1 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) | a) | Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
b) | gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen |
c) | Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungs-betriebes (§ 3 Nr. 2) | a) | Struktur und Aufgabe von Freizeit- und Badebetrieben beschreiben |
b) | Rechtsform, Aufbau und Ablauforganisation des ausbildenden Betriebes erläutern |
c) | Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Fachverbänden, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen |
d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben |
3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) | a) | über Bedeutung und Inhalt von Arbeitsverträgen Auskunft geben |
b) | Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen |
c) | Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, der zuständigen Unfallversicherung und der Gewerbeaufsicht erläutern |
d) | Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze anwenden |
e) | Bestandteile der Sozialversicherung sowie Träger und Beitragssysteme aufzeigen |
4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) | a) | berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten |
b) | Arbeitssicherheitsvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden |
c) | geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten |
d) | Verhaltensregeln für den Brandfall nennen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
e) | Gefahren, die von Giften, Gasen, Dämpfen, leicht entzündlichen Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen, beachten |
f) | berufsspezifische Bestimmungen zu Gefahrstoffen und -gütern anwenden |
g) | Vorschriften zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz anwenden |
h) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich nach ökologischen Gesichtspunkten beitragen |
i) | Maßnahmen zur Entsorgung von Abfällen unter Beachtung betrieblicher und sonstiger berufsbezogener Sicherheitsbestimmungen ergreifen |
k) | zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Beobachtungs- und Einwirkungsbereich beitragen |
5 | Aufrechterhalten der Betriebssicherheit (§ 3 Nr. 5) | a) | Rechtsvorschriften und betriebliche Bestimmungen, die für den Betrieb des Bades gelten, anwenden | 12 | | |
b) | Rechtsvorschriften und betriebliche Grundsätze der Hygiene anwenden |
c) | Mittel, Geräte und Verfahren zur Reinigung und Desinfektion anwenden und deren Auswahl begründen |
d) | bei der Organisation von Betriebsabläufen des Badebetriebes mitwirken | | 6 | |
e) | bei der Kontrolle und Beaufsichtigung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht mitwirken | | | 6 |
6 | Beaufsichtigen des Badebetriebes (§ 3 Nr. 6) | a) | Gefahren des Badebetriebes in und an Naturgewässern erläutern | 4 | | |
b) | Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen zur Aufsicht im Badebetrieb sowie die Badeordnung anwenden |
c) | Beaufsichtigung im Badebetrieb, insbesondere im Beckenbereich, durchführen | | 6 | |
d) | bei Planung und Organisation des Aufsichtsdienstes mitwirken | | | 8 |
e) | bedrohliche Situationen im Badebetrieb feststellen und Sofortmaßnahmen einleiten |
7 | Betreuen von Besuchern (§ 3 Nr. 7) | a) | Besucher empfangen und informieren | 4 | | |
b) | Konfliktfelder beschreiben und Möglichkeiten zur Konfliktregelung anwenden |
c) | über notwendige Hygienemaßnahmen beraten |
d) | Besucherwünsche ermitteln und entsprechende Spiel- und Sportarrangements anbieten | | 6 | |
e) | Besucher betreuen | | | 4 |
f) | Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen |
8 | Schwimmen (§ 3 Nr. 8) | a) | Wettkampftechniken einschließlich Start- und Wendetechniken anwenden | 7 | | |
b) | Techniken des Strecken- und Tieftauchens anwenden |
c) | Einfachsprünge ausführen |
d) | theoretischen und praktischen Schwimmunterricht für Anfänger durchführen | | 7 | |
e) | Schwimmunterricht für Fortgeschrittene durchführen | | | 6 |
f) | Spring- und Tauchunterricht für Anfänger durchführen |
9 | Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen (§ 3 Nr. 9) | a) | Rettungsmaßnahmen, insbesondere unter Anwendung der Methoden des Rettungsschwimmens, durchführen | 6 | | |
b) | Rettungssituationen erläutern und entsprechende Rettungsmaßnahmen ableiten | | 7 | |
c) | Rettungsgeräte für Wasserrettungsmaßnahmen warten und einsetzen | | | 7 |
10 | Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungs-maßnahmen (§ 3 Nr. 10) | a) | Aufgaben eines Ersthelfers nach den Unfallverhütungsvorschriften des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung ausüben | 4 | | |
b) | Herz-Lungen-Wiederbelebungs-maßnahmen an Personen unterschiedlicher Altersgruppen unter Berücksichtigung der verschiedenen anatomischen Gegebenheiten durchführen |
c) | Unfallbeteiligte betreuen | | 2 | |
d) | Herz-Lungen-Wiederbelebung mit einfachem Gerät, insbesondere Beutel- und Balgbeatmer, durchführen | | | 2 |
e) | Verletzten mit und ohne Gerät transportieren |
11 | Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von Stoffkonstanten (§ 3 Nr. 11) | a) | Länge, Masse, Volumen, Temperatur und Druck messen | 2 | | |
b) | die Bedeutung von Schmelzpunkt, Siedepunkt und Dichte erläutern |
c) | pH-Wert und Hygienehilfsparameter bestimmen |
d) | Proben unter betrieblichen Bedingungen entnehmen | | | 2 |
e) | Meßgeräte zur Überwachung der Wasserqualität handhaben und pflegen |
12 | Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes (§ 3 Nr. 12) | a) | Betriebsabläufe durch regelmäßige Kontrolle der bädertechnischen Anlagen und der Betriebszustände sichern | 7 | | |
b) | Arbeits- und Bäderhygiene kontrollieren und sichern |
c) | Betriebsdaten von Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen prüfen und dokumentieren | | 8 | |
d) | Notfallpläne zur Bewältigung häufiger Störungen anwenden |
e) | Prozeßabläufe technischer Anlagen, insbesondere zur Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung, steuern | | | 9 |
13 | Pflegen und Warten bäder-und freizeittechnischer Einrichtungen (§ 3 Nr. 13) | a) | Werkstoffe nach Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten beurteilen | 4 | | |
b) | Arbeitsgeräte, Werkzeuge und Werkstücke einsetzen |
c) | einfache Schlauch- und Rohrverbindungen zusammenfügen und lösen | | 4 | |
d) | Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise von Armaturen, Filtern und Aggregaten beschreiben |
e) | Dichtungen erneuern und Filtereinsätze auswechseln | | | 4 |
f) | technische Anlagen, Geräte und Werkzeuge pflegen und warten |
g) | Innen- und Außenanlagen pflegen und warten |
14 | Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad (§ 3 Nr. 14) | a) | Ablauforganisation der Verwaltungsarbeiten im Bad beschreiben | | 4 | |
b) | Kassensysteme unterscheiden und Kassenabrechnungen erstellen |
c) | einfache Buchungen durchführen |
d) | Schriftverkehr erledigen |
e) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
f) | Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen |
g) | ausgewählte Vorschriften des Vertrags- und Haftungsrechts anwenden | | | 2 |
h) | Zahlungsverkehr abwickeln |
15 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 3 Nr. 15) | a) | Inhalte und Zielstellung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen darstellen | 2 | | |
b) | einfache Texte und Werbeträger gestalten | | 2 | |
c) | bei Planung und Organisation von Werbemaßnahmen mitwirken | | | 2 |
d) | Werbemaßnahmen durchführen |