I.1 | Datenvorbereitung Digitaldruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1) | - a)
- Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbesondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter, prüfen
- b)
- Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiterverarbeitungs- und Kontrollelemente integrieren
- c)
- Druckausgabedateien erstellen
- d)
- Revisionsmuster erstellen und prüfen
- e)
- Produktionsdaten sichern und archivieren
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I.2 | Druckformvorbereitung künstlerische Druckverfahren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2) | - a)
- traditionelle Formen der Druckformvorbereitung verfahrensspezifisch unterscheiden
- b)
- Materialien und Werkzeuge für die Druckformvorbereitung auswählen
- c)
- Druckformen manuell und maschinell für die Aufnahme des Druckbildes vorbereiten
- d)
- Druckformen für den Einsatz im speziellen traditionellen Druckverfahren prüfen
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I.3 | Druckformherstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3) | - a)
- Arbeitsabläufe festlegen, Arbeitsschritte planen und Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit prüfen
- b)
- Einteilungen für Druckformen unter Berücksichtigung der Produktionsbedingungen erstellen
- c)
- Seiten oder Nutzen anordnen, standrichtig positionieren und auf Register prüfen
- d)
- Druckformen aus digitalen Datenbeständen aufbauen, Mess- und Kontrollelemente integrieren, Standardisierungssysteme berücksichtigen
- e)
- Belichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien berücksichtigen
- f)
- Formproof erstellen und prüfen
- g)
- Druckformen herstellen, visuell und messtechnisch prüfen
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I.4 | Druckformherstellung und Planung, Zeitungsdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4) | - a)
- Maschinenressourcen planen, dabei Zusammenarbeit mit vor- und nachgelagerten Abteilungen sicherstellen
- b)
- Disposition für den Druck nach Produktionsanforderungen erstellen und Vorgaben für die Druckformherstellung ableiten
- c)
- Produktionsunterlagen zusammenfassen und für das Einrichten der Maschinen bereitstellen
- d)
- Stammdaten erstellen und pflegen
- e)
- Daten übernehmen und prüfen, Rastertypen unterscheiden und für die Druckformherstellung einsetzen
- f)
- Belichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien berücksichtigen
- g)
- Druckformen herstellen, visuell und messtechnisch prüfen
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I.5 | Tiefdruckformbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5) | - a)
- Druckformbearbeitungsmöglichkeiten auswählen
- b)
- Druckvorlage mit Druckergebnis vergleichen, Abweichungen feststellen, Korrekturen auf Druckbogen anzeichnen
- c)
- Plus- und Minuskorrekturen ausführen, Druckergebnis nach Korrektur beurteilen
- d)
- Zylinderpolituren ausführen
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I.6 | Tiefdruckformherstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6) | - a)
- Zylinderbeschaffenheit kontrollieren
- b)
- Zylinderumfänge und Abstufung festlegen
- c)
- Gravurprotokoll undZuordungsschemaerstellen
- d)
- Optionen zur Gradationserstellung prüfen
- e)
- Abtastvorlagen montieren und Abtastköpfe einstellen
- f)
- Druckzylinder einheben und Graviersysteme vorbereiten
- g)
- gravierten Zylinder kontrollieren und für den Druck vorbereiten
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I.7 | Druckformherstellung künstlerische Druckverfahren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7) | - a)
- Reproduktionen oder Originale hinsichtlich ihrer Verwendung für die Druckwiedergabe in einem künstlerischen Druckverfahren beurteilen
- b)
- Werkzeuge und Materialien für die Erstellung und Übertragung des Druckbildes auswählen und einsetzen
- c)
- Druckformen verfahrensspezifisch für traditionelle Druckverfahren herstellen
- d)
- Druckbild auf Verwendbarkeit für das traditionelle Druckverfahren prüfen und beurteilen
- e)
- Druckformen für mehrfarbige Drucke, insbesondere unter Beachtung von Passer und originalgetreuer Farbtonwiedergabe, herstellen
- f)
- Andruck erstellen und bei Bedarf Druckbild nachbearbeiten
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I.8 | Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Bogenoffsetdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8) | - a)
- Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nutzen
- b)
- steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justieren
- c)
- Steuerungskennlinien auswählen und an veränderte Produktionsbedingungen anpassen
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- d)
- Regelungsprozesse kontrollieren, gegebenenfalls produktspezifisch manuell korrigieren
- e)
- Peripheriegeräte, insbesondere Luftversorgung und Feuchtmittelaufbereitung, kontrollieren, einstellen und warten
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I.9 | Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Rollenoffsetdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.9) | - a)
- Leitstandstruktur analysieren und Funktionsmöglichkeiten aufzeigen
- b)
- Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nutzen
- c)
- steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justieren
- d)
- Funktion von Prozessüberwachungssystemen und Regeleinrichtungen sicherstellen
- e)
- Bahnspannungssysteme einstellen
- f)
- Längs-, Seiten-, Haupt- und Nebenregister einstellen
- g)
- Wendesysteme einstellen
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I.10 | Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Tiefdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.10) | - a)
- Einstellarbeiten durchführen und Druckprozess überwachen
- b)
- Funktion der Mess- und Regeltechnik beobachten, bei Bedarf korrigieren
- c)
- Produktionsüberwachungssysteme nutzen, bei Bedarf Maßnahmen zur Korrektur durchführen
- d)
- Daten der Produktion ermitteln und protokollieren
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I.11 | Digitaldruckprozess (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.11) | - a)
- Druckmaschine auftragsbezogen auswählen und vorbereiten
- b)
- Bedruckstoff auf Eignung prüfen, spezifische Parameter einstellen
- c)
- Druckdaten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen
- d)
- Probedruck visuell und messtechnisch auf Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen
- e)
- systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführen
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I.12 | Mailing-Produktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.12) | - a)
- Individualdaten auf Vollständigkeit prüfen, dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten
- b)
- Individualdaten unter Beachtung der Vorgaben für die Druckausgabe aufbereiten
- c)
- Layoutdaten hinsichtlich Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Versanddienstleisters überprüfen
- d)
- Probedrucke zur Produktionsfreigabe anfertigen
- e)
- Produktionsprozesse vorbereiten und Produktion durchführen
- f)
- Mailings entsprechend den Vorgaben verarbeiten und verpacken
- g)
- Produktionsabläufe und Produktionsdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben dokumentieren und Daten archivieren
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I.13 | Druckveredelung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.13) | - a)
- Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähigkeit prüfen
- b)
- verfahrens- und produktspezifische Veredelungstechniken anwenden
- c)
- Schutz- und Effektlackierungen verfahrens- und produktionsspezifisch einsetzen
- d)
- Eigenschaften von Lacken, insbesondere Viskosität, prüfen
- e)
- Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen erkennen und beseitigen
- f)
- veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung, Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfen
- g)
- Veredelungsprozess dokumentieren
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I.14 | Inlineveredelung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.14) | - a)
- Veredelungsmaterialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Qualität, Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes auswählen und einsetzen
- b)
- Veredelungstechniken anwenden und deren Besonderheiten, insbesondere Effekt- und Funktionslackierungen, Heiß- und Kaltfolienprägungen, Folienlaminierungen und -kaschierungen, berücksichtigen
- c)
- Inlineveredelungswerkzeuge und -stationen ein- und ausbauen, einstellen, pflegen und lagern
- d)
- Störungen an Veredelungsstationen erkennen und beseitigen
- e)
- Qualitätsprüfungen im Prozess durchführen und das Zusammenwirken von Druck, Veredelung sowie der Verarbeitung optimieren
- f)
- Verwendbarkeit und Qualität des veredelten Endproduktes beurteilen
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I.15 | Inlineproduktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.15) | - a)
- Maschinenbelegung produktbezogen planen
- b)
- Zusatzaggregate im Funktionsaufbau unterscheiden und auswählen, in die Prozesskette integrieren, einstellen und das Zusammenwirken mit der Druckmaschine sicherstellen
- c)
- Störungen an Aggregaten beseitigen und Beseitigung veranlassen
- d)
- Aggregate warten und pflegen
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I.16 | Druckweiterverarbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.16) | - a)
- Verfahrenswege für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegen
- b)
- Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeiten
- c)
- produktspezifische Materialien auswählen und einsetzen
- d)
- Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vorgabe der Auftragsbeschreibung rüsten
- e)
- Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbedingte Störungen erkennen und beheben
- f)
- Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen
- g)
- Produkte material- und transportgerecht lagern
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I.17 | Produktbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.17) | - a)
- Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für Konfektionierung, insbesondere für Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, festlegen
- b)
- Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte produktspezifisch auswählen und einsetzen
- c)
- Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Verarbeitungsschritte bearbeiten
- d)
- Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen
- e)
- Produkte material- und transportgerecht lagern
- f)
- Maschinen, Geräte und Werkzeuge der Verarbeitung pflegen und warten
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I.18 | Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, Rollenoffsetdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.18) | - a)
- Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen
- b)
- Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen
- c)
- Rundmesser und Zugrollen wechseln und justieren, Ableitergruppen ein- und ausbauen sowie einstellen, Punkturen, Messer- und Schneidgummileisten wechseln, Falzmesser auf Verschleiß prüfen, Vorfalz- und Umfangsverstellung reinigen und auf Funktionstüchtigkeit prüfen
- d)
- Transport- und Verzögerungsbänder einziehen und einstellen
- e)
- Vorspannung mittels Druckstreifen kontrollieren
- f)
- Farbmesser justieren
- g)
- Farb- und Feuchtwalzen wechseln und justieren
- h)
- Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten oder Trocknersystemen durchführen
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I.19 | Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, Illustrationstiefdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.19) | - a)
- Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Getriebe einstellen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen
- b)
- Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen
- c)
- Farbwalzen wechseln und justieren
- d)
- Einstellung der Presseure mittels Druckstreifen überprüfen, Presseure wechseln und einstellen
- e)
- Sandwich-Gruppen und Zugwalzen kontrollieren und einstellen
- f)
- Beklebung des Sammelzylinders auf Vollständigkeit und Zustand überprüfen und erneuern, Einstichmesser wechseln
- g)
- Greifer, Schneidmesser und Falzmesser austauschen
- h)
- Transport- und Verzögerungsbänder einziehen und einstellen, Zug- und Reibräder austauschen
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I.20 | Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, rotativer Flexo-, Tapeten-, Dekortief-, Verpackungstief- und Etikettendruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.20) | - a)
- Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen
- b)
- Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen
- c)
- Rakelsysteme demontieren, reinigen, zusammensetzen, einsetzen und einstellen
- d)
- Farbübertragungs-, Farbreinigungs- und Farbversorgungssysteme kontrollieren, reinigen und einstellen
- e)
- Viskositätsmess- und Viskositätsregelanlagen kontrollieren, reinigen und kalibrieren
- f)
- Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und Trocknersystemen durchführen
- g)
- Bahnführungs- und Bahnspannungseinrichtungen kontrollieren, warten und einstellen
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I.21 | Weitere Druckverfahrenstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.21) | Anwenden einer weiteren Druckverfahrenstechnik aus den Bereichen Offsetdruck, Hochdruck, Tiefdruck, Digitaldruck oder Siebdruck. Dabei sind folgende Qualifikationen zu vermitteln:- a)
- Aufgabenstellung verfahrensspezifisch analysieren und Lösungsmöglichkeiten anhand der betrieblichen Bedingungen festlegen
- b)
- Auftragsausführung planen und Druckprozess unter Berücksichtigung der maschinentechnischen Bedingungen vorbereiten
- c)
- Materialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Kosten, Qualität und des Umweltschutzes dem Arbeitsauftrag entsprechend auswählen und einsetzen
- d)
- Druckjob oder Druckform systemspezifisch vorbereiten, Druck standgerecht einpassen, andrucken sowie nach Vorgabe und anhand von Druckkontrollelementen abstimmen, Einstellungen bei Abweichungen korrigieren
- e)
- Druckmaschine produktionsbezogen einrichten
- f)
- mehrfarbige Drucksache einrichten, andrucken und mit der Vorlage abstimmen, laufende Produktion steuern und überwachen
- g)
- Druckergebnis, insbesondere auf Ton- und Farbwertrichtigkeit sowie Passer, prüfen
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