Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
- Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
- -
- als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -,
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung- -
- als Leiter einer Hauptabteilung -.