Nachstehend mache ich in Vertretung des Chefs des Bundeskanzleramtes den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 18. Juli 1995 bekannt, der mit Wirkung vom 19. Juli 1995 in Kraft tritt:
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ordne ich mit sofortiger Wirkung folgendes an:
Dem Bundesministerium des Innern wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit für die Übereinkommen von Schengen übertragen."
Der Staatsminister beim Bundeskanzler