Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) | - a)
- Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben
- b)
- Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)
- Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
- d)
- Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
|
1.2 | Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.2) | - a)
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
- den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)
- Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
- d)
- arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
- e)
- wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
- f)
- lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
|
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3) | - a)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2 | Dienstleistungsangebot (§ 4 Nr. 2) | - a)
- Bedeutung und Funktion des Dialogmarketings in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
- b)
- Leistungen der Dialogmarketing-Branche unterscheiden
- c)
- das Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes darstellen
|
3 | Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit (§ 4 Nr. 3) | - a)
- Entscheidungsprozesse und Informationswege im Ausbildungsbetrieb und die Zusammenarbeit zwischen den Funktionsbereichen berücksichtigen
- b)
- Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen
- c)
- mit internen und externen Partnern kooperieren, Besprechungen planen, vorbereiten und durchführen
- d)
- Termine planen und überwachen, bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen ergreifen
- e)
- Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
- f)
- den eigenen Arbeitsplatz gestalten, ergonomische Regeln bei der Arbeit sowie Schutzvorschriften für Bildschirmarbeitsplätze und Empfehlungen, insbesondere der Berufsgenossenschaften, für Arbeitsplätze in Call Centern beachten
- g)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung im eigenen Arbeitsbereich vorschlagen
- h)
- Aufgaben im Team bearbeiten
- i)
- neue Mitarbeiter bei der Einarbeitung unterstützen
- j)
- Konflikte vermeiden und zur Konfliktlösung beitragen
|
4 | Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Nr. 4) | - a)
- dialogorientierte Organisationseinheiten in die Wertschöpfungskette einordnen
- b)
- bei Auftragsbearbeitung und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigen, bei Problemen Maßnahmen ergreifen
- c)
- Arbeitsabläufe an veränderte Anforderungen anpassen
- d)
- Prozessablauf analysieren, bewerten und bei Problemen Lösungsmöglichkeiten vorschlagen
- e)
- Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigen
- f)
- qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen
|
5 | Dialogprozesse (§ 4 Nr. 5) | |
5.1 | Sprachliche und schriftliche Kommunikation (§ 4 Nr. 5.1) | - a)
- Texte zielgerichtet und den Kommunikationsmitteln angepasst formulieren, gliedern und gestalten
- b)
- rhetorische Mittel einsetzen
- c)
- Sprachverhalten und Kundentyp bei der Gesprächsführung berücksichtigen
- d)
- Gesprächsführungstechniken situationsgerecht einsetzen
- e)
- Gespräche auch in einer Fremdsprache annehmen und weiterleiten
- f)
- Inbound- und Outbound-Gespräche führen
- g)
- Maßnahmen zur Stimmbildung ergreifen
- h)
- Maßnahmen des Stressmanagements anwenden
|
5.2 | Kundenbetreuung (§ 4 Nr. 5.2) | - a)
- Kundenwünsche analysieren und bearbeiten
- b)
- Kunden- und Auftragsdaten während des Gesprächs erfassen und abrufen
- c)
- Vorgaben des Auftraggebers berücksichtigen
|
5.3 | Kundenbindung (§ 4 Nr. 5.3) | - a)
- produkt- oder dienstleistungsbezogene Beratungen durchführen
- b)
- Zufriedenheitsbefragungen durchführen
- c)
- Haltegespräche nach Kündigungen durchführen
- d)
- Lieferungs- und Zahlungstermine disponieren, Bonität des Kunden überprüfen
- e)
- Beschwerden und Reklamationen bearbeiten, Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen
- f)
- Instrumente der Kundenbindung anwenden
|
5.4 | Kundengewinnung (§ 4 Nr. 5.4) | - a)
- neue Kunden akquirieren
- b)
- Bedarf des Kunden ermitteln
- c)
- Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, Verträge im Namen des Auftraggebers abschließen, Rechtsvorschriften beachten
- d)
- andere und höherwertige Produkte oder Dienstleistungen anbieten
|
6 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 6) | |
6.1 | Software, Netze und Dienste (§ 4 Nr. 6.1) | - a)
- Kommunikationsanlagen nutzen
- b)
- Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsübliche Software anwenden
- c)
- Informationsnetze und -dienste nutzen
- d)
- branchenspezifische Kommunikationssysteme nach Leistungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden
- e)
- fremdsprachige Informationsquellen nutzen
- f)
- Kommunikationstarife und -kosten vergleichen
|
6.2 | Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Nr. 6.2) | - a)
- Aufbau einer relationalen Datenbank erläutern
- b)
- Datenbanken nutzen
- c)
- Daten eingeben, pflegen und sichern
- d)
- Notwendigkeit der Datensicherung begründen, rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
- e)
- Notwendigkeit des Schutzes vor schadenstiftenden Programmen erläutern, Schutzmaßnahmen ergreifen
|
7 | Projekte (§ 4 Nr. 7) | |
7.1 | Projektvorbereitung (§ 4 Nr. 7.1) | - a)
- Projektpläne aus Projektzielen ableiten
- b)
- Teilaufgaben entwickeln
- c)
- Informations- und Kommunikationsstrukturen für die Projektarbeit einrichten und nutzen
- d)
- Gesprächsleitfäden für Projekte erarbeiten
|
7.2 | Projektdurchführung (§ 4 Nr. 7.2) | - a)
- Ablaufpläne umsetzen
- b)
- Projektaufgaben mit Beteiligten koordinieren
- c)
- betriebsbedingte Abweichungen im Projektablauf melden, an der Entwicklung von Lösungsalternativen mitwirken
- d)
- Projektabläufe an veränderte Anforderungen von Auftraggebern anpassen
- e)
- Arbeitszeitkonten führen
|
7.3 | Projektcontrolling (§ 4 Nr. 7.3) | - a)
- Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren
- b)
- Kennzahlen von Projekten erfassen, für die Auftragsabrechnung aufbereiten und weiterleiten
- c)
- Projektstatistiken erstellen
- d)
- Kosten ermitteln und erfassen
- e)
- an der Erstellung des Abschlussberichtes mitwirken
- f)
- Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle begründen
|