Beteiligungserklärungen des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegeben worden sind, werden von dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgt.
(XXXX) Art 15 bis Art 25(weggefallen)
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Art 26Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Die auf den Artikel 4 bis 6, 8 und 25 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Art 27Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) ... Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft.