Erster Abschnitt | |||
Wahlorgane (§§ 1 bis 11) | |||
§ 1 | Bundeswahlleiter | ||
§ 2 | Landeswahlleiter | ||
§ 3 | Kreis- und Stadtwahlleiter | ||
§ 4 | Bildung der Wahlausschüsse | ||
§ 5 | Tätigkeit der Wahlausschüsse | ||
§ 6 | Wahlvorsteher und Wahlvorstand | ||
§ 7 | Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand | ||
§ 8 | Beweglicher Wahlvorstand | ||
§ 9 | Ehrenämter | ||
§ 10 | Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld | ||
§ 11 | Geldbußen | ||
Zweiter Abschnitt | |||
Vorbereitung der Wahl (§§ 12 bis 41) | |||
Erster Unterabschnitt | |||
Wahlbezirke | |||
§ 12 | Allgemeine Wahlbezirke | ||
§ 13 | Sonderwahlbezirke | ||
Zweiter Unterabschnitt | |||
Wählerverzeichnis | |||
§ 14 | Führung des Wählerverzeichnisses | ||
§ 15 | Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis | ||
§ 16 | Zuständigkeiten für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis | ||
§ 17 | Verfahren für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis auf Antrag | ||
§ 17a | Eintragung der wahlberechtigten Unionsbürger, Zuständigkeiten und Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis | ||
§ 17b | Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis von Amts wegen | ||
§ 18 | Benachrichtigung der Wahlberechtigten | ||
§ 19 | Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, über die Erteilung von Wahlscheinen und über die Bedingungen und Einzelheiten für die Ausübung des Wahlrechts von Unionsbürgern | ||
§ 20 | Einsicht in das Wählerverzeichnis | ||
§ 21 | Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde | ||
§ 22 | Berichtigung des Wählerverzeichnisses | ||
§ 23 | Abschluß des Wählerverzeichnisses | ||
Dritter Unterabschnitt | |||
Wahlscheine | |||
§ 24 | Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen | ||
§ 25 | Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines | ||
§ 26 | Wahlscheinanträge | ||
§ 27 | Erteilung von Wahlscheinen | ||
§ 28 | Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen | ||
§ 29 | Vermerk im Wählerverzeichnis | ||
§ 30 | Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines und Beschwerde | ||
Vierter Unterabschnitt | |||
Wahlvorschläge, Stimmzettel | |||
§ 31 | Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen | ||
§ 32 | Inhalt und Form der Wahlvorschläge | ||
§ 33 | Vorprüfung der Wahlvorschläge | ||
§ 34 | Zulassung der Wahlvorschläge | ||
§ 35 | Beschwerde gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses | ||
§ 36 | Ausschluß von der Verbindung von Wahlvorschlägen | ||
§ 37 | Bekanntmachung der Wahlvorschläge | ||
§ 38 | Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl | ||
Fünfter Unterabschnitt | |||
Wahlräume, Wahlzeit | |||
§ 39 | Wahlräume | ||
§ 40 | Wahlzeit | ||
§ 41 | Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde | ||
Dritter Abschnitt | |||
Wahlhandlung (§§ 42 bis 59) | |||
Erster Unterabschnitt | |||
Allgemeine Bestimmungen | |||
§ 42 | Ausstattung des Wahlvorstandes | ||
§ 43 | Wahlkabinen | ||
§ 44 | Wahlurnen | ||
§ 45 | Wahltisch | ||
§ 46 | Eröffnung der Wahlhandlung | ||
§ 47 | Öffentlichkeit | ||
§ 48 | Ordnung im Wahlraum | ||
§ 49 | Stimmabgabe | ||
§ 50 | Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen | ||
§ 51 | (weggefallen) | ||
§ 52 | Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines | ||
§ 53 | Schluß der Wahlhandlung | ||
Zweiter Unterabschnitt | |||
Besondere Regelungen | |||
§ 54 | Wahl in Sonderwahlbezirken | ||
§ 55 | Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen | ||
§ 56 | Stimmabgabe in Klöstern | ||
§ 57 | Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten | ||
§ 58 | (weggefallen) | ||
§ 59 | Briefwahl | ||
Vierter Abschnitt | |||
Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse (§§ 60 bis 74) | |||
§ 60 | Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk | ||
§ 61 | Zählung der Wähler | ||
§ 62 | Zählung der Stimmen | ||
§ 63 | Bekanntgabe des Wahlergebnisses | ||
§ 64 | Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse | ||
§ 65 | Wahlniederschrift | ||
§ 66 | Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen | ||
§ 67 | Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses | ||
§ 68 | Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses | ||
§ 69 | Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt | ||
§ 70 | Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land | ||
§ 71 | Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet | ||
§ 72 | Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse | ||
§ 73 | Benachrichtigung der gewählten Bewerber | ||
§ 74 | Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter | ||
Fünfter Abschnitt | |||
Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Listennachfolgern (§§ 75 bis 77) | |||
§ 75 | Nachwahl | ||
§ 76 | Wiederholungswahl | ||
§ 77 | Berufung von Listennachfolgern | ||
Sechster Abschnitt | |||
Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 78 bis 88) | |||
§ 78 | Datenschutzrechtliche Spezialregelungen | ||
§ 78a | Prüfung der Wählbarkeit deutscher Bewerber in anderen Mitgliedstaaten | ||
§ 79 | Öffentliche Bekanntmachungen | ||
§ 80 | Zustellungen, Versicherungen an Eides statt | ||
§ 81 | Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken | ||
§ 82 | Sicherung der Wahlunterlagen | ||
§ 83 | Vernichtung von Wahlunterlagen | ||
§ 84 | (weggefallen) | ||
§ 85 | Stadtstaatklausel | ||
§ 86 | Nachweis des Nichtausschlusses von der Wählbarkeit | ||
§ 87 | Übergangsregelung für die Wahl zum 4. Europäischen Parlament | ||
§ 88 | (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) | ||
Anhang *) | |||
Anlage 1 | |||
(zu § 17 Absatz 6) | |||
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren – Erst- und Zweitausfertigung – und Merkblatt zum Antrag | |||
Anlage 2 | |||
(zu § 17 Absatz 5) | |||
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben – Erst- und Zweitausfertigung – und Merkblatt zum Antrag | |||
Anlage 2A | |||
(zu § 17a Absatz 2) | |||
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger und Merkblatt zum Antrag | |||
Anlage 2B | |||
(zu § 17a Abs. 5) | |||
Einheitliches Formular für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten | |||
Anlage 2C | |||
(zu § 17b Abs. 2) | |||
Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden | |||
Anlage 3 | |||
(zu § 18 Abs. 1) | |||
Wahlbenachrichtigung | |||
Anlage 4 | |||
(zu § 18 Abs. 2) | |||
Wahlscheinantrag | |||
Anlage 5 | |||
(zu § 19 Abs. 1) | |||
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen | |||
Anlage 6 | |||
(zu § 19 Abs. 2) | |||
Bekanntmachung der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament | |||
Anlage 6A | |||
(zu § 19 Abs. 3) | |||
Bekanntmachung des Bundes- oder des Kreis- oder Stadtwahlleiters für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und der Beitrittsstaaten zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland | |||
Anlage 7 | |||
(zu § 23 Abs. 1) | |||
Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses durch die Gemeindebehörde | |||
Anlage 8 | |||
(zu § 25) | |||
Wahlschein | |||
Anlage 9 | |||
(zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3) | |||
Stimmzettelumschlag für die Briefwahl – Vorder- und Rückseite – | |||
Anlage 10 | |||
(zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 4) | |||
Wahlbriefumschlag - Vorder- und Rückseite - | |||
Anlage 11 | |||
(zu § 27 Abs. 3) | |||
Merkblatt für die Briefwahl - Vorder- und Rückseite - | |||
Anlage 12 | |||
(zu § 32 Abs. 1) | |||
Liste für ein Land | |||
Anlage 13 | |||
(zu § 32 Abs. 1) | |||
Gemeinsame Liste für alle Länder | |||
Anlage 14 | |||
(zu § 32 Abs. 3) | |||
Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift und Bescheinigung des Wahlrechts | |||
Anlage 14A | |||
(zu § 32 Abs. 3) | |||
Versicherung an Eides statt zum Nachweis der Wahlberechtigung eines Unionsbürgers zur Vorlage bei der Gemeindebehörde (Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften) | |||
Anlage 15 | |||
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 1) | |||
Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt zur Bewerbung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen von Bewerbern und Ersatzbewerbern eines Wahlvorschlags | |||
Anlage 16 | |||
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 2) | |||
Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche | |||
Anlage 16A | |||
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 2a) | |||
Bescheinigung der Wohnung/des sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes sowie des Nichtausschlusses von der Wählbarkeit für Unionsbürger | |||
Anlage 16B | |||
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 2b) | |||
Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes - Erst- und Zweitausfertigung - | |||
Anlage 16C (weggefallen) | |||
Anlage 17 | |||
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) | |||
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber für die Liste für ein Land | |||
Anlage 18 | |||
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) | |||
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber für die gemeinsame Liste für alle Länder | |||
Anlage 19 | |||
(zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) | |||
Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Listenbewerber und Ersatzbewerber | |||
Anlage 20 | |||
(zu § 34 Abs. 6 und 8) | |||
Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses/ Bundeswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge | |||
Anlage 21 | |||
(zu § 36 Abs. 1) | |||
Erklärung über den Ausschluß von der Verbindung von Wahlvorschlägen | |||
Anlage 22 | |||
(zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 1) | |||
Stimmzettel | |||
Anlage 23 | |||
(zu § 41 Abs. 1) | |||
Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde | |||
Anlage 24 | |||
(zu § 64 Abs. 7, § 68 Abs. 4) | |||
Schnellmeldung über das Ergebnis der Wahl | |||
Anlage 25 | |||
(zu § 65 Abs. 1) | |||
Wahlniederschrift (Urnenwahl) | |||
Anlage 26 | |||
(zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) | |||
Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl | |||
Anlage 27 | |||
(zu § 68 Abs. 5) | |||
Wahlniederschrift (Briefwahl) | |||
Anlage 28 | |||
(zu § 69 Abs. 4) | |||
Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/ Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt | |||
Anlage 29 | |||
(zu § 70 Abs. 4) | |||
Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land | |||
Anlage 30 | |||
(zu § 71 Abs. 4) | |||
Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet | |||
Anlage 31 | |||
(zu § 84 Nr. 3) | |||
(weggefallen) |
② | An die Gemeindebehörde | Bitte
|
........... .......... |
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschlandbei der Meldebehörde gemeldet war, ⃞ ist unverändert ⃞ lautete damals: | ||||
Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) |
③ | Meine derzeitige Wohnung | besteht seit (Meldedatum): | ||
(vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) | Tag | Monat | Jahr | |
.......... | ||||
.......... | ||||
④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||
⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||
⑥ | Ich bin im Besitz eines ⃞ Personalausweises ⃞ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |
von (ausstellende Behörde) | ||||
⑦ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||
⑧ | ⃞ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||
⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet. | oder | ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||
⑨ | ⃞ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||
⑩ | ⃞ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. oder | |||
⑪ | ⃞ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | ⃞ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |
⑫ | ⃞ Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt. | |||
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||
⑬ | .......... Datum, Unterschrift desAntragstellers/derAntragstellerin(Vor- und Familienname) | |||
⑭ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antragals Hilfspersonnach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift derHilfsperson(Vor- und Familienname) |
② | An die Gemeindebehörde | Bitte
|
........... .......... |
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschlandbei der Meldebehörde gemeldet war, ⃞ ist unverändert ⃞ lautete damals: | ||||
Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) |
③ | Meine derzeitige Wohnung | besteht seit (Meldedatum): | ||
(vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland) | Tag | Monat | Jahr | |
.......... | ||||
.......... | ||||
④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||
⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||
⑥ | Ich bin im Besitz eines ⃞ Personalausweises ⃞ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |
von (ausstellende Behörde) | ||||
⑦ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||
⑧ | ⃞ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||
⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet. | oder | ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||
⑨ | ⃞ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||
⑩ | ⃞ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. oder | |||
⑪ | ⃞ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | ⃞ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |
⑫ | ⃞ Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gestellt. | |||
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||
⑬ | .......... Datum, Unterschrift desAntragstellers/derAntragstellerin(Vor- und Familienname) | |||
⑭ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antragals Hilfspersonnach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift derHilfsperson(Vor- und Familienname) |
1 | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | ⃞ ja | ||
⃞ Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde (Name der Gemeindebehörde) | ||||
Begründung | ||||
(Ort, Datum) | Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde) | |||
2 | Antragseingang am (Datum) | |||
21. Tag vor der Wahl | Antragseingang | |||
= | ⃞ verspätet | ⃞ rechtzeitig | ||
3 | Status als Deutscher nachgewiesen | ⃞ nein | ⃞ ja | |
4 | 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet | ⃞ nein | ⃞ ja | |
5 | Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG | ⃞ vorhanden | ⃞ nicht vorhanden | |
6 | Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen | |||
6.1 | Am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union | ⃞ nein | ⃞ ja | |
6.2 | oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland | ⃞ nein | ⃞ ja | |
innerhalb der letzten 25 Jahre | ⃞ nein | ⃞ ja | ||
nach Vollendung des 14. Lebensjahres | ⃞ nein | ⃞ ja | ||
6.3 | Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen | ⃞ nein | ⃞ ja | |
7 | Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt nach | § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG | ⃞ nein | ⃞ ja |
§ 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG | ⃞ nein | ⃞ ja | ||
§ 6 Absatz 2 EuWG i. V. m. § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG | ⃞ nein | ⃞ ja | ||
8 | Erledigung des Antrages | |||
⃞ Eintragung in das Wählerverzeichnis | Bezeichnung des Wahlbezirks | |||
⃞ Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages an den Bundeswahlleiter am (Datum) | ||||
⃞ Zurückweisung (s. Anlage) |
Vom Antragsteller nicht abzusenden. Wird von der Gemeindebehörde übersandt. |
① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer |
Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |
Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind undseit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschlandeine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. | |
Deutsche, dieaußerhalb der Bundesrepublik Deutschlandleben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind,sind wahlberechtigtsofern sie
| |
Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren,in das Inland zurückund melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
| |
Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. | |
② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antragauf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Auslandnach Anlage 1(zu § 17 Absatz 6 Europawahlordnung)zu richten ist,ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik Deutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet. |
③ | Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort). |
④ | Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschlandzuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben. |
Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der..........“ (Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war). | |
Von Seeleuten, die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land). | |
⑤ | Von Seeleuten hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge. |
⑥ | Angaben nur für einDokument erforderlich. |
⑦ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden. |
⑧ | Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
|
besitzen. | |
⑨ | Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. |
⑩ | DasKästchenist anzukreuzen, wennalledort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Europawahlgesetz zählt auch ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland mit. Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden) und Zypern. |
⑪ | Daslinke Kästchenist anzukreuzen, wennalledort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter④Absatz 2. |
Dasrechte Kästchenist anzukreuzen, wennnicht alleder beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aberstatt dessenaus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1) | |
In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden. | |
Wahlberechtigt könnenbeispielsweisefolgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die bei den anderen Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
| |
⑫ | Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Europawahl mehrfach beteiligen würde. |
⑬ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vergleiche im Übrigen die Erläuterungen unter⑭. |
⑭ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter⑬genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |
② | An die Gemeindebehörde | Bitte
|
.......... .......... BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND |
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschlandbei der Meldebehörde gemeldet war, ⃞ ist unverändert ⃞ lautete damals: | ||||
Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) |
③ | Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland) | |||
④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||
⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||
⑥ | Ich bin im Besitz eines ⃞ Personalausweises ⃞ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |
von (ausstellende Behörde) | ||||
⑦ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||
⑧ | ⃞ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||
⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet. | oder | ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||
⑨ | ⃞ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||
⑩ | ⃞ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. oder | |||
⑪ | ⃞ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | ⃞ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |
⑫ | ⃞ Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. | |||
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||
⑬ | ⃞ Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden. | |||
⃞ Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden: (Straße, Hausnummer).......... (Postleitzahl, Ort, Staat).......... | ||||
⑭ | .......... Datum, Unterschrift desAntragstellers/derAntragstellerin(Vor- und Familienname) | |||
⑮ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt,dass ich den Antragals Hilfspersonnach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift derHilfsperson(Vor- und Familienname) |
1 | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | ⃞ ja | |
⃞ Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde (Gemeindebehörde) | |||
Begründung | |||
(Ort, Datum) | Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde) | ||
2 | Antragseingang | ||
am (Datum) | 21. Tag vor der Wahl | Antragseingang | |
= | ⃞ verspätet | ⃞ rechtzeitig | |
3 | Status als Deutscher nachgewiesen | ⃞ nein | ⃞ ja |
4 | 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet | ⃞ nein | ⃞ ja |
5 | Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG | ⃞ vorhanden | ⃞ nicht vorhanden |
6 | Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen | ||
6.1 | Am Wahltag seit mindestens drei Monaten Aufenthalt im Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union | ⃞ nein | ⃞ ja |
6.2 | oder mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland | ⃞ nein | ⃞ ja |
innerhalb der letzten 25 Jahre | ⃞ nein | ⃞ ja | |
nach Vollendung des 14. Lebensjahres | ⃞ nein | ⃞ ja | |
6.3 | oder Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen | ⃞ nein | ⃞ ja |
7 | Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt nach | ||
§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b EuWG | ⃞ nein | ⃞ ja | |
§ 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG | ⃞ nein | ⃞ ja | |
§ 6 Absatz 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG | ⃞ nein | ⃞ ja | |
8 | Erledigung des Antrages | ||
⃞ Eintragung in das Wählerverzeichnis | Bezeichnung des Wahlbezirks | ||
⃞ Erteilung des Wahlscheines | Wahlscheinnummer | ||
⃞ Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis | |||
⃞ Absendung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen per Luftpost am (Datum) | ⃞ Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages an den Bundeswahlleiter am (Datum) | ||
⃞ Zurückweisung (siehe Anlage) |
② | An die Gemeindebehörde | Bitte
|
.......... .......... BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND |
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | ||||
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschlandbei der Meldebehörde gemeldet war, ⃞ ist unverändert ⃞ lautete damals: | ||||
Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | E-Mail: (für Rückfragen) |
③ | Meine derzeitige Wohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland) | |||
④ | Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland1) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne: | |||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||
vom | bis zum | (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||
⑤ | und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||
⑥ | Ich bin im Besitz eines ⃞ Personalausweises ⃞ Reisepasses | Ausweis-Nummer: | ausgestellt am: | |
von (ausstellende Behörde) | ||||
⑦ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||
⑧ | ⃞ Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. | |||
⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet. | oder | ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||
⑨ | ⃞ Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||
⑩ | ⃞ Ich werde am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. oder | |||
⑪ | ⃞ Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten. | oder | ⃞ Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.1) In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen. | |
⑫ | ⃞ Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. | |||
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte. | ||||
⑬ | ⃞ Die Wahlunterlagen sollen an meine oben angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden. | |||
⃞ Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden: (Straße, Hausnummer).......... (Postleitzahl, Ort, Staat).......... | ||||
⑭ | .......... Datum, Unterschrift desAntragstellers/derAntragstellerin(Vor- und Familienname) | |||
⑮ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt,dass ich den Antragals Hilfspersonnach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .......... Datum, Unterschrift derHilfsperson(Vor- und Familienname) |
Vom Antragsteller nicht absenden. Wird von der Gemeindebehörde übersandt | Rückseite der Zweitausfertigung |
Datenerfassungsstelle für den Bundeswahlleiter Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Postfach 170377 53029 Bonn | |
Betr.: Register nach § 17 Abs. 5 EuWO | |
Der Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. | |
Name und Anschrift der Gemeindebehörde sowie Bundesland, bei kreisangehörigen Gemeinden auch der Name des Kreises | |
Ort, Datum | |
Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde | |
i. A. |
① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland aus |
Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |
Wahlberechtigt sind nach § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind undseit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschlandeine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. | |
Deutsche, dieaußerhalb der Bundesrepublik Deutschlandleben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur aufförmlichen Antrag(amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einerVersicherung an Eides stattin ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie
| |
Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er mussspätestens bis zum 21. Tagvor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnetim Original eingegangensein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Monat vor dem Wahltag übersandt. | |
Im Falle des Fortzugesaus der Bundesrepublik Deutschland1) ist zu beachten:
| |
Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren,in das Inland zurückund melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
| |
② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antragauf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Deutsche, die im Ausland lebennach Anlage 2(zu § 17 Absatz 5 Europawahlordnung)zu richten ist,ist die Gemeindebehörde derletzten– gemeldeten – Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland1). |
Für Deutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, ist die zuständige Behörde das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin. | |
FürSeeleute,die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach § 16 Absatz 2 Nummer 4 der Europawahlordnung (EuWO). | |
③ | VonSeeleuten,die auf einem Schiffunter fremder Flaggefahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort und Staat). |
④ | Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland1) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben. |
Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland1) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der..........“ (Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war). | |
Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter③), die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land). | |
⑤ | Von Seeleuten (siehe die Erläuterungen unter③) hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge. |
⑥ | Angaben nur für einDokument erforderlich. |
⑦ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden. |
⑧ | Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
|
besitzen. | |
⑨ | Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. |
⑩ | Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 des EU-Vertrags vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 des EU-Vertrags die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden) und Zypern. |
⑪ | Daslinke Kästchenist anzukreuzen, wennalledort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter④Absatz 2. |
Dasrechte Kästchenist anzukreuzen, wennnicht alleder beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aberstatt dessenaus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.1) | |
In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (aufgrund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden. | |
Wahlberechtigt können beispielsweise folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
| |
DieAntragstellunghat bei der Gemeinde zu erfolgen, bei der der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet war, unabhängig davon, wie lange der Fortzug zurückliegt. Auslandsdeutsche, die nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, müssen ihren Antrag beim Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, stellen. | |
⑫ | Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. |
⑬ | Die Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Gebiet (Kreis oder Kreisfreie Stadt) erfolgen, in dem der Wahlschein gültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auszuhändigen. |
⑭ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter⑮. |
⑮ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter⑭genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |
② | An die Gemeindebehörde | Bitte
Der Antrag muss der Gemeindebehörde im Original zugehen! |
.................................................................................................. .................................................................................................. |
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen | Geschlecht | |||
Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | Geburtsort |
③ | Ich bin im Besitz eines | Ausweis-Nummer | ||
⃞ gültigen Identitätsausweises | ausgestellt am | von (ausstellende Behörde) | ||
⃞ Reisepasses | zuletzt verlängert am | von (ausstellende Behörde) | ||
E-Mail (für Rückfragen) | ||||
④ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt: | |||
⑤ | Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union | |||
⑥ | Meine derzeitige (Haupt-) Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. | |||
⑦ | Vor meinem Fortzug war ich zuletzt im Herkunftsmitgliedstaat im (Wähler-)Verzeichnis folgender Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/folgenden Wahlkreises eingetragen | |||
vom | bis | Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/Wahlkreis | ||
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | |||
⑧ | Für den Herkunftsmitgliedstaat erforderliche zusätzliche Angaben | |||
⃞ Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet. | oder | ⃞ Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden. | ||
⑨ | ⃞ Ich bin im Herkunftsmitgliedstaat nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen. | |||
⑩ | ⃞ Ich werde am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. | |||
⑪ | ⃞ Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teil und habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. | |||
⑫ | ⃞ Mir ist bekannt, dass ich bei künftigen Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werde, wenn dieser Antrag zur Eintragung geführt hat und die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. | |||
⑬ | Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt oder unbefugt wählt oder unbefugt zu wählen versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen beziehungsweise die Gemeindebehörde entsprechend informieren und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag dieser Europawahl oder einer künftigen Europawahl nicht mehr Staatsangehörige(r) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein sollte, vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte oder in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung mehr innehaben oder keinen sonstigen Aufenthalt mehr haben sollte. | |||
.............................................................................................................................................................................................................................................................................................. Datum, Unterschrift desAntragstellers/derAntragstellerin(Vor- und Familienname) | ||||
⑭ | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den Antragals Hilfspersonnach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen. .............................................................................................................................................................................................................................................................................................. Datum, Unterschrift derHilfsperson(Vor- und Familienname) |
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt. | Rückseite | |||
Muster für amtliche Vermerke | ||||
1. | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | □ ja | □ nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde: | |
Gemeindebehörde | ||||
Begründung | ||||
Ort, Datum | Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde | |||
i. A. | ||||
2. | Antragseingang am(Datum) | 21. Tag vor der Wahl (Datum) = | Antragseingang □verspätet | □rechtzeitig |
3. | Status als Unionsbürger achgewiesen | □nein | □ja | |
4. | 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet | □nein | □ja | |
5. | Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen Innehabung einer Wohnung oder eines sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland | □nein | □ja | |
Am Wahltag mindestens dreimonatige ununterbrochene Innehabung einer Wohnung oder eines sonstigen gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. | □nein | □ja | ||
□ vorhanden | □ nicht vorhanden | |||
6. | Wahlausschlussgrund § 6a Abs. 2 Nr. 1 EuWG | |||
□ Falls nicht vorhanden,Übersendung des einheitlichen Formulars für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten an den Bundeswahlleiter. | ||||
□ Falls nicht vorhanden, aber bei Bestehen von Zweifeln hinsichtlich eines Wahlausschlussgrundes im Herkunftsmitgliedstaat (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 EuWG) | ||||
Nach Rückmeldung aus dem Herkunftsmitgliedstaat Wahlausschlussgrund nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 EuWG | □ vorhanden | □ nicht vorhanden | ||
7. | Erledigung des Antrages | |||
□Eintragung in das Wählerverzeichnis | Bezeichnung des Wahlbezirks | |||
□Erteilung des Wahlscheins | Wahlscheinnummer | |||
□Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis | ||||
□Zurückweisung (s. Anlage) |
nochAnlage 2A (zu § 17a Absatz 2) |
① | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis |
Unionsbürger können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. | |
Unionsbürger mit Wohnung oder sonstigem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland werden erstmalig nur aufförmlichen Antrag(amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung oder ihren sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. Auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet. | |
Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er mussspätestens bis zum 21. Tag vor der Wahlbei der zuständigen Gemeindebehördeunterschrieben im Original eingegangensein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. | |
Ist ein wahlberechtigter Unionsbürger bereits auf seinen Antrag hin bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist bei künftigen Wahlen ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn der Unionsbürger bis zum 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde beantragt, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. | |
② | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist,ist die Gemeindebehörde, bei der der Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet ist – bei mehreren Wohnungen die für die Hauptwohnung zuständige Gemeindebehörde. |
Für Unionsbürger, die sich in der Bundesrepublik Deutschland sonst gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, und für Seeleute gelten Sonderbestimmungen nach § 17a Absatz 3 der Europawahlordnung (EuWO). | |
③ | Angaben nur für einDokument erforderlich. |
④ | Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Europäischen Parlament nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zu diesem oder einem künftigen Wahltag fortfällt oder am Wahltag nicht vorliegt, muss der Antrag zurückgenommen bzw. die Gemeindebehörde hierüber unterrichtet werden. |
⑤ | Staatsangehörigkeit des Herkunftsmitgliedstaates der Europäischen Union. |
⑥ | Unionsbürger, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, siehe unter②genannten Absatz 2. |
⑦ | Anzugeben ist die Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/der Wahlkreis des Herkunftsmitgliedstaates, in deren/dessen Wählerverzeichnis oder, sofern ein solches nicht geführt wird, in deren/dessen Melderegister der Unionsbürger gegebenenfalls zuletzt eingetragen war, und wann der Herkunftsmitgliedstaat wohin verlassen wurde. |
⑧ | Nach Artikel 13 der Richtlinie 93/109/EG tauschen die Mitgliedstaaten untereinander die Informationen aus, die notwendig sind, um eine mehrfache Stimmabgabe bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu verhindern. Hierfür übermittelt der Bundeswahlleiter auf der Grundlage dieses Antrags dem Herkunftsmitgliedstaat die Informationen über dessen Staatsangehörige, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, damit der Herkunftsmitgliedstaat geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe treffen kann. Einige Mitgliedstaaten benötigen hierfür besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen. |
Folgende besondere Angaben zu ihren Staatsangehörigen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten zusätzlich erforderlich: | |
Belgien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch) | |
Bulgarien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch); bulgarische zehnstellige persönliche Identifikationsnummer | |
Dänemark: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch) | |
Estland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch) | |
Finnland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch) | |
Frankreich: keine | |
Griechenland: Name des Vaters und der Mutter | |
Irland: keine | |
Italien: keine | |
Kroatien: keine | |
Lettland: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch) | |
Litauen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch) | |
Luxemburg: keine | |
Malta: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch) | |
Niederlande: keine | |
Österreich: keine | |
Polen: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch); Name des Vaters und der Mutter | |
Portugal: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch); Wahlnummer; Name des Vaters und der Mutter | |
Rumänien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch) | |
Schweden: schwedische zwölfstellige persönliche Registrierungsnummer | |
Slowakei: keine | |
Slowenien: slowenische dreizehnstellige persönliche Identifikationsnummer | |
Spanien: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch); zweiter Nachname | |
Tschechische Republik: keine | |
Ungarn: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch) | |
Vereinigtes Königreich: keine (Dies entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Europawahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden .) | |
Zypern: Identitätskarten-/nationale Nummer (bitte auch angeben, wenn mit Angabe unter③identisch); Wahlnummer | |
⑨ | Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 2 Nummer 2 des Europawahlgesetzes ein Unionsbürger ausgeschlossen, wenn er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt. |
⑩ | Außer der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (entfällt, wenn entsprechend der Mitteilung nach Artikel 50 Absatz 2 EUV vom 29. März 2017 zum Zeitpunkt der Wahl gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwendung mehr finden) und Zypern. |
Die Voraussetzung ist auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfüllt. | |
⑪ | Niemand darf an der Wahl zum Europäischen Parlament mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Wahl zum Europäischen Parlament in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder mehrfach in der Bundesrepublik Deutschland beteiligen würde. Die Gemeindebehörde unterrichtet den Bundeswahlleiter über die Eintragung eines Unionsbürgers in das Wählerverzeichnis, der diese Information an die zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates weiterleitet, damit ggf. eine Stimmabgabe dieses Unionsbürgers in mehreren Mitgliedstaaten verhindert werden kann. |
⑫ | Eine Eintragung von Amts wegen bei künftigen Europawahlen erfolgt nach Maßgabe von § 17b der Europawahlordnung (EuWO). Unionsbürger können bei Wahlen zum Europäischen Parlament bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis der Unionsbürger wieder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellt. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. |
⑬ | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Siehe im Übrigen die Erläuterungen unter⑭. |
⑭ | Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter⑬genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. |
Absender (Bundeswahlleiter) | |
Empfänger (Bitte Anschrift der Kontaktstelle für den Informationsaustausch des Herkunftsmitgliedstaates eintragen) | |
Wahl zum Europäischen Parlament 2019 | |
1) | (DE) Mitteilung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlen zum Europäischen Parlament von Unionsbürgern, die in einem Mitgliedstaat wohnen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Artikel 13 der Richtlinie 93/109/EG des Rates) |
(EN)Notification of entry into the electoral roll for European Parliament elections of EU citizens residing in a Member State of which they are not nationals (Article 13 of Council Directive 93/109/EC) | |
(FR)Notification de I'inscription dans les listes électorales pour les élections au Parlement européen pour les citoyens UE résidant dans un État membre dont ils ne sont pas ressortissants (Article 13 de la Directive 93/109/EC du Conseil) | |
2) | (DE)Name(n) (EN)Surname(s) (FR)Nom(s) |
3) | (DE)Vornamen (EN)Given names (FR)Prénoms |
4) | (DE)Geburtsname (EN)Maiden name (FR)Nom de jeune fille |
5) | (DE)Geschlecht (EN)Sex (FR)Sexe |
6) | (DE)Staatsangehörigkeit (EN)Nationality (FR)Nationalité |
7) | (DE)Geburtsdatum (EN)Date of birth (FR)Date de naissance |
8) | (DE)Geburtsort (EN)Place of birth (FR)Lieu de naissance |
9) | (DE)Gemeinde/Stadt (Gebietskörperschaft oder Wahlkreis) des Herkunftsmitgliedstaates, wo der Wähler zuletzt in ein Wählerverzeichnis eingetragen war (EN)Locality or constituency in the voter's home member state on the electoral roll of which the voter's name was last entered (FR)Localité ou circonscription dans I'État membre d'origine où il a été inscrit en dernier lieu |
10) | (DE)ist für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 als aktiv Wahlberechtigter eingetragen in (Mitgliedstaat und Wohnanschrift (EN)is registered as a voter for the 2019 European Parliament elections (Member State and address) (FR)est inscrit(e) comme électeur pour les élections au Parlement européen en 2019 en (État membre et adresse) |
11) | (DE)Besondere Angaben für einzelne Mitgliedstaaten (EN)Specific information for individual Member States (FR)Informations spécifiques pour certains États membres |
Anlage 2B (zu § 17a Absatz 5) - Rückseite - |
1. | ES | ELECCIONES al PARLAMENTO EUROPEO 2019 |
2. | DK | VALGENE til EUROPA PARLAMENTET 2019 |
3. | DE | EUROPAWAHLEN 2019 |
4. | EL | EYPΩΠAΪKONOY KOINOBOYΛIOY 2019 |
5. | EN | EUROPEAN PARLIAMENT ELECTIONS 2019 |
6. | FR | ÉLECTIONS au PARLEMENT EUROPÉEN 2019 |
7. | GA | TOGHCHÁIN DO PHARLAIMINT NA hEORPA 2019 |
8. | IT | ELEZIONI per il PARLAMENTO EUROPEO 2019 |
9. | NL | VERKIEZINGEN EUROPEES PARLEMENT 2019 |
10. | PT | ELEIÇÕES para o PARLAMENTO EUROPEU 2019 |
11. | FI | EUROOPAN PARLAMENTIN VAALIT 2019 |
12. | SV | EUROPAPARLAMENTSVAL 2019 |
13. | CS | VOLBY DO EVROPSKÉHO PARLAMENTU 2019 |
14. | ET | EUROOPA PARLIAMENDI VALIMISED 2019 |
15. | LV | EIROPAS PARLAMENTA VLŠANAS 2019 |
16. | LT | EUROPOS PARLAMENTO RINKIMAI 2019 |
17. | HU | EURÓPAI PARLAMENTI VÁLASZTÁSOK 2019 |
18. | MT | ELEZZJONIJIET TAL-PARLAMENT EWROPEW 2019 |
19. | PL | WYBORY DO PARLAMENTU EUROPEJSKIEGO 2019 |
20. | SK | VOL’BY DO EURÓPSKEHO PARLAMENTU 2019 |
21. | SL | VOLITVE V EVROPSKI PARLAMENT 2019 |
22. | BG | ИЗБОРИ ЗА ЕВРОПЕЙСКИ ПАРЛАМЕНТ2019 |
23. | RO | ALEGERILE PENTRU PARLAMENTUL EUROPEAN 2019 |
24. | HR | IZBORI ZA EUROPSKI PARLAMENT 2019. godine |
1 | ES |
2 | DK |
3 | DE |
4 | EL |
5 | EN |
6 | FR |
7 | GA |
8 | IT |
9 | NL |
10 | PT |
11 | FI |
12 | SV |
13 | CS |
14 | ET |
15 | LV |
16 | LT |
17 | HU |
18 | MT |
19 | PL |
20 | SK |
21 | SL |
22 | BG |
23 | RO |
24 | HR |
Bitte - füllen Sie den Antrag in Druck- oder Maschinenschrift aus, - beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern ( ), - das Zutreffende ankreuzen ☒ bzw. ausfüllen. | ||||
(1) | An die Gemeindebehörde | |||
Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden | ||||
(2) | Ich beantrage, gemäß § 17b Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. | |||
(3) | Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen | |||
Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | Geburtsort |
(4) | Ich bin im Besitz eines | Ausweisnummer | ||
ausgestellt am | von (ausstellende Behörde) | |||
□ gültigen Identitätsausweises | ||||
zuletzt verlängert am | von (ausstellende Behörde) | |||
□ Reisepasses | ||||
(5) | Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union | |||
(6) | Meine derzeitige (Haupt-)Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) ist in der Bundesrepublik Deutschland | |||
(7) | Mir ist bekannt, dass dieser Antrag für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament gilt. Um erneut an einer Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen zu können, muss ich als Unionsbürger einen neuen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. | |||
Ort, Datum | Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname) |
Rückseite |
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt. |
Muster für amtliche Vermerke |
1. | Zuständigkeit der Gemeindebehörde | □ Ja | □ Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde: | |
Gemeindebehörde | ||||
Begründung | ||||
Ort, Datum | Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde | |||
i. A. | ||||
2. | Antragseingang am(Datum) | 21. Tag vor der Wahl = | Antragseingang □ verspätet | □ rechtzeitig |
3. | Status als Unionsbürger nachgewiesen | □ nein | □ ja | |
4. | Erledigung des Antrages, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden | |||
□ Streichung aus dem bereits erstellten Wählerverzeichnis | Bezeichnung des Wahlbezirks | |||
oder | ||||
□ Nichtaufnahme in das Wählerverzeichnis | ||||
□ Zurückweisung (siehe Anlage) |
nochAnlage 2C (zu § 17b Abs. 2) |
Merkblatt zu dem Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden | |
Der Antrag ist nur zu stellen von wahlberechtigten Unionsbürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind (und die nicht gleichzeitig Deutsche sind) und die für die Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. | |
(1) | Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist,ist die Gemeindebehörde, bei der der Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland für eine Wohnung gemeldet ist - bei mehreren Wohnungen die für die Hauptwohnung zuständige Gemeinde. |
Für Seeleute gelten Sonderbestimmungen nach § 15 Abs. 1 der Europawahlordnung (EuWO). | |
(2) | Antrag, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden |
Unionsbürger können an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, wenn sie auf Grund eines zuvor gestellten förmlichen Antrages in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. In das Wählerverzeichnis sind sie bei künftigen Wahlen von Amts wegen einzutragen. Sie können bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde schriftlich auf förmlichen Antrag (amtliches Formular) beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. | |
Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden; er mussspätestens bis zum 21. Tag vor der Wahlbei der zuständigen Gemeindebehördeeingegangensein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. | |
(4) | Angaben nur für ein Dokument erforderlich. |
(5) | Staatsangehörigkeit des Herkunftsmitgliedstaates der Europäischen Union. |
(7) | Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Antragsteller, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Antrag selbst auszufüllen und abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. |
Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin4) | ||
Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum Europäischen Parlament | Freimachungs- vermerk | |
Wahltag: Sonntag, der …………………………7), Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr | ||
Wahlraum Schulgebäude Agnesstraße 1 53225 Bonn barrierefrei/nicht barrierefrei | Wahlbezirk/ Nummer im Wählerverzeichnis 316/00345 | ggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei Unzustellbarkeit und Umzug |
Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… / …………………, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… / ………………… | ||
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, | ||
Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis – Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis – oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. | Herrn/Frau .......... .......... .......... | |
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die unten mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ………7) 18.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. | ||
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. | ||
Mit freundlichen Grüßen | ||
Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin |
Wahlscheinantrag (Wahlscheinantrag bitte bei der Gemeindebehörde abgeben oder bei Postversand imfrankierten Umschlagabsenden) | ||||
Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern ineinem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadtoderdurch Briefwahlwählen wollen. | Für amtliche Vermerke | |||
An die Gemeindebehörde.......... .......... .......... .......... | ||||
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins | ||||
für die umseitig angegebene Wahl2).......... | ||||
(Nachstehende Angaben bitte in Druckschrift) | ||||
| ⃞ als Vertreter für nebenstehend genannte Person. Eineschriftliche Vollmacht oder beglaubigte Abschrift zum Nachweis meiner Berechtigung zur Antragstellung füge ich diesem Antrag bei. Die Vollmacht kann mit diesem Formular erteilt werden (siehe erstes Kästchen unten). | |||
Familienname:.......... | ||||
Vornamen:.......... | ||||
Geburtsdatum:.......... | ||||
Anschrift:.......... | ||||
.......... (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen3) | ||||
⃞ soll an meine obige Anschrift geschickt werden. | ||||
⃞ soll an mich an folgende Anschrift geschickt werden: | ||||
.......... (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Staat) | ||||
⃞ wird abgeholt. | ||||
.......... (Datum) (Unterschrift des Wahlberechtigten oder – bei Vertretung – des Bevollmächtigten) | ||||
Vollmacht des Wahlberechtigten | ||||
Ich bevollmächtige3) | ||||
⃞ zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins | ||||
⃞ zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen | ||||
.......... (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | ||||
Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesen Antrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. | ||||
| ||||
Erklärung des Bevollmächtigten (nicht vom Wahlberechtigten auszufüllen) | ||||
Hiermit versichere ich.......... | ...................................... (Name, Vorname) | |||
dass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertrete und bestätige den Erhalt der Unterlagen. | ||||
|
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen | |||
für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | ||
1. | Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde - die Wahlbezirke der | ||
Gemeinde | |||
wird in der Zeit vom | 20. Tag vor der Wahl | bis | 16. Tag vor der Wahl |
während der allgemeinen Öffnungszeiten | |||
Ort der Einsichtnahme | |||
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. | |||
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. | |||
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. | |||
2. | Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag | ||
vor der Wahl, spätestens am | 16. Tag vor der Wahl | bis | Uhr, bei der Gemeindebehörde |
Dienststelle, Gebäude, Zimmer Nr. | |||
Einspruch einlegen. | |||
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. | |||
3. | Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum | 21. Tag vor der Wahl | |
eine Wahlbenachrichtigung. | |||
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. | |||
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. | |||
4. | Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis/der kreisfreien Stadt | ||
Name | |||
durchStimmabgabein einem beliebigenWahlraumdieses Kreises/dieser kreisfreien Stadt | |||
oder | |||
durchBriefwahl | |||
teilnehmen. | |||
5. | Einen Wahlschein erhält auf Antrag | ||
5.1 | ein in das WählerverzeichniseingetragenerWahlberechtigter, | ||
5.2 | einnichtin das WählerverzeichniseingetragenerWahlberechtigter, | ||
a) | wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis | ||
bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der | |||
Europawahlordnung bis zum | 21. Tag vor der Wahl | ||
oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung | |||
bis zum | 16. Tag vor der Wahl | versäumt hat, | |
b) | wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist, | ||
c) | wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. | ||
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum | |||
2. Tag vor der Wahl , 18.00 Uhr | , bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. | ||
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. | |||
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. | |||
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. | |||
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einerschriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. | |||
6. | Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte | ||
- | einen amtlichen Stimmzettel, | ||
- | einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, | ||
- | einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und | ||
- | ein Merkblatt für die Briefwahl. | ||
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens amWahltage bis 18.00 Uhreingeht. | |||
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. | |||
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von ........unentgeltlich befördert. | |||
Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | ||
_________________ |
Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament | ||
Am | Datum | findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. |
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. | ||
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie | ||
1.1 | am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Unioneine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet) | |
oder | ||
1.2 | entwedernach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,oderaus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind; | |
2. | in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nurauf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. | |
Einem Antrag, der erst am | 20. Tag vor der Wahl | oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, |
kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung). | ||
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei | ||
- | den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, | |
- | dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53029 BONN, GERMANY | |
- | den Kreis- und Stadtwahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland | |
angefordert werden. | ||
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland. | ||
Ort, Datum | Bezeichnung der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Anschrift und Dienststunden | |
_________________ |
Datum | |
Am ............................................................................... findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag |
Ort, Datum ......................................... | Bezeichnung des Bundes- oder des Kreis- oder Stadtwahlleiters ..................................................... |
Gemeinde | Wahlbezirk | |||
Kreis | ||||
Land | ||||
Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses | ||||
für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | |||
Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. | ||||
Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom | Datum der Bekanntmachung | |||
in der Zeit vom | Datum | bis | Datum | |
für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen. | ||||
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden. | ||||
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die | ||||
Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am | Datum | |||
ortsüblich bekannt gemacht worden. | ||||
Das Wählerverzeichnis umfasst | Anzahl | Blätter. | ||
Kenn- buchstabe | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 der Europawahlordnung | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 3 der Europawahlordnung | ||
A 1 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen |
A 2 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen |
(A 1 + A 2) | Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen | Personen | Personen | Personen |
Ort | Ort | |||
Datum | Datum | |||
Der Wahlvorsteher | Der Wahlvorsteher | |||
Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | |||
(Dienstsiegel) | ||||
_____________ |
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt! | ||||
Wahlschein | (Zu den Ziffernbisfinden Sie Hinweise in den Erläuterungen) | |||
für die Wahl zum Europäischen Parlament am |
| |||
Nur gültig für den Kreis/die kreisfreie Stadt | Wahlschein-Nr. | |||
Wählerverzeichnis-Nr. | ||||
Herr/Frau | oder vorgesehener Wahlbezirk | |||
□oder Wahlschein gem. § 24 Abs. 2 EuWO. | ||||
geboren am | ||||
wohnhaft in | Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort | |||
kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem obengenannten Kreis/der kreisfreien Stadt teilnehmen | ||||
1. | gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines Personalausweises - Unionsbürger eines Identitätsausweises - oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des oben genannten Kreises/der oben genannten kreisfreien Stadt | |||
oder | ||||
2. | durch Briefwahl. | |||
Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | |||
(Dienstsiegel) | ||||
(Unterschrift des mit der Erteilung des Wahlscheines beauftragten Bediensteten der Gemeinde/kann bei automatischer Erstellung des Wahlscheins entfallen) | ||||
| ||||
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl | ||||
Ich versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter/der mit der Durchführung der Briefwahl betrauten Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den beigefügten Stimmzettel persönlich - als Hilfspersongemäß dem erklärten Willen des Wählers - gekennzeichnet habe. | ||||
Unterschrift des Wählers/der Wählerin | - oder - | Unterschrift der Hilfsperson | ||
Datum, Vor- und Familienname | Datum, Vor- und Familienname | |||
Weitere Angaben in Blockschrift! | ||||
Vor- und Familienname | ||||
Straße, Hausnummer | ||||
Postleitzahl, Wohnort | ||||
______________ | ||||
Erläuterungen |
Stimmzettelumschlag für die Briefwahl |
In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben. |
Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben. |
Sodann |
- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und |
- den Wahlschein mit der unterschriebenen |
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen. |
Ausgabestelle(Gemeindebehörde, Ort) | |
unentgeltlich ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei Versendung durch ... | |
Wahlschein-Nr. | Wahlbezirk |
Wahlbrief | |
An | |
....................................................... | |
....................................................... | |
....................................................... |
In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen | |
1. | denWahlschein |
und | |
2. | denverschlossenen blauen |
Stimmzettelumschlagmit dem darin | |
befindlichen Stimmzettel. | |
Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. | |
Den Wahlbrief sorechtzeitigversenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfängereingeht! Der Wahlbrief kann auch dortabgegeben werden. | |
Die Versendung durch ..............innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. |
Vorderseite des Merkblatts zur Briefwahl | |||
Sehr geehrte Wählerin, | |||
Sehr geehrter Wähler, | |||
anbei erhalten Sie die Unterlagen für die Wahl zum ..... Europäischen Parlament in dem/der auf dem Wahlschein bezeichneten | |||
Kreis/kreisfreien Stadt: | |||
1. | den Wahlschein, | 3. | den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, |
2. | den amtlichen weißen Stimmzettel, | 4. | den amtlichen roten Wahlbriefumschlag. |
Wichtige Hinweise für Briefwähler | |
1. | Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit der Unterschrift versehen ist. |
2. | Den Wahlschein nicht in den blauen Stimmzettelumschlag legen, sondern mit diesem in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig. |
3. | Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Auf die Strafbarkeit einer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten erfolgten Stimmabgabe wird hingewiesen. |
4. | Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den ... 20 ..), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei ...eingeliefert werden. Die Versendung durch . . . . . . . . . . *) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichtet werden. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald und am Schalter eines Postamtes eingeliefert sowie Luftpostbeförderung verlangt werden. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt gezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland "ALLEMAGNE" oder "GERMANY" angegeben. Falls ein Wahlberechtigter Bedenken hat, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der roten Farbe durch die Post im Ausland befördern zu lassen, ist es ihm überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag zu stecken und diesen bei der Post abzugeben. |
5. | Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. |
1. | Stimmzettel persönlich ankreuzen. Sie haben eine Stimme. | ... (nicht darstellbare Abbildung) |
2. | Stimmzettel in blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben. (Die blauen Stimmzettelumschläge kommen später ungeöffnet in die Wahlurne.) | ... (nicht darstellbare Abbildung) |
3. | Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datumsangabe persönlich unterschreiben. | ... (nicht darstellbare Abbildung) |
4. | Wahlschein zusammen mit blauem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken. | ... (nicht darstellbare Abbildung) |
5. | Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert ...*) geben (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) oder in der darauf angegebenen Stelle abgeben. | ... (nicht darstellbare Abbildung) |
Sämtliche Angaben bitte in Maschinen- oder Druckschrift | ||||
Bundeswahlleiter | ||||
Statistisches Bundesamt | ||||
65180 Wiesbaden | Ausfertigung Nr. | |||
oder | ||||
Bundeswahlleiter | ||||
Statistisches Bundesamt | ||||
Gustav-Stresemann-Ring 11 | ||||
65189 Wiesbaden | ||||
Liste für ein Land | ||||
Name der Partei und Anschrift - i.d.R. des Landesverbandes - sowie ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||||
der/des | ||||
für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | |||
1. | Auf Grund der §§ 8ff. des Europawahlgesetzes und des § 32 der Europawahlordnung werden als Bewerber und | |||
Ersatzbewerber für das Land | vorgeschlagen: | |||
Lfd. Nr. | Familienname Vornamen | Beruf oder Stand | Geburtsdatum Geburtsort | Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnummer - Postleitzahl, Wohnort |
1. | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
Ersatz- be- werber | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
2. | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
Ersatz- be- werber | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
3. | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
Ersatz- be- werber | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
usw. | ||||
2. | Vertrauensperson für die Liste ist: | |||
Familienname, Vorname | ||||
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf | ||||
Stellvertretende Vertrauensperson ist: | ||||
Familienname, Vorname | ||||
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf | ||||
3. | Der Liste sind | Anlagen beigefügt, und zwar | ||
a) |
| Zustimmungserklärungen der Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 Europawahlgesetz) mit den Versicherungen an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Unionzur Wahl bewerben, und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, | ||
b) |
| Bescheinigungen der Wählbarkeit der deutschen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1a Europawahlgesetz), | ||
c) |
| Bescheinigungen der deutschen Gemeindebehörden für Unionsbürger, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 1b Europawahlgesetz), | ||
d) |
| Versicherungen an Eides statt von Unionsbürgerngemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1c Europawahlgesetz, | ||
e) |
| Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner, | ||
f) | eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 10 Abs. 6 Europawahlgesetz) nebst Versicherung an Eides statt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Europawahlgesetz), | |||
g) | die schriftliche Satzung und das Programm des Wahlvorschlagsberechtigten, | |||
h) | eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes/der Vorstände, der/die den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat/haben, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder, | |||
i) | eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände. | |||
Ort, Datum | ||||
Unterschriften des Vorstandes des Landesverbandes der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung | ||||
Name | Name | Name | ||
Funktion | Funktion | Funktion |
Sämtliche Angaben bitte in Maschinen- oder Druckschrift | ||||
Bundeswahlleiter | ||||
Statistisches Bundesamt | ||||
65180 Wiesbaden | Ausfertigung Nr. | |||
oder | ||||
Bundeswahlleiter | ||||
Statistisches Bundesamt | ||||
Gustav-Stresemann-Ring 11 | ||||
65189 Wiesbaden | ||||
Gemeinsame Liste für alle Länder | ||||
Name der Partei und Anschrift sowie ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||||
der/des | ||||
für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | |||
1. | Auf Grund der §§ 8ff. des Europawahlgesetzes und des § 32 der Europawahlordnung werden als Bewerber und Ersatzbewerber für alle Länder vorgeschlagen: | |||
Lfd. Nr. | Familienname Vornamen | Beruf oder Stand | Geburtsdatum Geburtsort | Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnummer - Postleitzahl, Wohnort |
1. | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
Ersatz- be- werber | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
2. | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
Ersatz- be- werber | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
3. | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
Ersatz- be- werber | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |
usw. | ||||
2. | Vertrauensperson für die gemeinsame Liste für alle Länder ist: | |||
Familienname, Vorname | ||||
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf | ||||
Stellvertretende Vertrauensperson ist: | ||||
Familienname, Vorname | ||||
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf | ||||
3. | Der gemeinsamen Liste für alle Länder sind |
| Anlagen beigefügt, und zwar | |
a) |
| Zustimmungserklärungen der Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 Europawahlgesetz) mit den Versicherungen an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Unionzur Wahl bewerben, und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, | ||
b) |
| Bescheinigungen der Wählbarkeit der deutschen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1a Europawahlgesetz), | ||
c) |
| Bescheinigungen der deutschen Gemeindebehörden für Unionsbürger, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 1b Europawahlgesetz), | ||
d) |
| Versicherungen an Eides statt von Unionsbürgerngemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1c Europawahlgesetz, | ||
e) |
| Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner, | ||
f) | eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 10 Abs. 6 Europawahlgesetz) nebst Versicherung an Eides statt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Europawahlgesetz), | |||
g) | die schriftliche Satzung und das Programm des Wahlvorschlagsberechtigten, | |||
h) | eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes/der Vorstände, der/die den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat/haben, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder, | |||
i) | eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände. | |||
Ort, Datum | ||||
Unterschriften des Vorstandes des Bundesverbandes der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung | ||||
Name | Name | Name | ||
Funktion | Funktion | Funktion |
Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift | |||
Eine Unterschrift ist nur gültig, wenn sie der Unterzeichner persönlich und handschriftlich geleistet hat. Unterschriften dürfen erst gesammelt werden, wenn der Wahlvorschlag aufgestellt ist. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Wer mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, macht sich nach § 108d in Verbindung mit § 107a des Strafgesetzbuches strafbar. | |||
Ausgegeben | |||
Ort, Datum | (Dienstsiegel der Dienststelle - des Landeswahlleiters - des Bundeswahlleiters) | Der Landeswahlleiter/Bundeswahlleiter | |
Unterstützungsunterschrift | |||
Ich unterstütze hiermit durch meine Unterschrift den Wahlvorschlag der | |||
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | |||
für die Wahl der Abgeordneten zum | Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland | ||
für das Land | /für alle Länder. | ||
(Vollständig in Maschinen- oder Druckschrift ausfüllen) | |||
Familienname | |||
Vornamen | |||
Geburtsdatum: | |||
Anschrift (Hauptwohnung) | |||
Straße, Hausnummer | |||
Postleitzahl, Wohnort | |||
Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung des Wahlrechts eingeholt wird. | |||
Datum | Persönliche und handschriftliche Unterschrift | ||
(Nichtvom Unterzeichner auszufüllen) | |||
Bescheinigung des Wahlrechts | |||
□ Der/Die vorstehende Unterzeichner/in ist Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. | |||
□ Der/Die vorstehende Unterzeichner/in ist Unionsbürger/in, der/die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. | |||
Er/Sie erfüllt die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 6 des Europawahlgesetzes, ist nicht nach § 6a des | |||
Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Land | wahlberechtigt. | ||
Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | ||
(Dienstsiegel) |
Datenschutzhinweise auf der Rückseite |
Informationen zum Datenschutz |
Bescheinigung des Wahlrechts | |||
für die Wahl zum | Europäischen Parlament | ||
Herr/Frau | |||
Familienname | |||
Vornamen | |||
Geburtsdatum | |||
Anschrift (Hauptwohnung) | |||
Straße, Hausnummer | |||
Postleitzahl, Wohnort, Land | |||
□ ist Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. | |||
□ ist Unionsbürger/in, der/die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. | |||
Er/Sie erfüllt die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 6 des Europawahlgesetzes, ist nicht nach § 6a des | |||
Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Land | wahlberechtigt. | ||
Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | ||
(Dienstsiegel) |
Versicherung an Eides statt zum Nachweis der Wahlberechtigung eines Unionsbürgers zur Vorlage bei der Gemeindebehörde (Bescheinigung des Wahlrechts für Unterstützungsunterschriften) | |||||
(1) | Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen | ||||
(2) | Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | Geburtsort |
(3) | Ich bin im Besitz eines | Ausweisnummer | |||
□ | gültigen Identitätsausweises | ausgestellt am | von (ausstellende Behörde) | ||
□ | Reisepasses | zuletzt verlängert am | von (ausstellende Behörde) | ||
(4) | Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:*) | ||||
(5) | - Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union | ||||
(6) | - Meine derzeitige (Haupt-)Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in der Bundesrepublik Deutschland | ||||
(7) | - Vor meinem Fortzug war ich im Herkunfts-Mitgliedstaat im (Wähler-)Verzeichnis folgender Gemeinde/Stadt (Gebietskörperschaft/folgenden Wahlkreises) eingetragen | ||||
Ich bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||
(8) | - Ich bin im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. | ||||
(9) | - Ich habe in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung inne oder halte mich dort sonst gewöhnlich auf. | ||||
(10) | - Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet. | ||||
Datum | Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname) |
Zustimmungserklärung mit den Versicherungen an Eides statt von Bewerbern und Ersatzbewerbern eines Wahlvorschlags | ||
Familienname | ||
Vornamen | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
Beruf oder Stand | ||
Anschrift (Hauptwohnung) | ||
Straße, Hausnummer | ||
Postleitzahl, Wohnort, Land | ||
Ich stimme meiner Benennung als Bewerber/in - und- Ersatzbewerber/in in dem Wahlvorschlag der | ||
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||
zur Wahl zum | Europäischen Parlament für das Land | |
/für alle Länder zu. | ||
Ich versichere, dass ich für keinen anderen Wahlvorschlag meine Zustimmung zur Benennung als Bewerber/in oder als Ersatzbewerber/in gegeben habe. | ||
Ich habe außerdem meiner Benennung als Bewerber/in in dem Wahlvorschlag der | ||
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||
für das Land | zugestimmt. | |
Ich versichere an Eides statt, dass ich mich nicht gleichzeitig in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Unionzur Wahl bewerbe. Ich versichere gegenüber dem zuständigen Wahlleiter an Eides statt, dass ich nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei oder sonstigen politischen Vereinigung bin. | ||
Datum | Persönliche und handschriftliche Unterschrift |
Datenschutzhinweise auf der Rückseite |
Bescheinigung der Wählbarkeit für Deutsche zur Wahlbewerbung in der Bundesrepublik Deutschland | |
für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum |
Herr/Frau | |
Familienname | |
Vornamen | |
Geburtsdatum | Geburtsort |
Anschrift (Hauptwohnung) | |
Straße, Hausnummer | |
Postleitzahl, Wohnort | |
ist am Wahltag nach den heute vorliegenden Erkenntnissen Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen (§ 6b Abs. 3 des Europawahlgesetzes). | |
Ort, Datum | Die Gemeindebehörde |
(Dienstsiegel) | |
Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung der Wählbarkeit eingeholt wird. *) | |
Datum | Persönliche und handschriftliche Unterschrift des Bewerbers/Ersatzbewerbers |
Datenschutzhinweise auf der Rückseite |
................................................................ , den | ...................................................... | |
(Ort) | (Datum) | Die Gemeindebehörde |
(Dienstsiegel) | ||
................................................................................................ |
....................................................................................... | ................................................................................................................................................................................ |
(Datum) | (Persönliche und handschriftliche Unterschrift des Bewerbers/Ersatzbewerbers) |
Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes - Erstausfertigung - | |||||
(1) | Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen | ||||
(2) | Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | Geburtsort |
(3) | Ich bin im Besitz eines | Ausweisnummer | |||
□ | gültigen Identitätsausweises | ausgestellt am | von (ausstellende Behörde) | ||
□ | Reisepasses | zuletzt verlängert am | von (ausstellende Behörde) | ||
(4) | Ich versichere gegenüber dem zuständigen Wahlleiter an Eides statt: | ||||
(5) | - Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union | ||||
(6) | - Meine derzeitige Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in der Bundesrepublik Deutschland | ||||
(7) | - Vor meinem Fortzug war ich im Herkunftsmitgliedstaatim Wählerverzeichnis folgender Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/folgenden Wahlkreises eingetragen | ||||
- Meine letzte Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) im Herkunftsmitgliedstaat | |||||
- Ich bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||
(8) | - Ich bewerbe mich in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Unionzur Wahl zum Europäischen Parlament. | ||||
(9) | - Ich bin im Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen. | ||||
(10) | Datum | Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname) |
Datenschutzhinweise auf der Rückseite |
Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c des Europawahlgesetzes - Zweitausfertigung - | |||||
(1) | Familienname - ggf. auch Geburtsname -, Vornamen | ||||
(2) | Geburtsdatum | Tag | Monat | Jahr | Geburtsort |
(3) | Ich bin im Besitz eines | Ausweisnummer | |||
□ | gültigen Identitätsausweises | ausgestellt am | von (ausstellende Behörde) | ||
□ | Reisepasses | zuletzt verlängert am | von (ausstellende Behörde) | ||
(4) | Ich versichere gegenüber dem zuständigen Wahlleiter an Eides statt: | ||||
(5) | - Ich besitze die Staatsangehörigkeit folgenden Mitgliedstaates der Europäischen Union | ||||
(6) | - Meine derzeitige Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) in der Bundesrepublik Deutschland | ||||
(7) | - Vor meinem Fortzug war ich im Herkunftsmitgliedstaatim Wählerverzeichnis folgender Gebietskörperschaft (Gemeinde/Stadt)/folgenden Wahlkreises eingetragen | ||||
- Meine letzte Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) im Herkunftsmitgliedstaat | |||||
- Ich bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung) | nach (Ort, Staat) | ||||
(8) | - Ich bewerbe mich in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Unionzur Wahl zum Europäischen Parlament. | ||||
(9) | - Ich bin im Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen. | ||||
(10) | Datum | Unterschrift des Antragstellers (Vor- und Familienname) |
(Bitte hier Anschrift der vom Herkunftsmitgliedstaat des Antragstellers benannten Stelle einsetzen) | |
Vom Antragsteller nicht auszufüllen. Wird von dem Beauftragten des Bundeswahlleiters ausgefüllt und übersandt. | |
Betr.: Bewerbung eines Unionsbürgerszur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland | |
Der umseitig genannte Unionsbürgerbewirbt sich zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland. | |
Name und Anschrift des Bundeswahlleiters | |
Bundesrepublik Deutschland | |
Ort, Datum | Unterschrift des Beauftragen des Bundeswahlleiters |
i.A. |
Rückseite der Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers – Erstausfertigung – |
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Vorderseite ist die den Wahlvorschlag einreichende Partei oder sonstige politische Vereinigung (.......... ). |
Ort, Datum | ||||
Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift. Felder bitte ausfüllen oder ☒ ankreuzen. | ||||
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlungzur Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber für die Liste der | ||||
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||||
für die Wahl zum | Europäischen Parlament für das Land | Name des Landes | ||
einberufende Stelle(n) der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung | ||||
hatte am | Datum | durch | Form der Einladung | |
□ | eine Mitgliederversammlung in dem Land | |||
(Mitgliederversammlung zur Wahl der Bewerber und Ersatzbewerber für die Liste für ein einzelnes Land ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts in dem Land zur Wahl des Europäischen Parlaments wahlberechtigten Mitglieder.) | ||||
□ | die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung | |||
(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach § 10 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 7 des Europawahlgesetzes für die Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber gewählt worden sind.) | ||||
□ | die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung | |||
(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung allgemein für bevorstehende Wahlen nach § 10 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 7 des Europawahlgesetzes gewählt worden sind.) | ||||
auf den | Datum | , | Uhr, | |
nach | Anschrift des Versammlungsraumes mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort | |||
□ | zum Zwecke der Aufstellung einer Bewerberliste | |||
□ | zum Zwecke der Wiederholung der Abstimmung über die Aufstellung der Bewerberliste | |||
einberufen. | ||||
Erschienen waren | Zahl | stimmberechtigte Mitglieder/Vertreter. | ||
Die Versammlung wurde geleitet von: | Vor- und Familienname | |||
Die Versammlung bestellte zum Schriftführer: | Vor- und Familienname | |||
Die Versammlung bestellte zu Mitunterzeichnern der Niederschrift: | Vor- und Familienname | |||
Vor- und Familienname | ||||
Der Versammlungsleiter stellte fest, | ||||
1. | dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei/sonstigen politischen Vereinigungim Lande in | |||
der Zeit vom | Datum | bis | Datum | |
□ | für die besondere Vertreterversammlung | |||
□ | für die allgemeine Vertreterversammlung | |||
gewählt worden sind; | ||||
2. | □ | dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist; | ||
□ | dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird; | |||
3. | □ | dass nach der Satzung der Partei/sonstigen politischen Vereinigung | ||
□ | dass nach den allgemein für Wahlen der Partei/sonstigen politischen Vereinigunggeltenden Bestimmungen | |||
□ | dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss | |||
als Bewerber bzw. Ersatzbewerber gewählt ist, wer | ||||
4. | dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimmzettel unbeobachtet den/die Namen des/der von ihm bevorzugten Bewerber/s bzw. Ersatzbewerber/s und die Reihenfolge zu vermerken hat; | |||
5. | dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; | |||
6. | dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. | |||
Die Wahl der Bewerber, die Festlegung ihrer Reihenfolge und die Wahl der Ersatzbewerber wurden in der Weise durchgeführt, dass über die Bewerber - und sodann über die Ersatzbewerber - | ||||
1. | Nr. | einzeln | ||
2. | Nr. | gemeinsam | ||
mit verdeckten Stimmzetteln abgestimmt worden ist. Für die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder anwesende stimmberechtigte Teilnehmer | ||||
erhielt einen Stimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den/die Namen des/der von ihnen gewünschten Bewerber/s bzw. Ersatzbewerber/s auf dem Stimmzettel | ||||
und gaben diesen verdeckt ab. Nach Schluss der Stimmabgabe wurden die Stimmen ausgezählt, die gewählten Bewerber bzw. Ersatzbewerber ermittelt und das | ||||
Wahlergebnis bekannt gegeben. Die einzelnen Wahlgänge ergaben, dass für die Liste für das Land | ||||
folgende Bewerber in der nachstehenden Reihenfolge und für die Bewerber folgende Ersatzbewerber aufgestellt sind: | ||||
Lfd. Nr. | Familienname Vornamen | Beruf oder Stand | Geburtsdatum Geburtsort | Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnummer - Postleitzahl, Wohnort |
1. | ..................................................................... | .......................................................... | ...................................................................................................... | |
Ersatz- be- werber | ..................................................................... | .......................................................... | ...................................................................................................... | |
2. | ..................................................................... | .......................................................... | ...................................................................................................... | |
Ersatz- be- werber | ..................................................................... | .......................................................... | ...................................................................................................... |
Einwendungen gegen das Wahlergebnis wurden | ||||
□ | nicht erhoben. | |||
□ | erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden Niederschriften | |||
gefertigt, die als Anlage(n) | Nr. | bis | Nr. | beigefügt sind. |
Die Versammlung beauftragte | ||||
Familiennamen und Vornamen von 2 Teilnehmern | ||||
neben dem Leiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen des § 10 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Europawahlgesetzes beachtet worden sind. | ||||
Der Leiter der Versammlung | Der Schriftführer | |||
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift | Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift | |||
Als Mitunterzeichner | ||||
1. | Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift | 2. | Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift |
Ort, Datum | ||||
Sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift. Felder bitte ausfüllen oder ☒ ankreuzen. | ||||
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlungzur Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber für die gemeinsame Liste der | ||||
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||||
für die Wahl zum | Europäischen Parlament für alle Länder | |||
einberufende Stelle(n) der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung | ||||
hatte am | Datum | durch | Form der Einladung | |
□ | eine Mitgliederversammlung im Wahlgebiet | |||
(Mitgliederversammlung zur Wahl der Bewerber und Ersatzbewerber für die gemeinsame Liste für alle Länder ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet zur Wahl des Europäischen Parlaments wahlberechtigten Mitglieder.) | ||||
□ | die Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung | |||
(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach § 10 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 7 des Europawahlgesetzes im Land für die Aufstellung der Bewerber und Ersatzbewerber für die gemeinsame Liste für alle Länder gewählt worden sind.) | ||||
□ | die Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung | |||
(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung allgemein für bevorstehende Wahlen im Wahlgebiet nach § 10 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 7 des Europawahlgesetzes gewählt worden sind.) | ||||
auf den | Datum | , | Uhr, | |
nach | Anschrift des Versammlungsraumes mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort | |||
□ | zum Zwecke der Aufstellung einer gemeinsamen Liste für alle Länder | |||
□ | zum Zwecke der Wiederholung der Abstimmung über die Aufstellung der gemeinsamen Liste für alle Länder | |||
einberufen. | ||||
Erschienen waren | Zahl | stimmberechtigte Mitglieder/Vertreter. | ||
Die Versammlung wurde geleitet von: | Vor- und Familienname | |||
Die Versammlung bestellte zum Schriftführer: | Vor- und Familienname | |||
Die Versammlung bestellte zu Mitunterzeichnern der Niederschrift: | Vor- und Familienname | |||
Vor- und Familienname | ||||
Der Versammlungsleiter stellte fest, | ||||
1. | dass die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei/sonstigen politischen Vereinigungim Wahlgebiet | |||
in der Zeit vom | Datum | bis | Datum | |
□ | für die besondere Vertreterversammlung | |||
□ | für die allgemeine Vertreterversammlung | |||
gewählt worden sind; | ||||
2. | □ | dass die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist; | ||
□ | dass auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird; | |||
3. | □ | dass nach der Satzung der Partei/sonstigen politischen Vereinigung | ||
□ | dass nach den allgemein für Wahlen der Partei/sonstigen politischen Vereinigunggeltenden Bestimmungen | |||
□ | dass nach dem von der Versammlung gefassten Beschluss | |||
als Bewerber bzw. Ersatzbewerber gewählt ist, wer | ||||
4. | dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimmzettel unbeobachtet den/die Namen des/der von ihm bevorzugten Bewerber/s bzw. Ersatzbewerber/s und die Reihenfolge zu vermerken hat; | |||
5. | dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; | |||
6. | dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. | |||
Die Wahl der Bewerber, die Festlegung ihrer Reihenfolge und die Wahl der Ersatzbewerber wurden in der Weise durchgeführt, dass über die Bewerber - und sodann über die Ersatzbewerber - | ||||
1. | Nr. | einzeln | ||
2. | Nr. | gemeinsam | ||
mit verdeckten Stimmzetteln abgestimmt worden ist. Für die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder anwesende stimmberechtigte Teilnehmer | ||||
erhielt einen Stimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den/die Namen des/der von ihnen gewünschten Bewerber/s bzw. Ersatzbewerber/s auf dem Stimmzettel | ||||
und gaben diesen verdeckt ab. Nach Schluss der Stimmabgabe wurden die Stimmen ausgezählt, die gewählten Bewerber bzw. Ersatzbewerber ermittelt und das | ||||
Wahlergebnis bekannt gegeben. Die einzelnen Wahlgänge ergaben, dass für die Liste für alle Länder folgende Bewerber in der nachstehenden | ||||
Reihenfolge und für die Bewerber folgende Ersatzbewerber aufgestellt sind: | ||||
Lfd. Nr. | Familienname Vornamen | Beruf oder Stand | Geburtsdatum Geburtsort | Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnummer - Postleitzahl, Wohnort |
1. | ..................................................................... | .......................................................... | ...................................................................................................... | |
Ersatz- be- werber | ..................................................................... | .......................................................... | ...................................................................................................... | |
2. | ..................................................................... | .......................................................... | ...................................................................................................... | |
Ersatz- be- werber | ..................................................................... | .......................................................... | ...................................................................................................... |
Einwendungen gegen das Wahlergebnis wurden | ||||
□ | nicht erhoben. | |||
□ | erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen. Über die Einzelheiten wurden Niederschriften | |||
gefertigt, die als Anlage(n) | Nr. | bis | Nr. | beigefügt sind. |
Die Versammlung beauftragte | ||||
Familiennamen und Vornamen von 2 Teilnehmern | ||||
neben dem Leiter die Versicherung an Eides statt darüber abzugeben, dass die Anforderungen des § 10 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Europawahlgesetzes beachtet worden sind. | ||||
Der Leiter der Versammlung | Der Schriftführer | |||
Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift | Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift | |||
Als Mitunterzeichner | ||||
1. | Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift | 2. | Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift |
Versicherung an Eides statt | |||
Wir versichern | |||
- dem Bundeswahlleiter | |||
an Eides statt, | |||
1. | dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlungder | ||
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | |||
am | Datum | in | Ort |
die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die | |||
Liste für das Land | |||
- gemeinsame Liste für alle Länderzur Wahl zum | Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat; | ||
2. | dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war; | ||
3. | dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. | ||
Ort, Datum | |||
Der Leiter der Versammlung | Die von der Versammlung bestimmten zwei Teilnehmer | ||
Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift | Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschriftundhandschriftliche Unterschrift | ||
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift | |||
____________ |
Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge | |||
Ort, Datum | |||
I. | Zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | |
für das Land | Name des Landes | /für alle Länder | |
und zur Entscheidung über ihre Zulassung trat heute nach ordnungsgemäßer Ladung der Wahlausschuss zusammen. | |||
Es waren erschienen: | |||
Familienname, Vornamen | Wohnort | Funktion | |
1. | als Vorsitzende/r /als stellvertretende/r Vorsitzende/r | ||
2. | als Beisitzer/in | ||
3. | als Beisitzer/in | ||
4. | als Beisitzer/in | ||
5. | als Beisitzer/in | ||
6. | als Beisitzer/in | ||
7. | als Beisitzer/in | ||
8. | als Beisitzer/in | ||
9. | als Beisitzer/in | ||
10. | als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts | ||
11. | als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts. | ||
Ferner waren zugezogen: | |||
als Schriftführer/in | |||
und | |||
als Hilfskräfte. | |||
Als Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge waren erschienen: | |||
1. | Für | Bezeichnung des Wahlvorschlags | |
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort | |||
2. | Für | Bezeichnung des Wahlvorschlags | |
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort | |||
usw. | |||
II. | Der/Die Vorsitzende eröffnete um | Uhrzeit | die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in |
auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies. | |||
III. | Der/Die Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor: | ||
1. | eingegangen am | Uhr | |
2. | eingegangen am | Uhr | |
usw. | |||
Er/Sie berichtete über das Ergebnis seiner/ihrer Vorprüfung. | |||
IV. | An Hand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass kein Wahlvorschlag/folgende Wahlvorschläge verspätet eingegangen ist/sind: | ||
1. | eingegangen am | Uhr | |
2. | eingegangen am | Uhr | |
usw. | |||
Die Vertrauensperson/en des/der betroffenen Wahlvorschlags/Wahlvorschläge wurde/n gehört. Der Wahlausschuss wies sodann diese/n Wahlvorschlag/Wahlvorschläge durch Beschluss zurück. | |||
V. | Bei der Prüfung der übrigen Wahlvorschläge ergaben sich folgende Mängel (Wahlvorschlag und Art des Mangels und die diesen begründenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände angeben): | ||
Zu den festgestellten Mängeln des Wahlvorschlags/der Wahlvorschläge wurde/n die Vertrauensperson/en des/der betroffenen Wahlvorschlags/Wahlvorschläge gehört. | |||
VI. | Auf Grund der festgestellten Mängel beschloss der Wahlausschuss, folgende Wahlvorschläge zurückzuweisen: | ||
1. | |||
2. | |||
usw. | |||
VII. | Bei der Prüfung der Bewerber und der Ersatzbewerber auf den Wahlvorschlägen ergaben sich für den/die Bewerber/Ersatzbewerber: | ||
1. | Vor- und Familienname | des Wahlvorschlags | |
2. | Vor- und Familienname | des Wahlvorschlags | |
usw. | |||
folgende Mängel (einschließlich Darstellung der den jeweiligen Mangel betreffenden tatsächlichen und rechtlichen Umstände): | |||
zu 1. | |||
zu 2. | |||
usw. | |||
Zu den festgestellten Mängeln wurde/n die Vertrauensperson/en des/der betroffenen Wahlvorschlags/Wahlvorschläge gehört. | |||
VIII. | Auf Grund der festgestellten Mängel beschloss der Wahlausschuss, folgende Bewerber und Ersatzbewerber aus dem/den nachstehenden Wahlvorschlag/Wahlvorschlägen zu streichen: | ||
zu 1. | (Vor- und Familienname) | aus dem Wahlvorschlag | |
zu 2. | (Vor- und Familienname) | aus dem Wahlvorschlag | |
usw. | |||
IX. | Der Name/Die Kurzbezeichnung/Das Kennwort/Die Anfügung des/der Wahlvorschlagsberechtigten | ||
gibt zu Verwechslungen im Land mit dem Wahlvorschlag des Wahlvorschlagsberechtigten | |||
Anlass. | |||
Die Vertrauensperson/en des/der betroffenen Wahlvorschlags/Wahlvorschläge wurde/n dazu gehört. | |||
X. | Zur Vermeidung von Verwechslungen beschloss der Wahlausschuss, dem Wahlvorschlag | ||
folgende Unterscheidungsbezeichnung beizufügen: | |||
XI. | Der Wahlausschuss beschloss sodann, folgende Wahlvorschläge zuzulassen: | ||
1. | Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||
mit | Zahl | Bewerbern, deren Name und Reihenfolge sowie deren Ersatzbewerber aus der Anlage | |
Nr. | zur Niederschrift ersichtlich sind. | ||
2. | Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||
mit | Zahl | Bewerbern, deren Name und Reihenfolge sowie deren Ersatzbewerber aus der Anlage | |
Nr. | zur Niederschrift ersichtlich sind. | ||
usw. | |||
XII. | Die Entscheidung des Wahlausschusses erfolgte einstimmig./Der Wahlausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit./Bei Stimmengleichheit gab die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. | ||
Die Sitzung war öffentlich. | |||
XIII. | Der Bundeswahlleiter gab die Entscheidung des Wahlausschusses in der Sitzung im Anschluss an die Beschlussfassung unter kurzer Angabe der Gründe bekannt und wies auf den zulässigen Rechtsbehelf hin. | ||
XIV. | Vorstehende Niederschrift wurde vorgelesen, vom Bundeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | ||
Der Bundeswahlleiter | Der Schriftführer | ||
Die Beisitzer | |||
1. | 2. | ||
3. | 4. | ||
5. | 6. | ||
7. | 8. | ||
Die in den Ausschuss berufenen Richter des Bundesverwaltungsgerichts | |||
1. | 2. |
Erklärung über den Ausschluss von der Verbindung von Wahlvorschlägen | ||
Bundeswahlleiter | ||
Statistisches Bundesamt | ||
65180 Wiesbaden | ||
Als Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson für die Liste | ||
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||
der | ||
erklären wir zur Wahl des Europäischen Parlaments am | Datum | gemäß § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 des |
Europawahlgesetzes den Ausschluss von der Verbindung dieser Liste mit folgenden Wahlvorschlägen des oben genannten Wahlvorschlagsberechtigten: | ||
1. | Bezeichnung der Liste für das Land | Land |
2. | ||
3. | ||
usw. | ||
Ort, Datum | ||
Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf der Vertrauensperson | Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf der stellvertretenden Vertrauensperson | |
____________________ |
[Stimmzettelmuster] | |||
Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments | |||
am | Datum | ||
im Land Hessen | |||
Sie haben 1 Stimme | |||
Bitte hier ankreuzen | |||
XYZ | ........................................................................................ | Partei - Gemeinsame Liste für alle Länder - | |
1. | HansBauer, MdB, Essen (NW) | 6. | FritzLange, Rektor, Kiel (SH) |
2. | Dr. FritzBecker, Geschäftsführer, (HH) | 7. | HeikeKöhler, Ingenieurin, (BE) |
3. | NorbertGeier, Studienrat, Frankfurt/O. (BB) | 8. | HeinzRömer, Angestellter, (HB) |
4. | AndreasHuber, Schriftsetzer, München (BY) | 9. | KarlSchreiber, Kfz-Meister, Koblenz (RP) |
5. | UrsulaHartmann, Hausfrau, Hannover (NI) | 10. | RudolfWinter, Werkmeister, St. Wendel (SL) |
ABC | ........................................................................................ | Partei - Liste für das Land Hessen - | |
1. | RolfAdam, Redakteur, Frankfurt/M. | 6. | ErhardKaiser, Schlosser, Dillenburg |
2. | JulianeBartsch, Hausfrau, Offenbach | 7. | AlbrechtReiter, Studienrat, Marburg |
3. | Dr. DanielBeyer, MdB, Kassel | 8. | GundulaSommer, Sekretärin, Hanau |
4. | BrunhildeHenkel, Heimleiterin, Bad-Wildungen | 9. | HartmutSchulz, Rektor, Fritzlar |
5. | BurghardHoffmann, Techniker, Eschwege | 10. | RolandVogt, Beamter, Bad Homburg v. d. Höhe |
DEF | ........................................................................................ | Partei - Gemeinsame Liste für alle Länder - | |
1. | Dr. HansAckermann, Chemiker, Leipzig (SN) | 6. | HaraldLinde, Studienrat, Flensburg (SH) |
2. | ErikaBachus, Med.-techn. Assistentin, (HH) | 7. | PeterMay, Schlosser, Stuttgart (BW) |
3. | LuiseEngels, Hebamme, Frankfurt/M. (HE) | 8. | MarianneMeister, Bibliothekarin, Erfurt (TH) |
4. | PaulHofer, Beamter, München (BY) | 9. | EduardScholz, Winzer, Bad Kreuznach (RP) |
5. | MaxKrause, Tankwart, Hannover (NI) | 10. | FranzWiese, Steuerberater, Saarbrücken (SL) |
NNO | ........................................................................................ | Partei - Liste für das Land Hessen - | |
1. | AlbertBär, Kaufmann, Frankfurt/M. | 6. | RichardRumpf, Musiker, Kassel |
2. | Dr. GustavBartsch, Arzt, Arolsen | 7. | SusanneSturm, Lehrerin, Offenbach |
3. | HerbertDeichmann, Kaufmann, Gersfeld | 8. | WinfriedWeber, techn. Zeichner, Marburg |
4. | PaulFischer, Gewerkschaftssekretär, Darmstadt | 9. | BrunoWolf, Landwirt, Hattersheim |
5. | VeronikaKraft, Sozialarbeiterin, Fulda | 10. | BernhardZimmer, Beamter, Wiesbaden |
Wählervereinigung Vereintes Europa - Gemeinsame Liste für alle Länder - | |||
1. | Dr. HeinzEckert, Rechtsanwalt, Köln (NW) | 6. | SaschaRösler, Fischer, Magdeburg (ST) |
2. | AlfredFrisch, Geschäftsführer, (HH) | 7. | Dr. IrmgardSchön, Ärztin, Mannheim (BW) |
3. | BrigittaHausmann, Chemikerin, Frankfurt/M. (HE) | 8. | WilliWendland, Facharbeiter, Bremerhaven (HB) |
4. | KonstantinKramer, Soldat, Rostock (MV) | 9. | EmilWeiss, Kaufmann, Mainz (RP) |
5. | LudwigMehl, Lehrer, Göttingen (NI) | 10. | GerdaKlug, Angestellte, Saarbrücken (SL) |
Wahlbekanntmachung | |||
1. | Am | Datum | findet in der Bundesrepublik Deutschland die |
Wahl zum Europäischen Parlament | |||
statt. | |||
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. | |||
2. | Die Gemeindebildet einen Wahlbezirk. | ||
Bezeichnung des Wahlraums | |||
Der Wahlraum wird in | eingerichtet. | ||
Zahl | |||
Die Gemeindeist in folgende | Wahlbezirke eingeteilt: | ||
Wahl- bezirk Nr. | Bezeichnung des Wahlbezirks | Bezeichnung des Wahlraums | |
1. | Ortsteil östlich der Bahnlinie G-P | Realschule in der Hauptstraße | |
2. | Ortsteil westlich der Bahnlinie G-P | Saal der Gastwirtschaft "Zum Löwen" | |
3. | Teilort N. | Grundschule des Teilorts N. | |
Zahl | |||
Die Gemeindeist in | allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. | ||
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit | |||
Datum | Datum | ||
vom | bis | zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der | |
Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. | |||
Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses | |||
Uhrzeit | Ort und Raum | ||
um | Uhr in | ||
Ort und Raum | |||
zusammen. | |||
3. | Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. | ||
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. | |||
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | |||
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. | |||
Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. | |||
Jeder Wähler hat eine Stimme. | |||
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. | |||
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, | |||
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. | |||
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. | |||
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. | |||
4. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | ||
5. | Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist, | ||
a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder | ||
oder | |||
b) | durch Briefwahl | ||
teilnehmen. | |||
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. | |||
6. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes). | ||
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes). | |||
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | |||
Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | ||
________________ |
Wahlbezirk (Name oder Nr.) | Gemeinde/Kreis | |
Briefwahlvorstand Nr. | Land | |
Schnellmeldung über das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament | ||
Datum | ||
am | ||
Die Meldung ist auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch oder auf sonstigem elektronischen Wege) zu erstatten: | ||
vom Wahlvorsteher an die Gemeindebehörde/den Stadtwahlleiter/Kreiswahlleiter, | ||
von der Gemeindebehörde an den Kreiswahlleiter, | ||
vom Briefwahlvorsteher an die Gemeindebehörde/den Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter, | ||
vom Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter an den Landeswahlleiter, | ||
vom Landeswahlleiter an den Bundeswahlleiter. | ||
Kenn- buchstabe | ||
A 1 + A 2 | Wahlberechtigte | |
B | Wähler (nur Urnenwahl/nur Briefwahl/Urnen- und Briefwahl | |
C | Ungültige Stimmen | |
D | Gültige Stimmen | |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf | ||
Name der Partei - Kurzbezeichnung - Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | Stimmenzahl | |
D 1 | 1. | |
D 2 | 2. | |
D 3 | 3. | |
D 4 | 4. | |
(usw. laut. Stimmzettel) | Zusammen | |
Unterschrift | ||
Bei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt sind. | ||
Durchgegeben: | Uhrzeit: | Aufgenommen: |
Unterschrift des Meldenden | Unterschrift des Aufnehmenden | |
Die Schnellmeldung ist nach Ermittlung des Wahlergebnissessofortweiterzugeben. | ||
___________________ |
Gemeinde: | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
Kreis: | ⃞ Allgemeiner Wahlbezirk ⃞ Sonderwahlbezirk ⃞ Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand |
Land: | |
Wahlbezirk-Nr.: (Name oder Nummer) | |
Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben. |
Familienname | Vornamen | Funktion |
1. | als Wahlvorsteher | |
2. | als stellv. Wahlvorsteher | |
3. | als Schriftführer | |
4. | als Beisitzer | |
5. | als Beisitzer | |
6. | als Beisitzer | |
7. | als Beisitzer | |
8. | als Beisitzer | |
9. | als Beisitzer |
Familienname | Vornamen | Uhrzeit |
1. | ||
2. | ||
3. |
Familienname | Vornamen | Aufgabe |
1. | ||
2. | ||
3. |
2. | Wahlhandlung | |
2.1 | Eröffnung der Wahlhandlung | |
Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben. | ||
Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor. | ||
2.2 | Vorbereitung des Wahlraums | |
Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet: | ||
(Bitte eintragen:) | ||
Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden: | ||
.......... | ||
Zahl der Nebenräume: | ||
.......... | ||
Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden. | ||
2.3 | Vorbereitung der Wahlurne | |
Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. | ||
Sodann wurde die Wahlurne | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |
⃞ | versiegelt. | |
⃞ | verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung. | |
2.4 | Beginn der Stimmabgabe | |
Mit der Stimmabgabe wurde um |
| |
2.5 | Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine | |
Vor Beginn der Stimmabgabe: | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |
⃞ | Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen. | |
⃞ | Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet. |
Während der Stimmabgabe: | ⃞ | Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerverzeichnis später aufgrund der durch die Gemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mitteilungen über die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet. |
2.6 | Ungültigkeit von Wahlscheinen | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten. | |
⃞ | Der Wahlvorstand wurde vom | |
.......... | ||
unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind: | ||
.......... (Bitte Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen) | ||
2.7 | Beweglicher Wahlvorstand | |
Im Wahlbezirk | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |
⃞ | war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Weiter bei Punkt 2.8) | |
⃞ | war ein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Im Wahlbezirk befindet sich | |
⃞ | das kleinere Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim | |
.......... , (Bezeichnung) | ||
⃞ | das Kloster | |
.......... , (Bezeichnung) | ||
⃞ | die sozialtherapeutische Anstalt | |
.......... , (Bezeichnung) | ||
⃞ | die Justizvollzugsanstalt | |
.......... , (Bezeichnung) | ||
für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat. | ||
Die personelle Zusammensetzung des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Niederschrift als | ||
Anlagen Nr........... bis.......... beigefügten besonderen Niederschriften ersichtlich. |
Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en) und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen. | ||
Nach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach Schluss der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss der Wahlhandlung unter ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes. | ||
2.8 | Beweglicher Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk | |
Im Sonderwahlbezirk | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |
⃞ | war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. | |
⃞ | begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.7 beschrieben. | |
2.9 | Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | waren nicht zu verzeichnen. | |
⃞ | waren zu verzeichnen. Über die besonderen Vorfälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 49 Absatz 6 und 7 und des § 52 der Europawahlordnung) wurden Niederschriften angefertigt, die als Anlagen | |
| ||
2.10 | Ablauf der Wahlzeit | |
Um 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde so lange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt. | ||
| ||
erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. | ||
Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt. |
3. | Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk |
3.1 | Leitung der Ergebnisfeststellung; Öffnung der Wahlurne |
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen. | |
Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen. | |
Sie wurden mit dem Inhalt der Wahlurne(n) des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt. | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | ja (kann nur zutreffen, wenn ein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8) |
⃞ | nein (kann nur zutreffen, wenn kein beweglicher Wahlvorstand tätig war; siehe dazu oben Punkt 2.7 und 2.8) |
Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. | |
3.2 | Zahl der Wähler |
a) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt. | |
Die Zählung ergab | (Bitte Zahl eintragen:) |
.......... Stimmzettel (= Wähler insgesamt) | |
Diese Zahl hinten inAbschnitt 4beieintragen. | |
b) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt. | |
Die Zählung ergab | (Bitte Zahl eintragen:) |
.......... Stimmabgabevermerke | |
c) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt. | |
Die Zählung ergab | .......... Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein) |
Diese Zahl hinten inAbschnitt 4bei eintragen. | |
b) + c) zusammen ergab | .......... Personen. |
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |
⃞ | Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter a) überein. |
⃞ | Die Gesamtzahl b) + c) war |
um …………… (Anzahl) größer | |
um …………… (Anzahl) kleiner | |
als die Zahl der Stimmzettel. |
Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: | |
(Bitte erläutern:) | |
.......... .......... .......... .......... | |
3.3 | Zahl der Wahlberechtigten |
Der Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses | die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Abschnitt 4 unter |
der Wahlniederschrift. | |
Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die berichtigte Zahl einzutragen. | |
3.4 | Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel |
Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter Aufsicht: | |
3.4.1 |
|
Der Stapel zu c) wurde ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen. | |
3.4.2 | Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu c) bei. |
Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist. |
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten | (Zwischensummenbildung I) | |
die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge | = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4 | |
abgegebenen Stimmen sowie | ||
die Zahl der ungültigen Stimmen. | = Zeile C in Abschnitt 4 | |
Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden alsZwischensummen I (ZS I)vom Schriftführer hinten inAbschnitt 4in den genannten Zeileneingetragen. | ⃞ | (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) |
3.4.3 | Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt: | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben. | |
⃞ | Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut. | |
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen. | ⃞ | (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) |
3.4.4 | Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. | (Zwischensummenbildung ZS II) |
Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden alsZwischensummen II (ZS II)vom Schriftführer hintenin Abschnitt 4 eingetragen. | ⃞ | (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) |
3.4.5 | Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung. | |
3.5 | Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel | |
Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
|
| ||
je für sich und behielten sie unter Ihrer Aufsicht. | ||
Die in c) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern | ||
.......... bis.......... | beigefügt. | |
3.6 | Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses | |
Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. | ⃞ | (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) |
4. | Wahlergebnis | |
Kennbuchstaben für die Zahlenangaben | (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.) | |
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) | .......... | |
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)1) | .......... | |
im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte1) | .......... | |
Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2 a)] | .......... | |
darunter Wähler mit Wahlschein [vgl. oben 3.2 c)] | .......... |
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk |
Summe + muss mit übereinstimmen. |
ZS I | ZS II | Insgesamt |
C | UngültigeStimmen |
Von dengültigenStimmen entfielen auf den Wahlvorschlag (Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –) | ZS I | ZS II | Insgesamt |
D1 | 1........... | ||
D2 | 2........... | ||
D3 | 3........... | ||
D4 | 4........... | ||
usw. | |||
D | Gültige Stimmen insgesamt |
5. | Abschluss der Wahlergebnisfeststellung | |
5.1 | Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung | |
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen: | .......... .......... | |
Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: | .......... | |
5.2 | Erneute Zählung | |
(Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.) | ||
Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes | .......... (Vor- und Familienname) | |
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil | .......... .......... .......... (Angabe der Gründe) | |
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |
⃞ | mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt | |
⃞ | berichtigt (Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben bitte nicht löschen oder radieren.) | |
und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. | ||
5.3 | Schnellmeldung | |
Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und | auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch) | |
.......... (Bitte Art der Übermittlung eintragen) an | ||
.......... übermittelt. (Bitte Empfänger eintragen) | ||
5.4 | Anwesenheit des Wahlvorstandes | |
Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend. |
5.5 | Öffentlichkeit der Wahlhandlung und Ergebnisfeststellung |
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich. | |
5.6 | Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift |
Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben. | |
Ort und Datum | |
Der Wahlvorsteher | Die übrigen Beisitzer |
Der Stellvertreter | |
Der Schriftführer | |
5.7 | Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen |
Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes | .......... (Vor- und Familienname) |
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil | .......... .......... .......... (Angabe der Gründe) |
5.8 | Bündelung von Stimmzetteln und Wahlscheinen |
Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt: |
|
Die Pakete zu a) bis c) wurden versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen. | |
5.9 | Übergabe der Wahlunterlagen |
Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden | am ……………………, um ……… Uhr, übergeben
|
Der Wahlvorsteher | |
.......... | |
Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am.........., um.......... Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen. | |
.......... (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde) | |
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. |
Briefwahlvorstand-Nr.: | Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Briefwahlvorstandes zu unterschreiben. |
Gemeinde(n): | |
Kreis1): | |
Land: |
Familienname | Vornamen | Funktion |
1. | als Briefwahlvorsteher | |
2. | als stellv. Briefwahlvorsteher | |
3. | als Schriftführer | |
4. | als Beisitzer | |
5. | als Beisitzer | |
6. | als Beisitzer | |
7. | als Beisitzer | |
8. | als Beisitzer | |
9. | als Beisitzer |
Familienname | Vornamen | Uhrzeit |
1. | ||
2. | ||
3. |
Familienname | Vornamen | Aufgabe |
1. | ||
2. | ||
3. |
2. | Zulassung der Wahlbriefe |
2.1 | Eröffnung der Wahlhandlung |
Der Briefwahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung um damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Briefwahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben. Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor. | (Bitte Uhrzeit eintragen:) .......... Uhr.......... Minuten |
2.2 | Vorbereitung der Wahlurne |
Der Briefwahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. | |
Sodann wurde die Wahlurne | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | versiegelt. |
⃞ | verschlossen; der Briefwahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung. |
2.3 | Anzahl Wahlbriefe; Ungültigkeit von Wahlscheinen |
Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von/vom | (Bitte die zuständige Stelle eintragen:) .......... |
(Bitte Anzahl eintragen:) | |
.......... Wahlbriefe übergeben worden sind. | |
Der Briefwahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt worden sind, übergeben worden ist |
⃞ | .......... (Anzahl) Verzeichnis/Verzeichnisse der für ungültig erklärten Wahlscheine übergeben worden ist/sind |
⃞ | .......... (Anzahl) Nachtrag/Nachträge zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen übergeben worden ist/sind. |
Die in dem/den Verzeichnis/Verzeichnissen der für ungültig erklärten Wahlscheine und in dem/den Nachträgen zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen aufgeführten Wahlbriefe wurden ausgesondert und später dem Briefwahlvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe unten unter Punkt 2.5). | |
2.4 | Am Wahltag eingegangene Wahlbriefe |
Die Wahlbriefe, die am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangen waren, wurden dem Briefwahlvorstand überbracht. | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | Nein, es wurden keine noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangenen Wahlbriefe überbracht. (weiter bei Punkt 2.5) |
⃞ | Ja, es wurden noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangene Wahlbriefe überbracht. (Bitte die weiteren Eintragungen vornehmen:) Ein Beauftragter des/der .......... überbrachte um.......... Uhr.......... Minuten weitere.......... (Anzahl) Wahlbriefe. |
2.5 | Zulassung, Beanstandung und Zurückweisung von Wahlbriefen | |
2.5.1 | Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstandes öffnete die Wahlbriefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag und übergab beide dem Briefwahlvorsteher. | |
2.5.2 | Es wurden | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | keine Wahlbriefe beanstandet. Nachdem weder der Wahlschein noch der Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt. (weiter bei Punkt 3.) | |
⃞ | insgesamt.......... (Anzahl) Wahlbriefe beanstandet. (weiter bei Punkt 2.5.3) | |
2.5.3 | Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden durch Beschluss zurückgewiesen | (Bitte in den zutreffenden Fallgruppen die jeweilige Anzahl an zurückgewiesenen Wahlbriefen eintragen:) |
.......... Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beigelegen hat, | ||
.......... Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt war, | ||
.......... Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen waren, | ||
.......... Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthält, | ||
.......... Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat, | ||
.......... Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden war, | ||
.......... Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag benutzt worden war, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat. | ||
Insgesamt:.......... (Anzahl) Wahlbriefe | ||
Die zurückgewiesenen Wahlbriefe wurden samt Inhalt ausgesondert, mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen, wieder verschlossen, fortlaufend nummeriert und der Wahlniederschrift beigefügt. | ||
2.5.4 | Nach besonderer Beschlussfassung wurden beanstandete Wahlbriefe zugelassen. | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | Nein. (weiter bei Punkt 3.) | |
⃞ | Ja. Es wurden insgesamt .......... (Anzahl) Wahlbriefe nach besonderer Beschlussfassung zugelassen. Der/die Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge wurde/n ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine wurden gesammelt. War Anlass der Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde dieser der Wahlniederschrift beigefügt. |
3. | Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses | |
3.1 | Öffnung der Wahlurne | |
Nachdem alle bis 18:00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe geöffnet, die Stimmzettelumschläge entnommen und in die Wahlurne gelegt worden waren, wurde die Wahlurne um | (Bitte Uhrzeit eintragen:) .......... Uhr.......... Minuten geöffnet. | |
Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der Briefwahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. | ||
3.2 | Zahl der Wähler | |
3.2.1 | Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt. | |
(Bitte Zahl eintragen:) | ||
Die Zählung ergab | .......... Stimmzettelumschläge (= Wähler) | |
Diese Zahl hinten inAbschnitt 4bei Kennbuchstabe= Wähler insgesamt, zugleicheintragen. | ||
3.2.2 | Danach wurden die Wahlscheine gezählt. | (Bitte Zahl eintragen:) |
Die Zählung ergab | .......... Wahlscheine. | |
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | ||
⃞ | Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte überein. (weiter bei Punkt 3.2.3) | |
⃞ | Die Zahl der Stimmzettelumschläge und der Wahlscheine stimmte nicht überein. | |
Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen: | ||
.......... .......... .......... .......... | ||
3.2.3 | Der Schriftführer übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4 Kennbuchstabe B der Wahlniederschrift. | |
3.3 | Zählung der Stimmen; Stimmzettelstapel | |
Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Briefwahlvorstehers die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel heraus, bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter Aufsicht: | ||
3.3.1 |
|
| ||
3.3.2 | Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Briefwahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Briefwahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei. | |
Nunmehr prüfte der Briefwahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Briefwahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist. | ||
Danach zählten je zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten | (Zwischensummenbildung I) | |
die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge | = Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4 | |
abgegebenen Stimmen sowie | ||
die Zahl der ungültigen Stimmen. | = Zeile C in Abschnitt 4 | |
Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden alsZwischensummen I (ZS I)vom Schriftführer hinten inAbschnitt 4in den genannten Zeileneingetragen. | ⃞ (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) | |
3.3.3 | Die Zählungen nach 3.3.2 verliefen wie folgt: | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben. | |
⃞ | Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut. | |
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen. | ⃞ | (Bitte durch Ankreuzen bestätigen) |
3.3.4 | Zum Schluss entschied der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in den Stapeln zu c) und d) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Briefwahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. |
Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden alsZwischensummen II (ZS II)vom Schriftführer hinten inAbschnitt 4 eingetragen. | ⃞ | (Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen) |
3.3.5 | Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Briefwahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung. | |
3.4 | Sammlung und Beaufsichtigung der Stimmzettel | |
Die vom Briefwahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
| ||
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht. | Die in c) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern | |
.......... bis.......... | ||
beigefügt. | ||
3.5 | Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses | |
Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Briefwahlvorstand als das Briefwahlergebnis festgestellt und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. | ||
4. | Wahlergebnis | |
Kennbuchstaben für die Zahlenangaben | (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.) | |
Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2.1] | ||
zugleich | ||
Wähler mit Wahlschein | .......... |
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk |
Summe + muss mit übereinstimmen. |
ZS I | ZS II | Insgesamt |
C | UngültigeStimmen |
Von dengültigenStimmen entfielen auf den Wahlvorschlag (Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –) | ZS I | ZS II | Insgesamt |
D1 | 1........... | ||
D2 | 2........... | ||
D3 | 3........... | ||
D4 | 4........... | ||
usw. | |||
D | Gültige Stimmen insgesamt |
5. | Abschluss der Wahlergebnisfeststellung |
5.1 | Besondere Vorkommnisse bei der Ergebnisfeststellung |
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen: | .......... .......... .......... |
Der Briefwahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: | .......... .......... |
5.2 | Erneute Zählung |
(Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.) | |
Das/Die Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes | .......... (Vor- und Familienname) |
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen, weil | .......... .......... .......... (Angabe der Gründe) |
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.3) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) |
⃞ | mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt |
⃞ | berichtigt (Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.) |
und vom Briefwahlvorsteher mündlich bekannt gegeben. | |
5.3 | Schnellmeldung |
Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und | auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch) |
.......... (Bitte Art der Übermittlung eintragen) | |
an .......... (Bitte Empfänger eintragen) | |
übermittelt. | |
5.4 | Anwesenheit des Briefwahlvorstandes |
Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Briefwahlvorstandes, darunter jeweils der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend. | |
5.5 | Öffentlichkeit der Wahlbriefzulassung und Ergebnisfeststellung |
Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich. | |
5.6 | Versicherung zur Richtigkeit der Niederschrift |
Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben. |
Ort und Datum | |
Der Briefwahlvorsteher | Die übrigen Beisitzer |
Der Stellvertreter | |
Der Schriftführer | |
5.7 | Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen |
Das/Die Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes | .......... (Vor- und Familienname) |
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil | .......... .......... .......... (Angabe der Gründe) |
5.8 | Bündelung von Stimmzetteln, Stimmzettelumschlägen und Wahlscheinen |
Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt: |
|
Die Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer des Briefwahlvorstandes sowie der Inhaltsangabe versehen. | |
5.9 | Übergabe der Wahlunterlagen |
Dem Beauftragten des/der | (Bitte eintragen, z. B. Gemeindebehörde) |
.......... | |
wurden | am.......... , um.......... Uhr, übergeben |
|
Der Briefwahlvorsteher |
.......... |
Vom Beauftragten des/der.......... wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am.........., um.......... Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen. |
.......... (Unterschrift des Beauftragten) |
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. |
Kreis | ||
Kreisfreie Stadt | ||
Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament | ||
Datum | ||
am | ||
Datum | ||
1. | Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am | |
im Kreis/in der kreisfreien Stadt | ||
Datum | ||
trat heute, am | nach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschusszusammen. | |
Es waren erschienen: | ||
Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion |
1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | |
2. | als Beisitzer/in | |
3. | als Beisitzer/in | |
4. | als Beisitzer/in | |
5. | als Beisitzer/in | |
6. | als Beisitzer/in | |
7. | als Beisitzer/in | |
Ferner waren zugezogen: | ||
als Schriftführer/in sowie | ||
und | ||
als Hilfskräfte | ||
Der/Die Vorsitzende eröffnete um | Uhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtung | |
zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind. | ||
Zahl | ||
2. | Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Wahlvorstände für |
Zahl | ||
insgesamt | Wahlbezirke | |
Zahl | Zahl | |
(davon | Wahlvorstände für | allgemeine Wahlbezirke, |
Zahl | Zahl | |
Wahlvorstände für | Sonderwahlbezirke, | |
Zahl | ||
Wahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt) | ||
und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor. | ||
2.1 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben: | |
Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen: | ||
2.2 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschrift | |
nähere Bezeichnung | ||
- | des Wahlvorstandes | |
nähere Bezeichnung | ||
- | des Briefwahlvorstandes | |
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en. | ||
2.3 | Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen | |
- | des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirk | |
nähere Bezeichnung | ||
- | des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen | |
nähere Bezeichnung | ||
und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel. | ||
Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken: | ||
3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt: | |
Kennbuchstabe | ||
A | Wahlberechtigte | |
B | Wähler | |
C | Ungültige Stimmen | |
D | Gültige Stimmen | |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | ||
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) | Stimmen | |
D 1 | 1. | |
D 2 | 2. | |
D 3 | 3. | |
D 4 | 4. | |
usw. (laut Stimmzettel) | ||
4. | Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | |
5. | Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadtbekannt. | |
Die Sitzung war öffentlich. | ||
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | ||
Ort, Datum | ||
Der Kreiswahlleiter | Der Schriftführer | |
Die Beisitzer | ||
1. | 2. | |
3. | 4. | |
5. | 6. |
Land | ||
Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament | ||
Datum | ||
am | ||
Datum | ||
1. | Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am | |
im Land | ||
Datum | ||
trat heute, am | , nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuss zusammen. | |
Es waren erschienen: | ||
Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion |
1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | |
2. | als Beisitzer/in | |
3. | als Beisitzer/in | |
4. | als Beisitzer/in | |
5. | als Beisitzer/in | |
6. | als Beisitzer/in | |
7. | als Beisitzer/in | |
8. | als in den Ausschuss berufener Richter des | |
9. | als in den Ausschuss berufener Richter des | |
Ferner waren zugezogen: | ||
als Schriftführer/in sowie | ||
und | ||
als Hilfskräfte. | ||
Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden. | ||
Zahl | ||
2. | Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und die |
als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme vor. | ||
2.1 | Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben: | |
Der Landeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen: | ||
2.2 | Der Landeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungenin der Wahlniederschrift | |
nähere Bezeichnung | ||
- des Wahlvorstandes | ||
nähere Bezeichnung | ||
- des Briefwahlvorstandes | ||
nähere Bezeichnung | ||
- des Kreis-/Stadtwahlausschusses | ||
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en. | ||
3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Kreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land: | |
Kennbuchstabe | ||
A | Wahlberechtigte | |
B | Wähler | |
C | Ungültige Stimmen | |
D | Gültige Stimmen | |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | ||
(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) | Stimmen | |
D 1 | 1. | |
D 2 | 2. | |
D 3 | 3. | |
D 4 | 4. | |
usw. (laut Stimmzettel) | ||
4. | Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Kreisen und kreisfreien Städten vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | |
5. | Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Land bekannt. | |
Die Sitzung war öffentlich. | ||
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Landeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des ................................und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | ||
Ort, Datum | ||
Der Landeswahlleiter | Der Schriftführer | |
Die Beisitzer | ||
1. | 2. | |
3. | 4. | |
5. | 6. |
Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament | ||
Datum | ||
am | ||
Datum | ||
1. | Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am | |
im Wahlgebiet | ||
Datum | ||
trat heute, am | , nach ordnungsgemäßer Ladung der Bundeswahlausschuss zusammen. | |
Es waren erschienen: | ||
Familienname, Vorname | Wohnort | Funktion |
1. | als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r | |
2. | als Beisitzer/in | |
3. | als Beisitzer/in | |
4. | als Beisitzer/in | |
5. | als Beisitzer/in | |
6. | als Beisitzer/in | |
7. | als Beisitzer/in | |
8. | als Beisitzer/in | |
9. | als Beisitzer/in | |
10. | als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts | |
11. | als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts | |
Ferner waren zugezogen: | ||
als Schriftführer/in sowie | ||
und | ||
als Hilfskräfte. | ||
Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden. | ||
Zahl | ||
2. | Dem Bundeswahlausschuss lagen die insgesamt | Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse |
Nr. | Nr. | |
sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und in die als Anlagen Nr. | bis | |
beigefügten Zusammenstellungen der Ergebnisse nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern zur Einsichtnahme vor. | ||
2.1 | Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Landeswahlausschüsse zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben: | |
Der Bundeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen: | ||
2.2 | Der Bundeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungenin der Wahlniederschrift | |
nähere Bezeichnung | ||
des Landeswahlausschusses | ||
vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en. | ||
3. | Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Länder ergab folgendes Gesamtergebnis für das Wahlgebiet: | |
Kennbuchstabe | ||
A | Wahlberechtigte | |
B | Wähler | |
C | Ungültige Stimmen | |
D | Gültige Stimmen | |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der | ||
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/ Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | Stimmen | Anteil der gültigen Stimmen in Prozent |
D 1 | 1. | |
D 2 | 2. | |
D 3 | 3. | |
D 4 | 4. | |
usw. | ||
3.2 | Danach stellte der Bundeswahlausschuss fest, dass nach § 2 Abs. 7 des Europawahlgesetzes folgende Wahlvorschläge (Listen für einzelne Länder sowie deren Verbindungen, gemeinsame Listen für alle Länder) an der Verteilung der Sitze teilnehmen | |
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||
und folgende Wahlvorschläge bei der Verteilung der Sitze unberücksichtigt bleiben | ||
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung | ||
3.3 | Sodann ermittelte der Bundeswahlausschuss nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 bis 6 des Europawahlgesetzes | |
- | die Zahl der auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge entfallenden Sitze | |
und | ||
- | die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge einer Listenverbindung entfallenden Sitze. | |
Nr. | Nr. | |
4. | Der Bundeswahlausschuss stellte abschließend fest, dass die in den Anlagen Nr. | bis |
zu dieser Niederschrift aufgeführten Bewerber gewählt sind. | ||
Nr. | Nr. | |
5. | Nach Feststellung des Gesamtergebnisses wurden die als Anlagen Nr. | bis |
zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellungen des Wahlergebnisses (nach dem Muster der Anlage 26) nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern vom Bundeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben. | ||
6. | Der Bundeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Wahlgebiet mündlich bekannt. | |
Die Sitzung war öffentlich. | ||
Vorstehende Niederschrift wurde von dem Bundeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: | ||
Ort, Datum | ||
Der Bundeswahlleiter | Der Schriftführer | |
Die Beisitzer | ||
1. | 2. | |
3. | 4. | |
5. | 6. | |
7. | 8. | |
Die in den Ausschuss berufenen Richter des Bundesverwaltungsgerichts | ||
1. | 2. | |
__________________ |