Organisationserlaß des Bundeskanzlers

(XXXX)

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Dem Bundesministerium der Verteidigung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für das Wehrsoldgesetz übertragen.
Der Bundeskanzler