Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes vom 28. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 829) beauftrage ich das Bundesverwaltungsamt mit der Einrichtung einer Ermittlungszentrale, die die Aufgabe hat, die nach Nummer 15 Abs. 2 Satz 2 der Erfassungsvorschriften vom 6. August 1956 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 365) erforderlichen Maßnahmen der Erfassungsbehörden bei der Aufenthaltsermittlung Wehrpflichtiger zu fördern.