Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

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Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem 22. Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien".
Der Chef des Bundeskanzleramtes