Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die
Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr
(XXXX)
Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr zu erlassen.