Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei

I.

Auf Grund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) ergänzt durch die Anordnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 383) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der planmäßigen Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 10 und der entsprechendennichtplanmäßigenBeamten
den Präsidenten
des Fernmeldetechnischen Zentralamts,des Posttechnischen Zentralamts,des Sozialamts der Deutschen Bundespost,der Oberpostdirektionen sowie
dem Präsidenten der Bundesdruckerei
je für ihren Dienstbereich.
I.: A v. 17.5.1950 2030-11; Bezeichnung d. Besoldungsgruppen geändert und "Präsidenten der Bundesdruckerei" anstelle von "Direktor der Bundesdruckerei" gem. § 63 Abs. 2 BBesG 2032-1; vergl. jetzt A v. 14.7.1975 I 1915 2030-11-47; Kursivdruck überholt; den nichtplanmäßigen Beamten entsprechen jetzt Beamte auf Widerruf u. auf Probe

II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Ziffer I genannten Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei vor.

III.

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Schlußformel

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen