- I.
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst von 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)
- dem Präsidenten des Bundessortenamtes
für seinen Geschäftsbereich.
- II.
Diese Anordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten