I. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse: |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbilds | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | zu vermitteln im Ausbildungsjahr | zeitliche Richtwerte in Wochen |
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1 | Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 | - a)
- einschlägige Arbeitsschutzvorschriften für den Bergbau in Gesetzen und Verordnungen beachten
- b)
- Aufgaben und Organisation der betrieblichen Dienste nennen, die sich besonders mit Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz befassen
- c)
- einschlägige Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten
- d)
- persönliche Arbeitsschutzausrüstung nennen und verwenden
- e)
- Unfallquellen und unfallverursachendes menschliches Fehlverhalten beschreiben und Möglichkeiten zur Vermeidung von Unfällen nennen
- f)
- die Gefahren des elektrischen Stroms beschreiben und beachten
- g)
- Vorschriften über den Brand- und Explosionsschutz beachten
- h)
- Verhalten bei Unfällen und Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten
| x | x | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2 | Kenntnisse der Betriebs- und Arbeitsorganisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | - a)
- den organisatorischen Aufbau und die Funktion des Ausbildungsbetriebs beschreiben
- b)
- die Aufgaben des Über- und des Untertagebetriebs und ihr Zusammenwirken erklären
- c)
- Lohnberechnungen einfacher Art erklären
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3 | Lesen technischer Zeichnungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | - a)
- Linienarten, Bemaßung, Toleranzen, Ansichten, Schnittdarstellungen, Oberflächenzeichen und Maßstäbe erklären
- b)
- Sinnbilder lesen
- c)
- technische Zeichnungen und markscheiderische Darstellungen lesen
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4 | Grundfertigkeiten der Metallbe- und -verarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | | | | 26 |
4.1 | Messen und Prüfen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a) | - a)
- den Aufbau von Prüf- und Meßzeugen und ihre Anwendung beschreiben sowie Prüf- und Meßzeuge auswählen
- b)
- Maßbezugslinien und Toleranzen erklären
- c)
- Flächen auf Ebenheit und Werkstücke auf Formgenauigkeit mit Lineal, Meßschieber, Winkel- und Radienschablonen prüfen
- d)
- Ursachen und Auswirkungen von Meßfehlern beschreiben
- e)
- Längen bis zu 0,1 mm Genauigkeit mit Strichmeßzeugen und Meßschiebern für Außen-, Innen- und Tiefenmaße messen und prüfen
- f)
- Winkel mit Winkelmesser und Winkellehre bis zu einer Genauigkeit von einem Grad messen und prüfen
- g)
- Meß- und Prüfzeuge pflegen und lagern
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4.2 | Anreißen, Körnen, Kennzeichnen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) | - a)
- Arten und Anwendung von Anreiß- und Hilfswerkzeugen beschreiben
- b)
- Bohrungsmitten und Umrisse körnen
- c)
- Anreißfehler nennen sowie ihre Ursachen und Auswirkungen beschreiben
- d)
- Werkstücke funktionsgerecht kennzeichnen
- e)
- Maße von der Zeichnung durch Anreißen auf das Werkstück übertragen
- f)
- Bezugslinien, Bohrungsmitten, Umrisse, Schnitt- und Biegelinien nach Zeichnung unter Beachtung von Bearbeitungszugaben anreißen und Kontrollkörner einschlagen
- g)
- Anreißwerkzeuge und Körner schärfen
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4.3 | Meißeln, Sägen, Feilen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c) | - a)
- Arten und Anwendung von Meißeln, Sägeblättern und Feilen für verschiedene Werkstoffe beschreiben
- b)
- zerteilend meißeln
- c)
- Feilen nach Werkstoff, Werkstückform und Oberflächengüte auswählen
- d)
- Werkstück und Werkzeug spannen
- e)
- Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen von Hand sägen
- f)
- Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen auf Maß, eben, winklig und parallel bis zu einer Genauigkeit von einem Millimeter feilen
- g)
- Kanten entgraten
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4.4 | Schneiden, Biegen und Richten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d) | - a)
- Werkstücke mit Hebel- und Handblechscheren trennen
- b)
- Arten von Biegewerkzeugen und Hilfseinrichtungen nennen und anwenden
- c)
- Bleche und Profilteile, insbesondere Flachprofile im Schraubstock und mit Biegevorrichtungen, kalt biegen
- d)
- Arten von Richtwerkzeugen nennen und ihre Anwendung beschreiben
- e)
- Blechplatten, Rundstahl, Flachstahl und Winkelprofile kalt richten
| x | | |
4.5 | Bohren, Senken und Gewindeschneiden (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e) | - a)
- Bohrer und Senker im Hinblick auf Form und Werkstoff des zu bearbeitenden Werkstücks auswählen
- b)
- unterschiedliche Werkstoffe mit Wendelbohrer und Senker bearbeiten
- c)
- Kühlschmierstoffe nennen und ihre Anwendung beschreiben
- d)
- Werkstück und Werkzeug spannen
- e)
- mit ortsfesten und handgeführten Bohrmaschinen bohren und senken
- f)
- Außen- und Innengewinde von Hand schneiden
| x | | |
4.6 | Fügen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe f) | - a)
- Schrauben, Muttern, Schlauch- und Rohrverbindungen sowie Scheiben und Sicherungselemente beschreiben
- b)
- Bolzen mit den dazugehörigen Sicherungselementen beschreiben
- c)
- gebräuchliche Werkzeuge beschreiben, insbesondere Schraubendreher, Schraubenschlüssel und Zangen
- d)
- Schrauben-, Schlauch- und Rohrverbindungen herstellen und sichern
- e)
- Gelenkverbindungen mit Bolzen herstellen
- f)
- lösbare Verbindungen sichern
| x | | |
5 | Bergmännische Grundfertigkeiten (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | | | | 26 |
5.1 | Verarbeiten von Baustoffen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a) | - a)
- Anwendung im Bergbau gebräuchlicher Baustoffe beschreiben
- b)
- einfache Schalungs- und Betonarbeiten ausführen
- c)
- einfache Mauerverbände herstellen
| x | | |
5.2 | Bearbeiten und Fügen von Holz (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b) | - a)
- Arten und Eigenschaften der im Bergbau gebräuchlichen Hölzer beschreiben und deren Verwendungsbereich erläutern
- b)
- Maße aus der Zeichnung entnehmen oder vor Ort aufnehmen, auf das Werkstück übertragen und anreißen
- c)
- sägen und behauen
- d)
- im Bergbau gebräuchliche Holzverbindungen herstellen
| x | | |
5.3 | Sichern und Herrichten des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe c) | - a)
- Maßnahmen gegen Stein- und Mineralfall und fallende Gegenstände ergreifen
- b)
- Maßnahmen gegen Ausgleiten und Abstürzen ergreifen
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5.4 | Einbringen von Ausbau (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe d) | - a)
- Aufgaben des Ausbaus beschreiben
- b)
- vorläufigen, endgültigen und zusätzlichen Ausbau erklären
- c)
- vorläufigen, endgültigen und zusätzlichen Ausbau einbringen
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5.5 | Geben von Signalen und Erstatten von Meldungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe e) | - a)
- optische und akustische Signale erklären, geben und beachten
- b)
- Meldungen erstatten
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5.6 | Umgehen mit Einrichtungen der Wetterführung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe f) | - a)
- Aufgaben der Wetterführung nennen
- b)
- Einrichtungen der Wetterführung erklären
- c)
- Sonderbewetterungseinrichtungen einbauen und instandhalten
| x | | |
5.7 | Fördern und Transportieren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe g) | - a)
- Material von Hand transportieren, umschlagen und lagern
- b)
- mit Fördermitteln fördern und transportieren
- c)
- Sicherheitsvorschriften beim Fördern und Transportieren beachten
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5.8 | Handhaben von Grubensicherheitseinrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe h) | - a)
- Explosions-, Brandschutz- und Staubbekämpfungseinrichtungen einbauen
- b)
- Feuerlöscheinrichtungen anwenden
- c)
- im Bergbau gebräuchliche Absperrungen errichten
| x | | |
6 | Maschinentechnische Grundfertigkeiten (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | | | | 18 |
6.1 | Umgehen mit Hebezeugen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) | - a)
- das Gewicht von Lasten abschätzen
- b)
- geeignete Anschlagpunkte, Anschlaggeschirre und Hebezeuge auswählen
- c)
- Lasten anschlagen, ziehen, heben und senken
- d)
- Hebezeuge pflegen
- e)
- Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit Hebezeugen beachten
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6.2 | Umgehen mit Fördermitteln (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b) | - a)
- Aufbau und Wirkungsweise von Fördermitteln beschreiben
- b)
- Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit Fördermitteln beachten
- c)
- Fördermittel montieren und demontieren
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6.3 | Umgehen mit Transporteinrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe c) | - a)
- Aufbau und Wirkungsweise von Transporteinrichtungen beschreiben
- b)
- Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit Transporteinrichtungen beachten
- c)
- Transporteinrichtungen montieren und demontieren
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6.4 | Umgehen mit elektrischen Anlagen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe d) | - a)
- die Bedeutung der Kennfarben elektrischer Kabel und Leitungen erklären
- b)
- elektrische Betriebsmittel handhaben
- c)
- die elektrischen Betriebsmittel vor Beschädigungen durch äußere Einwirkungen schützen
- d)
- Beschädigungen an elektrischen Betriebsmitteln feststellen und melden
- e)
- Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit elektrischen Anlagen nennen und beachten
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II. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Vortrieb und Gewinnung: |
1 | Bohren in Mineral und Nebengestein (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) | - a)
- den Arbeitsplatz insbesondere durch Abtreiben von Firsten, Stößen und Ortsbrust sowie durch Vorpfänden sichern
- b)
- Arbeitsschutzmittel bei der Bohr- und Sprengarbeit beschreiben und anwenden
- c)
- Bohrverfahren beschreiben und anwenden
- d)
- Bohrgezähe rüsten und Bohrbühne errichten
- e)
- Bohrlöcher ansetzen und nach Angabe bohren
- f)
- beim Vorbereiten der Sprengarbeit helfen
- g)
- die Sicherheitsvorschriften bei der Sprengarbeit beachten
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2 | Gewinnen, Lösen, Laden und Abfördern von Mineral und Nebengestein (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) | - a)
- den Arbeitsplatz sichern, insbesondere Sprengversager erkennen und melden
- b)
- Mineral und Nebengestein von Hand lösen und laden
- c)
- Mineral mit der Maschine lösen
- d)
- Mineral und Nebengestein mit der Maschine laden
- e)
- Signale erfassen, geben und beachten
- f)
- Mineral und Nebengestein mit Fördermitteln und Transportanlagen abfördern
- g)
- Fördermittel rücken, verlängern, verkürzen und warten
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3 | Ausbauen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c) | - a)
- den Arbeitsplatz, insbesondere durch Abtreiben von Firsten, Stößen und Ortsbrust sowie durch Vorpfänden, sichern
- b)
- im Abbau den Ausbau einbringen und umsetzen
- c)
- im Abbau den Ausbau verstärken
- d)
- Pfeiler setzen
- e)
- Begleitdämme einbringen
- f)
- in Strecken den Ausbau einbringen
- g)
- Streckenausbau verstärken
- h)
- Arbeitsbühne errichten
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4 | Unterhalten von Grubenbauen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d) | - a)
- den Arbeitsplatz sichern, insbesondere Baustelle durch Warnschilder kennzeichnen und durch Warnblinkleuchten absichern
- b)
- Arbeitsbühne errichten
- c)
- Stoß, Sohle und Firste nachreißen
- d)
- Vorpfändung einbringen
- e)
- Ausbau einbringen
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5 | Umgehen mit Einrichtungen der Wetterführung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e) | Einrichtungen der Wetterführung einbauen und warten | | x | |
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III. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Transport und Instandhaltung: |
1 | Transportieren (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) | - a)
- Arbeitsplatz und Transportweg sichern
- b)
- Transportgut umschlagen und transportieren
- c)
- sperriges Gut von Hand und mit maschinellen Einrichtungen transportieren
- d)
- schwere Lasten transportieren
- e)
- Sicherheitsvorschriften für den Transport sperriger und schwerer Güter beachten
- f)
- Mängel und Schäden am Transportgut und Transportweg feststellen und melden
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2 | Montieren, Demontieren und Instandhalten von Transporteinrichtungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) | - a)
- Transporteinrichtungen montieren und demontieren
- b)
- Transporteinrichtungen instandhalten
- c)
- Sicherheitsvorschriften für die Reparatur von Transporteinrichtungen beachten
- d)
- Mängel und Schäden an Transporteinrichtungen feststellen, beseitigen und melden
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3 | Montieren, Demontieren und Instandhalten von Fördereinrichtungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c) | - a)
- Fördereinrichtungen montieren und demontieren
- b)
- Fördereinrichtungen instandhalten
- c)
- Sicherheitsvorschriften für die Reparatur an Fördereinrichtungen beachten
- d)
- Mängel und Schäden an Fördereinrichtungen feststellen, beseitigen und melden
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4 | Instandhalten von Rohr- und Schlauchleitungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) | - a)
- Rohr- und Schlauchleitungen verlegen, anschließen und ausbauen
- b)
- Armaturen ein- und ausbauen
- c)
- Rohre, Schläuche und Armaturen auswechseln
- d)
- Schlauchverbindungen herstellen
- e)
- Mängel und Schäden an Rohr- und Schlauchleitungen und Armaturen feststellen, beseitigen und melden
- f)
- Sicherheitsvorschriften für die Reparatur von Rohr- und Schlauchleitungen beachten
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