1. | Das ausbildende Unternehmen (§ 3 Nr. 1) | | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Organisation (§ 3 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Unternehmens sowie seine Stellung am Markt beschreiben |
b) | Rechtsform des ausbildenden Unternehmens darstellen |
c) | Kooperationen des ausbildenden Unternehmens im Bereich von Finanzdienstleistungen erläutern |
d) | Zusammenarbeit des ausbildenden Unternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretungen beschreiben |
e) | Aufbau- und Ablauforganisation des ausbildenden Unternehmens darstellen |
f) | Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren |
g) | Betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabengerecht einsetzen |
1.2 | Personalwesen und Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.2) | a) | Ziele und Instrumente der Personalführung und -entwicklung im ausbildenden Unternehmen beschreiben und die eigene Beurteilung als wichtiges Instrument einordnen |
b) | Ziele und Grundsätze der Personalplanung und des Personaleinsatzes im ausbildenden Unternehmen beschreiben |
c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise erläutern und die Positionen der eigenen Gehaltsabrechnung beschreiben |
d) | für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen anhand praktischer Beispiele erläutern |
e) | Beteiligungsrechte betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlicher Organe erklären |
f) | über wesentliche tarifvertragliche Regelungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie betriebliche Übungen und deren Zustandekommen berichten |
g) | die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im Dualen System beschreiben |
h) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen |
i) | berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten beschreiben |
k) | Grundregeln für Kommunikation und Zusammenarbeit anwenden |
l) | ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten |
1.3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 1.3) | a) | Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert nutzen |
b) | Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für das ausbildende Unternehmen erläutern |
c) | Daten sichern und Datensicherung begründen |
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.4) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden |
c) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.5 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere |
a) | mögliche Umweltbelastungen durch das ausbildende Unternehmen und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären |
b) | für das ausbildende Unternehmen geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden |
c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen |
d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
2. | Markt- und Kundenorientierung (§ 3 Nr. 2) | | |
2.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Nr. 2.1) | a) | Bedeutung qualitätsbewußten Handelns darstellen und zur Qualitätssicherung beitragen |
b) | Kontakte zu Kunden und Interessenten systematisch vorbereiten |
c) | Grundregeln für kundenorientiertes Verhalten im Gespräch und in der Korrespondenz anwenden |
d) | Beratungs- und Verkaufsgespräche mit Kunden planen, durchführen und nachbereiten |
e) | Kunden über Nutzen und Konditionen von Bankleistungen informieren |
f) | Erwartungen von Kunden bei der Beratung und Betreuung berücksichtigen und entsprechende Bankleistungen des ausbildenden Unternehmens anbieten |
g) | Anfragen von Kunden beantworten und Aufträge bearbeiten |
h) | Bankleistungen bedarfsorientiert verkaufen und Möglichkeiten des cross-selling nutzen |
i) | Kundenreklamationen entgegennehmen und Lösungen anbieten |
2.2 | Marketing (§ 3 Nr. 2.2) | a) | Wechselwirkungen zwischen Kundenbedürfnissen und geschäftspolitischen Zielsetzungen erläutern |
b) | Marktsegmentierung am Beispiel des ausbildenden Unternehmens beschreiben |
c) | Ziele von Werbung und Verkaufsförderung des ausbildenden Unternehmens an Beispielen erläutern |
d) | bei Marketingmaßnahmen mitwirken |
e) | Nutzen von Vertriebswegen für Kunden und das ausbildende Unternehmen darstellen |
f) | Produkte des ausbildenden Unternehmens mit denen von Mitbewerbern an Beispielen vergleichen |
2.3 | Verbraucher- und Datenschutz (§ 3 Nr. 2.3) | a) | rechtliche Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden |
b) | Kunden über mögliche Risiken bei der Nutzung von Bankleistungen informieren |
c) | Regeln zum Datenschutz für das ausbildende Unternehmen und seine Mitarbeiter anwenden |
3. | Kontoführung und Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 3) | | |
3.1 | Kontoführung (§ 3 Nr. 3.1) | a) | Kunden bei der Wahl der Kontoart beraten |
b) | Konten für Kunden eröffnen, führen und abschließen |
c) | Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren |
d) | Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten |
3.2 | Nationaler Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 3.2) | a) | Kunden bei der Wahl der Zahlungsart beraten |
b) | beim Barzahlungsverkehr unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und der Organisation des ausbildenden Unternehmens mitwirken |
c) | die Bearbeitung von Zahlungsverkehrsaufträgen an Beispielen erläutern |
d) | rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs anwenden |
e) | Kunden über kartenbezogene Dienstleistungen beraten sowie Zahlungs- und Kreditkarten anbieten |
f) | Produkte des ausbildenden Unternehmens im Rahmen des elektronic-banking darstellen |
3.3 | Internationaler Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 3.3) | a) | Kunden über Reisezahlungsmittel beraten |
b) | Geschäftsvorgänge im Reisezahlungsverkehr bearbeiten |
c) | Kunden über nichtdokumentäre Auslandszahlungen beraten |
d) | die Abwicklung von Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditiven beschreiben |
e) | Risiken bei Fremdwährungszahlungen und Möglichkeiten der bankmäßigen Absicherung erläutern |
4. | Geld- und Vermögensanlage (§ 3 Nr. 4) | | |
4.1 | Anlage auf Konten (§ 3 Nr. 4.1) | a) | Kunden über Anlagemöglichkeiten auf Konten einschließlich der Sonderformen des ausbildenden Unternehmens beraten |
b) | Konten eröffnen, führen und abschließen |
c) | Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren |
d) | Kunden über Verfügungsberechtigungen und Vollmachten beraten |
e) | Kunden über Zinsgutschriften und über deren steuerliche Auswirkungen informieren |
4.2 | Anlage in Wertpapieren (§ 3 Nr. 4.2) | a) | Kunden über Anlagemöglichkeiten, insbesondere in Aktien, Schuldverschreibungen und Investmentzertifikaten, informieren |
b) | Kunden über rechtliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen informieren |
c) | Chancen und Risiken der Anlage in Wertpapieren einschätzen |
d) | Kunden über Kursnotierungen und Preisfeststellungen Auskunft geben |
e) | bei der Abwicklung einer Wertpapierorder mitwirken |
f) | Kundenanfragen zu Wertpapierabrechnungen beantworten |
g) | Kunden über Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren beraten |
h) | Kunden über Ertragsgutschriften und deren steuerliche Auswirkungen informieren |
i) | Finanzderivate und deren Risiken in Grundzügen beschreiben |
4.3 | Anlage in anderen Finanzprodukten (§ 3 Nr. 4.3) | a) | Vertrieb von Verbundprodukten zur Kapitalanlage und zur Risikovorsorge im Rahmen der Organisation des ausbildenden Unternehmens erklären |
b) | beim Abschluß von Bausparverträgen mitwirken |
c) | Kunden über Möglichkeiten der Kapitalanlage und der Risikovorsorge durch Abschluß von Lebensversicherungen informieren |
5. | Kreditgeschäft (§ 3 Nr. 5) | | |
5.1 | Standardisierte Privatkredite(§ 3 Nr. 5.1) | a) | Kreditarten und deren Verwendungsmöglichkeiten unterscheiden |
b) | die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Kreditaufnahmen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten |
c) | Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit laufenden Kreditengagements und Kreditrückführungen bearbeiten |
d) | Sicherheiten beurteilen und bei der Bearbeitung von Sicherungsvereinbarungen mitwirken |
e) | bei Kreditgesprächen mitwirken |
5.2 | Baufinanzierung (§ 3 Nr. 5.2) | a) | die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Baufinanzierungen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten |
b) | bei der Bearbeitung von Baufinanzierungen mitwirken |
c) | Sicherheiten unterscheiden und deren Sicherungswert erklären |
5.3 | Firmenkredite (§ 3 Nr. 5.3) | a) | Kreditarten für Firmenkunden erklären und Unterschiede zwischen Firmen- und Privatkreditgeschäft in Grundzügen herausarbeiten |
b) | Sicherheiten unterscheiden und deren Sicherungswert erklären |
6. | Rechnungswesen und Steuerung (§ 3 Nr. 6) | | |
6.1 | Rechnungswesen (§ 3 Nr. 6.1) | a) | Aufbau des Kontenplans des ausbildenden Unternehmens beschreiben |
b) | Geschäftsvorgänge erfassen |
c) | Kosten- und Erlösarten des ausbildenden Unternehmens unterscheiden |
d) | Kosten und Erlöse einer Kundenverbindung gegenüberstellen |
e) | Aufgaben von Kontrollen an Beispielen beschreiben und bei Kontrollarbeiten mitwirken |
f) | über Aufgaben interner Revisionen und externer Prüfungen im ausbildenden Unternehmen berichten |
6.2 | Steuerung (§ 3 Nr. 6.2) | a) | Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument des ausbildenden Unternehmens an Beispielen beschreiben |
b) | statistische Daten aufbereiten und auswerten |