Zusatzabkommen zum Abkommen vom 11. April 1967
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener
anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern
sowie zum dazugehörigen Schlussprotokoll