Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die
Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst
(XXXX)
Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.