Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) übertrage ich der unter I. genannten Behörde die Vertretung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis, soweit sie nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.