Teil 1 | |
Allgemeine Bestimmungen | |
§ 1 | Persönlicher Geltungsbereich |
§ 2 | Sachlicher Geltungsbereich |
§ 3 | Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung |
§ 4 | Gebot der Beschleunigung |
Teil 2 | |
Disziplinarmaßnahmen | |
§ 5 | Arten der Disziplinarmaßnahmen |
§ 6 | Verweis |
§ 7 | Geldbuße |
§ 8 | Kürzung der Dienstbezüge |
§ 9 | Zurückstufung |
§ 10 | Entfernung aus dem Beamtenverhältnis |
§ 11 | Kürzung des Ruhegehalts |
§ 12 | Aberkennung des Ruhegehalts |
§ 13 | Bemessung der Disziplinarmaßnahme |
§ 14 | Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren |
§ 15 | Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs |
§ 16 | Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte |
Teil 3 | |
Behördliches Disziplinarverfahren | |
Kapitel 1 | |
Einleitung, Ausdehnung und Beschränkung | |
§ 17 | Einleitung von Amts wegen |
§ 18 | Einleitung auf Antrag des Beamten |
§ 19 | Ausdehnung und Beschränkung |
Kapitel 2 | |
Durchführung | |
§ 20 | Unterrichtung, Belehrung und Anhörung des Beamten |
§ 21 | Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen |
§ 22 | Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oder anderen Verfahren, Aussetzung |
§ 23 | Bindung an tatsächliche Feststellungen aus Strafverfahren oder anderen Verfahren |
§ 24 | Beweiserhebung |
§ 25 | Zeugen und Sachverständige |
§ 26 | Herausgabe von Unterlagen |
§ 27 | Beschlagnahmen und Durchsuchungen |
§ 28 | Protokoll |
§ 29 | Innerdienstliche Informationen |
§ 29a | Informationen nach Maßgabe des Artikels 56a der Richtlinie 2005/36/EG |
§ 30 | Abschließende Anhörung |
§ 31 | Abgabe des Disziplinarverfahrens |
Kapitel 3 | |
Abschlussentscheidung | |
§ 32 | Einstellungsverfügung |
§ 33 | Disziplinarverfügung |
§ 34 | Erhebung der Disziplinarklage |
§ 35 | Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse |
§ 36 | Verfahren bei nachträglicher Entscheidung im Straf- oder Bußgeldverfahren |
§ 37 | Kostentragungspflicht |
Kapitel 4 | |
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen | |
§ 38 | Zulässigkeit |
§ 39 | Rechtswirkungen |
§ 40 | Verfall und Nachzahlung der einbehaltenen Beträge |
Kapitel 5 | |
Widerspruchsverfahren | |
§ 41 | Erforderlichkeit, Form und Frist des Widerspruchs |
§ 42 | Widerspruchsbescheid |
§ 43 | Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse |
§ 44 | Kostentragungspflicht |
Teil 4 | |
Gerichtliches Disziplinarverfahren | |
Kapitel 1 | |
Disziplinargerichtsbarkeit | |
§ 45 | Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit |
§ 46 | Kammer für Disziplinarsachen |
§ 47 | Beamtenbeisitzer |
§ 48 | Ausschluss von der Ausübung des Richteramts |
§ 49 | Nichtheranziehung eines Beamtenbeisitzers |
§ 50 | Entbindung vom Amt des Beamtenbeisitzers |
§ 51 | Senate für Disziplinarsachen |
Kapitel 2 | |
Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht | |
Abschnitt 1 | |
Klageverfahren | |
§ 52 | Klageerhebung, Form und Frist der Klage |
§ 53 | Nachtragsdisziplinarklage |
§ 54 | Belehrung des Beamten |
§ 55 | Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift |
§ 56 | Beschränkung des Disziplinarverfahrens |
§ 57 | Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren |
§ 58 | Beweisaufnahme |
§ 59 | Entscheidung durch Beschluss |
§ 60 | Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil |
§ 61 | Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse |
Abschnitt 2 | |
Besondere Verfahren | |
§ 62 | Antrag auf gerichtliche Fristsetzung |
§ 63 | Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen |
Kapitel 3 | |
Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht | |
Abschnitt 1 | |
Berufung | |
§ 64 | Statthaftigkeit, Form und Frist der Berufung |
§ 65 | Berufungsverfahren |
§ 66 | Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil |
Abschnitt 2 | |
Beschwerde | |
§ 67 | Statthaftigkeit, Form und Frist der Beschwerde |
§ 68 | Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts |
Kapitel 4 | |
Disziplinarverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht | |
§ 69 | Form, Frist und Zulassung der Revision |
§ 70 | Revisionsverfahren, Entscheidung über die Revision |
Kapitel 5 | |
Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens | |
§ 71 | Wiederaufnahmegründe |
§ 72 | Unzulässigkeit der Wiederaufnahme |
§ 73 | Frist, Verfahren |
§ 74 | Entscheidung durch Beschluss |
§ 75 | Mündliche Verhandlung, Entscheidung des Gerichts |
§ 76 | Rechtswirkungen, Entschädigung |
Kapitel 6 | |
Kosten | |
§ 77 | Kostentragung und erstattungsfähige Kosten |
§ 78 | Gerichtskosten |
Teil 5 | |
Unterhaltsbeitrag, Unterhaltsleistung und Begnadigung | |
§ 79 | Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts |
§ 80 | Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten |
§ 81 | Begnadigung |
Teil 6 | |
Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen und für Ruhestandsbeamte | |
§ 82 | Polizeivollzugsbeamte des Bundes |
§ 83 | Beamte der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts |
§ 84 | Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamten |
Teil 7 | |
Übergangs- und Schlussbestimmungen | |
§ 85 | Übergangsbestimmungen |
§ 86 | Verwaltungsvorschriften |
Anlage (zu § 78) | Gebührenverzeichnis |
Abschnitt 1 | Klageverfahren erster Instanz |
Abschnitt 2 | Zulassung und Durchführung der Berufung |
Abschnitt 3 | Revision |
Abschnitt 4 | Besondere Verfahren |
Abschnitt 5 | Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör |
Abschnitt 6 | Beschwerde |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 |
Vorbemerkung: Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. | ||
Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz | ||
Verfahren über eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf | ||
10 | – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis .......... | 360,00 € |
11 | – Aberkennung des Ruhegehalts .......... | 360,00 € |
12 | – Zurückstufung .......... | 240,00 € |
Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | ||
13 | – Kürzung der Dienstbezüge .......... | 180,00 € |
14 | – Kürzung des Ruhegehalts .......... | 180,00 € |
15 | – Geldbuße .......... | 120,00 € |
16 | – Verweis .......... | 60,00 € |
17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) .......... | 60,00 € |
18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| ||
Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung | ||
20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag abgelehnt wird .......... | 1,0 |
21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird .......... | 0,5 |
Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. | ||
22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen .......... | 1,5 |
23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 0,5 |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch | |
| ||
Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 3 Revision | ||
30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen .......... | 2,0 |
31 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch | |
| ||
Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41 |
Abschnitt 4 Besondere Verfahren | ||
40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 180,00 € |
41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist .......... | 60,00 € |
42 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| ||
Die Gebühren 40 und 41 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 5 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen ......... | 50,00 € |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 und 40 |
Abschnitt 6 Beschwerde | ||
60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 1,5 |
61 | Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache durch Beschluss nach § 59 BDG .......... | 1,5 |
62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 1,5 |
63 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| ||
Die Gebühren 60 bis 62 ermäßigen sich auf .......... | 0,75 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 50,00 € |