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Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
(XXXX) Art 1 bis 15
(weggefallen)
Art 16
Gesetz über die Gewährung eines Kindererziehungszuschlags (Kindererziehungszuschlagsgesetz - KEZG)
-
Art 17
(weggefallen)
Art 18
-
Art 19
Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Art 20
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1992 in Kraft.
(2)