |
4.1.3 | 44 | Kompetenzbereich „Technik“ |
4.1.3.1 | Kompetenz DE-1 – Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse DE kennen den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und können diese beschreiben. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Bauarten von KOM; Motor (insbesondere konventionelle und alternative Antriebstechnologien wie z. B. Elektromobilität); Antriebsstrang; Fahrwerk; Fahrzeugelektrik; Abgasanlage und | Ingenieur |
Schadstoffminderung; aktive und passive Sicherheit; technische Serviceeinrichtungen und Nothilfeeinrichtungen; Beladung und Ladungssicherung; Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit; Sicherheits- und Abfahrtkontrollen; Handfertigkeiten; rechtliche Vorschriften zur Technik (z. B. Richtlinien und Verordnungen (EU/EG/EWG); StVZO) | ||
4.1.3.2 | Kompetenz DE-2 – Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse DE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit KOM erläutern und auf dieser Basis das Fahrverhalten dieser Fahrzeuge analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Kräfte und Momente am Fahrzeug; Kamm'scher Kreis; Haftungsgrenze der Reifen bei unterschiedlichen Bedingungen; Achs- und Radlastverschiebung; Kippgrenze; Seitenwind; Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Gelenkbusses; Fahrverhalten von KOM; Aquaplaning; Anhalteweg; Fahrstabilisierungssysteme; Zusammenhang von Fahrphysik und Fahrerverhalten (Linienwahl, Lenktechnik und Blickführung beim Kurvenfahren; Verhaltensmaßnahmen im fahrphysikalischen Grenzbereich) | Fahrlehrer, Ingenieur |
4.1.3.3 | Kompetenz DE-3 – Technische Aspekte umweltschonenden Fahrens Fahrlehrer der Klasse DE kennen die wesentlichen klassenspezifischen Merkmale einer umweltschonenden Fahrweise für KOM; sie können diese erläutern und anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrwiderstände; Motorkennlinien und Verbrauchskennfelder; Merkmale umweltschonenden Fahrens | Fahrlehrer, Ingenieur |
4.1.3.4 | Kompetenz DE-4 – Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse DE können die grundlegende Funktion und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen für KOM beschreiben sowie deren Vorteile und Nachteile erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die klassenspezifischen Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arten, Funktion, Sicherheits- und Gefährdungspotenziale von Fahrerassistenzsystemen; verhaltenswissenschaftliche Aspekte im Hinblick auf die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Akzeptanz; visuelle und kognitive Beanspruchung; Auswirkungen auf das Situationsbewusstsein; Fehlkonzepte der Nutzer; Verhaltensanpassung und Fehlgebrauch; Übernahmeproblematik); Einsatzmöglichkeiten und Betrachtung von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrerweiterbildung; Stufen des automatisierten Fahrens; Sicherheits- und Gefährdungspotenziale automatisierter KOM; Fahrzeug-zu-X-Kommunikation; grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; „Dilemma-Situationen“; Fehlerkompensationsfähigkeiten automatisierter Fahrzeuge); Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahrlehrerberuf | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist |
4.1.3.5 | Kompetenz DE-5 – Störungssuche und Fehlerbeseitigung Fahrlehrer der Klasse DE können technische Störungen und Fehler bei KOM erkennen und geringe Mängel beheben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Werkstattausbildung (Störungssuche und Fehlerbeseitigung) | Ingenieur |
5.1 | 144 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen für die Schwerfahrzeugausbildung |
5.1.1 | 80 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“ |
5.1.1.1 | Kompetenz 1 – Grundlagen der Fahranfängervorbereitung: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie kennen insbesondere die Ziele, die Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung, können sie erläutern sowie ihren Theorieunterricht und ihre Fahrpraktische Ausbildung daran ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung; Rahmenplan Theorieunterricht; Rahmenplan Fahrpraktische Ausbildung; curriculare Grundlagen der Fahrschulausbildung; Ausbildungspläne; rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. DV-FahrlG; FahrlG; FahrschAusbO; FeV; Prüfungsrichtlinie; StVG); Fahrschulüberwachung | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
5.1.1.2 | Kompetenz 2 – Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer können die Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz beschreiben. Weiterhin kennen sie Lehrfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern und Abrufen, Anwendung und Transfer, Steuerung und Kontrolle), Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung sowie Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts. Sie können Lehrfunktionen, Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Bestandteile und Erwerbsverläufe von Fahrkompetenz; Wissensarten und deren Erwerb (Faktenwissen; Handlungswissen); Risiken am Beginn der Fahrerkarriere und deren psychologische Grundlagen; Motivationstheorien (insbesondere Lern- und Leistungsmotivation); Unterrichtsplanung; Auswahl und Nutzung von Lehr-Lernmethoden und Lehr-Lernmedien; kognitive Aktivierung; zielerreichendes Lernen und Konsolidierung; Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation und Klassenführung; E-Learning (d. h. Lernen mit elektronischen Medien); Blended-Learning (d. h. Verknüpfung von Präsenzunterricht und Lernen mit elektronischen Medien); Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Fehlkonzepte von Fahrschülern; Vorbereitung auf die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeiten der Verzahnung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung; Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Lehrübungen zum Theorieunterricht; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
5.1.1.3 | Kompetenz 3 – Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer kennen − aufbauend auf den Bestandteilen und Erwerbsverläufen von Fahrkompetenz – Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht sowie die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung. Sie können die Verzahnungsmöglichkeiten und Qualitätskriterien erläutern sowie bei der Planung und Durchführung der Fahrpraktischen Ausbildung anwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: Aufbau automatisierter Fertigkeiten; Expertiseerwerb und deliberate practice (d. h. zielgerichtetes und intensives Üben); Sequenzierung der Fahrpraktischen Ausbildung; Anforderungen und Bewertungskriterien bei der Bewältigung von Fahraufgaben; Instruktion, Scaffolding und Fading (d. h. an den Lernstand angepasstes Anleiten); Feedback; Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers; Unterstützung des selbstorganisierten Lernens; Möglichkeiten der Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbildung und Theorieunterricht; Vorbereitung auf die Praktische Fahrerlaubnisprüfung; Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung; Selbst- und Fremdevaluation für Fahrlehreranwärter | ||
5.1.1.4 | Kompetenz 4 – Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Fahrlehrerberuf und Berufsbild; Angebote von Fahrschulen zur Fahrerweiterbildung und Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Verkehrserziehung); Weiterqualifizierungsmöglichkeiten; Aktualisierung und Ergänzung des Professionswissens; Arbeitsorganisation; Belastung, Stress und Stressprävention | Fahrlehrer |
5.1.2 | 32 | Kompetenzbereich „Erziehen“ |
5.1.2.1 | Kompetenz 1 – Berücksichtigung personeller, sozialer und kultureller Lernbedingungen: Fahrlehrer kennen typische personelle, soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern, können sie erläutern sowie im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter; Umgang mit Heterogenität; Lehr-Lerntheorien und Lehren in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung; individuelle Komponenten des Lernens Erwachsener | Bildungswissenschaftler |
5.1.2.2 | Kompetenz 2 – Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer kennen die Prozesse des Einstellungserwerbs und die Methoden der Einstellungsveränderung. Sie können diese Prozesse und Methoden erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: Komponenten von Einstellungen; Erwerb und Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsübernahme und Sicherheit im Straßenverkehr (z. B. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation) | Bildungswissenschaftler |
5.1.3 | 32 | Kompetenzbereich „Beurteilen“ |
5.1.3.1 | Kompetenz 1 – Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer können Lernvoraussetzungen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Fahrschülern beurteilen und die Ergebnisse der Beurteilung zur individuellen Förderung und Beratung bezüglich des weiteren Lernwegs verwenden. | Bildungswissenschaftler, Fahrlehrer |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung; Bezugsnormen (kriterial, sozial, individuell); Beobachtungs- und Beurteilungsfehler; Förderung von Selbsteinschätzungen des Fahrschülers; Prüfungsangst; Lernstörungen; Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung; Leistungsrückmeldungen und Formen von Feedback; Orientierung von Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung am Kenntnis- und Ausbildungsstand des Fahrschülers; Beratung bezüglich des Lernwegs; Feststellung der Prüfungsreife |
Lfd. Nr. | ||
1 | Einführung | |
1.1 | Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb | Kennenlernen
|
1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers |
1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber
|
2 | Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht (Hospitation) mit Vor- und Nachbesprechung des Unterrichts | |
2.1 | Theoretischer Unterricht | |
2.1.1 | Vorbesprechung |
|
2.1.2 | Hospitation | Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B |
2.1.3 | Nachbesprechung | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts |
2.2 | Praktischer Unterricht | |
2.2.1 | Vorbesprechung |
|
2.2.2 | Hospitation | Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen |
2.2.3 | Nachbesprechung | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden |
3 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |
3.1 | Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |
3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs Beschreiben
|
3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B |
3.1.3 | Nachbesprechung | Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters |
3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |
3.2.1 | Vorbesprechung | Planen der Fahrstunde Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte |
3.2.2 | Durchführung | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands |
3.2.3 | Nachbesprechung | Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters |
3.3 | Feststellung der Prüfungsreife | Kennenlernen der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers |
4 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |
4.1 | Theoretischer Unterricht | Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B Reflektieren des Unterrichts Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer |
4.2 | Praktischer Unterricht | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen Reflektieren der Fahrstunden Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer |
4.3 | Feststellen der Prüfungsreife | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer |
5 | Vorstellung von Fahrschülern zur Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | Erledigen der Formalitäten Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers Betreuung des Fahrschülers vor und nach der Prüfung Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer |
Lfd. Nr. | Lernthemen | Unterrichtseinheiten (45 Minuten) |
2 | Teilnahme (Hospitation) am theoretischen und praktischen Unterricht | |
2.1 | Theoretischer Unterricht | 8 |
2.2 | Praktischer Unterricht | 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO |
3 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterrichtin Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |
3.1 | Theoretischer Unterrichtin Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 12 |
3.2 | Praktischer Unterrichtin Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO |
3.3 | Feststellung der Prüfungsreife für die praktische Prüfungin Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 3 |
4 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterrichtohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | |
4.1 | Theoretischer Unterrichtohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 18 |
4.2 | Praktischer Unterrichtohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 120 |
5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | 6 |
6 | Nr. 1 bis 5 nach individueller Aufteilung und Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter | 132 |
Gesamt | 330 |
Abschnitt | Zeit | Verantwortliche Lehrkraft gemäß § 9 Absatz 1 DV-FahrlG |
40 | Qualifizierung | |
1 | 12 | Fachliches Professionswissen |
1.1 | Kompetenzbereich „Recht“ | |
1.1.1 | Kompetenz 1 – Rechtliche Grundlagen zur Fahrlehrerausbildung Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer kennen den Aufbau, die Ziele und die Inhalte der Fahrlehrerausbildung und Fahrlehrerprüfung sowie den Status und die Aufgaben der an der Ausbildung und Prüfung beteiligten Institutionen und Personen. Sie können diese Aspekte und die dazugehörigen Rechtsvorschriften erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Modularisierter Aufbau der Fahrlehrerausbildung; Ziele und Inhalte der Fahrlehrerausbildung; Aufbau und Anforderungen der Fahrlehrerprüfung; Status und Aufgaben der an Ausbildung und Prüfung beteiligten Institutionen (Fahrlehrerausbildungsstätte; Ausbildungsfahrschule; Fahrlehrerprüfungsausschuss) und Personen (Fahrlehreranwärter; Fahrlehrer in Ausbildung; Lehrkräfte der Fahrlehrerausbildungsstätte; Ausbildungsfahrlehrer; Mitglieder des Fahrlehrerprüfungsausschusses); relevante Rechtsvorschriften zur Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO) | Fahrlehrer, Jurist |
1.1.2 | Kompetenz 2 – Rechtliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer kennen die Rechtsvorschriften zum Betrieb bzw. zur verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrlehrerrechtliche Vorschriften zum Betrieb und zur verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG); arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften zum Betrieb und zur verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen (z. B. ArbZG; BBiG; BUrlG; EntgFG; MiLoG; MuSchG; SGB) | Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | Kompetenz 3 – Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer kennen die Rechtsvorschriften bezüglich der Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrlehrerrechtliche Vorschriften zur Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern (z. B. FahrlAusbVO; FahrlG); arbeitsrechtliche Vorschriften zur Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern (z. B. BBiG) | Fahrlehrer, Jurist |
1.2 | Kompetenzbereich „Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation“ | |
1.2.1 | Kompetenz 1 – Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen und Ausbildungsfahrlehrer bestellte Personen sind sich ihrer Verantwortung für die hochwertige Ausbildung des Berufsnachwuchses bewusst und berücksichtigen diese bei der betriebswirtschaftlichen Gestaltung von Ausbildungsfahrschulen. Sie können den Aufwand und den Nutzen der Ausbildung von auszubildenden Fahrlehrern erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wirtschaftsethische Verantwortung beim Betrieb bzw. bei der verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen; Nutzen der Ausbildung von auszubildenden Fahrlehrern (z. B. Fachkräftenachwuchs, Stärkung des Berufsbildes, Wettbewerbsvorteil, Innovationskraft) unter Berücksichtigung des Aufwandes (z. B. Ausbildungsvergütung, Zeitaufwand, Fahrschülerbedarf, Investitionskosten) | Fahrlehrer |
1.2.2 | Kompetenz 2 – Arbeitsorganisatorische Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer sind sich ihrer Verantwortung für die hochwertige Ausbildung des Berufsnachwuchses bewusst und berücksichtigen diese bei der arbeitsorganisatorischen Gestaltung der Berufsausbildung. Sie können arbeitsorganisatorische Besonderheiten bei der Berufsausbildung und entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arbeitsorganisatorische Besonderheiten bei der Ausbildung von Fahrlehrern (z. B. zeitliche Gestaltung der Berufsausbildung; Auswahl geeigneter Fahrschüler; Kooperation mit der Fahrlehrerausbildungsstätte) und Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Zeitmanagement) | Fahrlehrer |
2 | 28 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen |
2.1 | Kompetenzbereich „Beobachten, Bewerten und Beurteilen“ | |
2.1.1 | Kompetenz 1 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können die Anwendung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts fachgerecht beobachten, bewerten und beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Analyse und Beurteilung von Unterrichtsplanungen; Methodische Grundlagen der Unterrichtsbeobachtung, -bewertung und -beurteilung (Beobachtungskategorien, Beobachtungsindikatoren, Schätzskalen mit verhaltensbezogenen Indikatoren; Beobachtungs-und Beurteilungsfehler); Verfahren der systematischen Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Unterricht; Übungen zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Theorieunterricht anhand von Videobeispielen; Feststellen der Prüfungsreife für die Lehrprobe im Theorieunterricht | Bildungswissenschaftler |
2.1.2 | Kompetenz 2 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen der Fahrpraktischen Ausbildung Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können die Anwendung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung fachgerecht beobachten, bewerten und beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Analyse und Beurteilung von Ausbildungsplanungen; Methodische Grundlagen der Ausbildungsbeobachtung, -bewertung und -beurteilung (Beobachtungskategorien, Beobachtungsindikatoren, Schätzskalen mit verhaltensbezogenen Indikatoren); Verfahren der systematischen Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Ausbildung; Übungen zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Fahrpraktischer Ausbildung anhand von Videobeispielen; Feststellen der Prüfungsreife für die Lehrprobe in der Fahrpraktischen Ausbildung | Bildungswissenschaftler |
2.1.3 | Kompetenz 3 – Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können die Stärken und Schwächen des beruflichen Erlebens und Verhaltens ihrer auszubildenden Fahrlehrer beobachten, bewerten und beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Zusammenhänge zwischen Persönlichkeitsmerkmalen und der Bewährung im Lehrerberuf (z. B. allgemeine Persönlichkeitsmerkmale; allgemeine Interessen; spezielle Persönlichkeitsmerkmale); Berufswahl (berufliche Interessen; Berufswahlmotive; berufsbezogene Überzeugungen); Lehrerbelastung und -gesundheit (z. B. Belastungsfaktoren; Beanspruchungsreaktionen und Beanspruchungsfolgen; Beanspruchungsmuster; Möglichkeiten zur Belastungsregulation und Prävention); Erhalt und Förderung von Arbeitsmotivation sowie von Arbeits- und Berufszufriedenheit; Berücksichtigung diverser Informationsquellen (Selbsteinschätzungen der auszubildenden Fahrlehrer; Einschätzungen der Fahrschüler; Einschätzungen der Lehrkräfte an den Fahrlehrerausbildungsstätten) | Bildungswissenschaftler |
2.2 | Kompetenzbereich „Rückmelden und Beraten“ | |
2.2.1 | Kompetenz 1 – Rückmelden Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können ihren auszubildenden Fahrlehrern Rückmeldungen in Bezug auf pädagogisch-psychologisch und verkehrspädagogisch relevante Aspekte des Theorieunterrichts und der Fahrpraktischen Ausbildung sowie hinsichtlich ihres beruflichen Erlebens und Verhaltens geben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Gegenstand, Funktion und Formen von Leistungsbeurteilungen; Funktion und Gestaltung von Beurteilungsgesprächen (z. B. Kommunikation und Gesprächsführung; Wirkung von Feedback) | Bildungswissenschaftler |
2.2.2 | Kompetenz 2 – Beraten Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können ihre auszubildenden Fahrlehrer im Hinblick auf die pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Optimierung ihres Theorieunterrichts und ihrer Fahrpraktischen Ausbildung beraten. Darüber hinaus können sie ihre auszubildenden Fahrlehrer bei der Verbesserung ihres beruflichen Erlebens und Verhaltens unterstützen. | Bildungswissenschaftler |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Aufgaben von Beratern; Beziehung zwischen Beratern und Beratenen; Klärung und Vereinbarung von Veränderungszielen und Veränderungsmaßnahmen; Training von Rückmelde- und Beratungsgesprächen |