Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2011 1 000 € | Soll 2010 1 000 € | Ist 2009 1 000 € |
Vorbemerkung | ||||
Am 28. September 2010 hat die Bundesregierung ihr langfristig angelegtes Energiekonzept beschlossen. Deutschland will danach in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine Vorreiterrolle hinsichtlich Energieeffizienz und Umweltschonung anstreben. Ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, ein wirksamer Klima- und Umweltschutz sowie eine wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung sind zugleich wichtige Voraussetzungen dafür, dass Deutschland auch langfristig ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt. | Ab dem Jahr 2011 werden auf der Grundlage des Energiekonzeptes zusätzliche Mittel aus Förderbeiträgen der Betreibergesellschaften der deutschen Kernkraftwerke und aus den in § 4 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ genannten Mehrerlösen aus der Versteigerung der Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen bereitgestellt. Zur Umsetzung der Zweckbestimmung des „Energie- und Klimafonds“ wird ein jährlicher Wirtschaftsplan aufgestellt. Im Jahr 2011 fließen dem Sondervermögen Einnahmen in Höhe von 300 Mio. € zu. | |||
Einnahmen | ||||
Verwaltungseinnahmen | ||||
119 99 -960 | Vermischte Einnahmen | – | ||
Übrige Einnahmen | ||||
162 01 -960 | Erträge aus der Anlage der vertraglich vereinbarten Zahlungen der Betreibergesellschaften der deutschen Kernkraftwerke | – | ||
Haushaltsvermerk: | ||||
Mehreinnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 919 01. | ||||
282 01 -873 | Vertraglich vereinbarte Zahlungen der Betreibergesellschaften der deutschen Kernkraftwerke | 300 000 | ||
359 01 -950 | Entnahme aus Rücklage | – | ||
Ausgaben | ||||
Haushaltsvermerk: | ||||
1. | Die Ausgaben sind übertragbar. | |||
2. | Einsparungen bei den Titeln 683 01, 683 02, 686 01, 686 03, 686 04, 686 05, 687 01 und 687 02 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 919 01. | |||
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | ||||
661 07 -411 | Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der KfW Förderbank | – | ||
Verpflichtungsermächtigung...................... 500 000 T€ | ||||
davon fällig: | ||||
im Haushaltsjahr 2012 bis zu...................... 60 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 80 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 80 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 50 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2016 bis zu...................... 45 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2017 bis zu...................... 40 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2018 bis zu...................... 40 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2019 bis zu ...................... 35 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................... 35 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2021 bis zu...................... 35 000 T€ | ||||
Erläuterungen | ||||
Das Förderprogramm 2011 umfasst ein Volumen von 500 Mio. €. |
Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) | Gesamt- ausgaben des Bundes | Verausgabt bis 2009 | Bewilligt 2010 | Nach 2010 über- tragene Ausgabe- reste | Veran- schlagt 2011 | Vorbe- halten für 2012 ff |
1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Förderprogramm 2011...................... | 500 000 | – | – | – | – | 500 000 |
683 01 -171 | Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare Energien | 40 000 |
Verpflichtungsermächtigung...................... 400 000 T€ | ||
davon fällig: | ||
im Haushaltsjahr 2012 bis zu...................... 25 000 T€ | ||
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 100 000 T€ | ||
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 125 000 T€ | ||
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 150 000 T€ |
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2011 1 000 € | Soll 2010 1 000 € | Ist 2009 1 000 € |
Erläuterungen: |
Bezeichnung | 1 000 € | |
1. | Anwendungsorientierte Forschung | 31 000 |
2. | Grundlagenforschung | 9 000 |
Zusammen | 40 000 |
683 02 -171 | Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Energieeffizienz | 28 000 |
Verpflichtungsermächtigung...................... 400 000 T€ | ||
davon fällig: | ||
im Haushaltsjahr 2012 bis zu...................... 25 000 T€ | ||
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 100 000 T€ | ||
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 125 000 T€ | ||
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 150 000 T€ | ||
Erläuterungen: |
Bezeichnung | 1 000 € | |
1. | Anwendungsorientierte Forschung | 22 000 |
2. | Grundlagenforschung | 6 000 |
Zusammen | 28 000 |
686 01 -790 | Klimaschonende Mobilität | 20 000 |
686 03 -629 | Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung – Energieeffizienzfonds | 90 000 |
Verpflichtungsermächtigung...................... 820 000 T€ | ||
davon fällig: | ||
im Haushaltsjahr 2012 bis zu...................... 70 000 T€ | ||
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 200 000 T€ | ||
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 250 000 T€ | ||
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 300 000 T€ | ||
Erläuterungen: | ||
1. | Energie- und Stromsparchecks für private Haushalte | |
2. | Verbraucherinformationen zum Energiesparen sowie Öffentlichkeitsarbeit | |
3. | Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Querschnittstechnologien (z. B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen, Green-IT) durch direkte Zuschüsse an KMU | |
4. | Förderung von Energiemanagementsystemen | |
5. | Modernisierungsoffensive für innovative Netze | |
6. | Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produktionsprozesse | |
7. | Förderung von hocheffizienten Kraftwerkstechnologien gemäß EU-ETS-Richtlinie und gemäß Energiekonzept der Bundesregierung | |
8. | Unterstützung und Entwicklung sonstiger Effizienzmaßnahmen |
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2011 1 000 € | Soll 2010 1 000 € | Ist 2009 1 000 € |
686 04 -629 | Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien | 40 000 | ||
Verpflichtungsermächtigung...................... 330 000 T€ | ||||
davon fällig: | ||||
im Haushaltsjahr 2012 bis zu...................... 30 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 80 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 100 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 120 000 T€ | ||||
Erläuterungen: | ||||
Förderung von innovativen Technologien zum Einsatz erneuerbarer Energien (insbesondere zur Wärme- und Kälteerzeugung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden). | ||||
686 05 -332 | Nationale Klimaschutzinitiative | 40 000 | ||
Verpflichtungsermächtigung...................... 330 000 T€ | ||||
davon fällig: | ||||
im Haushaltsjahr 2012 bis zu...................... 30 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 80 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 100 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 120 000 T€ | ||||
Erläuterungen: | ||||
1. | Modellprojekte für den Klimaschutz | |||
2. | Förderung innovativer Technologien, Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz | |||
3. | Klimaschutzkonzepte | |||
4. | Informations- und Qualifikationsmaßnahmen zum Klimaschutz | |||
5. | Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen (z. B. Erstellung von Klimaschutzkonzepten) | |||
687 01 -332 | Internationaler Klima- und Umweltschutz | 35 000 | ||
Verpflichtungsermächtigung...................... 980 000 T€ | ||||
davon fällig: | ||||
im Haushaltsjahr 2012 bis zu...................... 30 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2013 bis zu...................... 300 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2014 bis zu...................... 300 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2015 bis zu...................... 200 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2016 bis zu...................... 100 000 T€ | ||||
im Haushaltsjahr 2017 bis zu...................... 50 000 T€ | ||||
Haushaltsvermerk: | ||||
1. | Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von950 000 T€gesperrt. | |||
Haushaltsjahr 2012...................... 25 000 T€ | ||||
Haushaltsjahr 2013...................... 295 000 T€ | ||||
Haushaltsjahr 2014...................... 295 000 T€ | ||||
Haushaltsjahr 2015...................... 195 000 T€ | ||||
Haushaltsjahr 2016...................... 95 000 T€ | ||||
Haushaltsjahr 2017...................... 45 000 T€ | ||||
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. | ||||
2. | Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. | |||
Erläuterungen: | ||||
1. | Es sollen u. a. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Kohlenstoffsenken sowie zur Minderung von Treibhausgasemissionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert werden. Aus den Ausgaben sind 4 Mio. € für die Entwicklung eines globalen Kohlenstoffmarktes vorgesehen. | |||
2. | Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen mindestens zu 90 Prozent ODA-anrechenbar sein. | |||
687 02 -629 | Internationale Energie- und Rohstoffpartnerschaften | 7 000 | ||
Ausgaben für Investitionen | ||||
871 01 -680 | Entschädigungen und Kosten aus Deckungszusagen des Bundes gegenüber der KfW für Maßnahmen der KfW zur Förderung der ersten zehn Offshore-Windparks | – | ||
Erläuterungen: | ||||
Soweit Schadensfälle nicht aus Einnahmen der KfW, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen angefallen sind, abgedeckt werden können, sind diese aus Mitteln des Sondervermögens zu decken. | ||||
Besondere Finanzierungsausgaben | ||||
919 01 -950 | Zuführungen an Rücklage | – | ||
Haushaltsvermerk: | ||||
1. | Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 683 01, 683 02, 686 01, 686 03, 686 04, 686 05, 687 01 und 687 02. | |||
2. | Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01. | |||
Abschluss der Anlage | ||||
Einnahmen | ||||
Verwaltungseinnahmen | – | – | ||
Übrige Einnahmen | 300 000 | – | ||
Gesamteinnahmen | 300 000 | – | ||
Ausgaben | ||||
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 300 000 | – | ||
Ausgaben für Investitionen | – | – | ||
Besondere Finanzierungsausgaben | – | – | ||
Gesamtausgaben | 300 000 | – |