1 | Teile und Zubehör organisieren und verkaufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | - a)
- rechtliche und technische Vorgaben, betriebliche Regelungen, Datenverarbeitungsprogramme und fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
- in Abstimmung mit anderen Geschäftsfeldern den Einkauf planen und Bestellungen durchführen
- c)
- Verkaufspreise mit vorgegebenen Zuschlagsätzen kalkulieren
- d)
- Warenlieferungen annehmen, Waren nach Art und Menge sowie auf offene Mängel prüfen und bei Beanstandungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- e)
- Wareneingänge dokumentieren und Waren insbesondere unter Einhaltung der Regeln des Umweltschutzes einlagern
- f)
- Eingangsrechnungen auf Richtigkeit prüfen und Unstimmigkeiten klären
- g)
- Teile und Zubehörlager unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik und der Lagerkennzahlen organisieren
- h)
- Liefertermine überwachen und kommunizieren und Maßnahmen bei Lieferungsverzug einleiten
- i)
- Material einem Auftrag zuordnen und ausgeben
- j)
- Kundenwünsche ermitteln, Kunden und Kundinnen unter Nutzung von Produktinformationen beraten, Teile und Zubehör verkaufen und Rechnungen erstellen
- k)
- Präsentation von Zubehör planen und umsetzen
- l)
- die eigene Vorgehensweise reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
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2 | An Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | - a)
- Werkstattmitarbeiter und Werkstattmitarbeiterinnen unterstützen und dabei sowohl Arbeitsprozesse und Fahrzeugtechnologien berücksichtigen als auch technische Standards und gesetzliche Bestimmungen einhalten
- b)
- Sichtprüfungen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen durchführen
- c)
- mechanische, hydraulische, pneumatische sowie elektrische und elektronische Systeme in Fahrzeugen unterscheiden und ihre Funktion erläutern
- d)
- an Diagnose-, Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten mitwirken
- e)
- bei der Beanstandungs- und Schadensaufnahme als Grundlage für die Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken
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- f)
- die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Fahrzeugen, von deren Komponenten und von deren Betriebsstoffen organisieren und dabei Hersteller- und Lieferantenvorgaben einhalten
- g)
- durchgeführte Reparatur- und Servicearbeiten erläutern
- h)
- Werkstattprozesse reflektieren und Schlussfolgerungen für die kaufmännischen Arbeitsprozesse ableiten
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3 | Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | - a)
- Qualitätsvorgaben im Kundenservice anwenden
- b)
- Informationssysteme unter Einhaltung des Datenschutzes nutzen
- c)
- Kundenwünsche, auch in einer Fremdsprache, ermitteln und die weitere Bearbeitung koordinieren
- d)
- Werkstatt- und Serviceleistungen sowie zeitwertgerechte Reparaturleistungen anbieten
- e)
- bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken
- f)
- Kunden- und Fahrzeugdaten erfassen und pflegen
- g)
- Werkstattaufträge unter Berücksichtigung von Daten aus technischen Unterlagen und Fahrzeugpapieren erstellen
- h)
- Termine planen und mit den zuständigen Bereichen koordinieren
- i)
- anforderungsbezogene Fremdleistungen organisieren
- j)
- die Prüfung der Teileverfügbarkeit bereits bei der Terminvergabe veranlassen
- k)
- die Kundenmobilität sicherstellen
- l)
- Rechnungen erstellen und erläutern und Zahlungen entgegennehmen
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- m)
- Zahlungen verbuchen und den Kassenabschluss durchführen
- n)
- Reklamationsgespräche situationsgerecht führen und die weitere Bearbeitung koordinieren
- o)
- Gewährleistungs- und Kulanzanträge bearbeiten
- p)
- betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und mitgestalten
- q)
- eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen
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4 | Betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | - a)
- datenschutzrechtliche Vorschriften im Umgang mit Kundendaten einhalten
- b)
- Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten sowie regionale Wettbewerber beobachten
- c)
- Kontaktdaten für die Kundenakquise beschaffen
- d)
- Kundendaten zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe entsprechender Programme verarbeiten und pflegen
- e)
- Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
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- f)
- Entwicklung von Marketingkonzepten unterstützen und dabei die Wettbewerbssituation des Betriebes einbeziehen und wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten
- g)
- Sonderaktionen und Veranstaltungen planen, innerbetrieblich abstimmen, organisieren und durchführen
- h)
- Spenden- sowie Sponsoringanfragen bearbeiten und Sponsoring- und Kooperationsverträge vorbereiten und überwachen
- i)
- digitale Medien für Marketingmaßnahmen nutzen
- j)
- den Informationsaustausch zwischen den betrieblichen Geschäftsfeldern als Voraussetzung für ein erfolgreiches Marketing fördern und nutzen
- k)
- Marketingmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaßnahmen ableiten
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5 | Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | - a)
- bei der Unterstützung des Fahrzeughandels und -vertriebs rechtliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und technische Normen einhalten
- b)
- Fahrzeuge unter Berücksichtigung verschiedener Fahrzeugtypen einkaufen und dabei Kauf- und Werkvertragsrecht einhalten sowie Finanzierungsspielräume berücksichtigen
- c)
- Liefertermine überwachen
- d)
- Einkaufs- und Verkaufskonditionen unter Einhaltung bestehender Vertriebsverträge ausschöpfen und deren Erfüllung überwachen
- e)
- Fahrzeugeinkauf, -ankauf und -inzahlungnahme erfassen
- f)
- den verkaufsfertigen Zustand von Fahrzeugen veranlassen und überprüfen
- g)
- Vertriebssysteme für den Fahrzeughandel unterscheiden und Vertriebswege, insbesondere Onlinehandel, nutzen
- h)
- Probefahrten organisieren
- i)
- Kundenbestellungen dokumentieren
- j)
- Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen vorbereiten und durchführen
- k)
- Fahrzeugübergaben vorbereiten
- l)
- Informationen zur Kundenzufriedenheit nach Fahrzeugauslieferung erfragen und dokumentieren
- m)
- die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
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6 | Finanzdienstleistungs- produkte im Fahrzeughandel vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | - a)
- bei der Vorbereitung von Finanzdienstleistungsprodukten die Finanzmarkt- und Wettbewerbssituation berücksichtigen sowie die Rechtsgrundlagen zum Vertragswesen anwenden
- b)
- Finanzierungsmodelle vergleichen und Finanzierungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
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- c)
- Leasingmodelle vergleichen und Leasingangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
- d)
- Versicherungsprodukte vergleichen und Versicherungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
- e)
- zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen bedarfsgerecht anbieten
- f)
- Verträge unterschriftsreif vorbereiten und dokumentieren
- g)
- Laufzeiten der Verträge kontrollieren und Anschlussmaßnahmen einleiten
- h)
- die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
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3 |
7 | Personalbezogene Aufgaben bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | - a)
- die Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten einhalten
- b)
- arbeits-, sozial-, mitbestimmungs- und tarifrechtliche Vorschriften bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben einhalten
- c)
- Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen
- d)
- im Personalbeschaffungsprozess mitwirken, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen
- e)
- bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Schriftstücke erstellen
- f)
- bereichsbezogene Personalstatistiken führen und auswerten
- g)
- nach betrieblichen Vorgaben den Personaleinsatz planen und dabei Arbeitszeitregelungen einhalten
- h)
- Reisekostenabrechnungen bearbeiten
- i)
- Prämien und Provisionen nach vorgegebenen Schemata ermitteln und Entgeltabrechnungen vorbereiten
- j)
- notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Einhaltung der Fristen aufbereiten
- k)
- Arbeitsabläufe im Hinblick auf Personalplanung und -einsatz bewerten und reflektieren und Maßnahmen zur Optimierung vorschlagen
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8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | - a)
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle unter Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben unterstützen
- b)
- Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigen
- c)
- Buchungsvorgänge bearbeiten
- d)
- Kassenbücher führen
- e)
- Bestands- und Erfolgskonten führen
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- f)
- Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren, Offene-Posten-Listen führen und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- g)
- Inventuren terminieren und durchführen und die Ergebnisse für die Vorbereitung des Jahresabschlusses nutzen
- h)
- am buchhalterischen Jahresabschluss mitwirken
- i)
- auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren
- j)
- Verkaufspreise kalkulieren
- k)
- betriebliche Kennzahlen unter Anwendung der Voll- und Teilkostenrechnung ermitteln, beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
- l)
- Daten zur Kalkulation für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
- m)
- die eigene Vorgehensweise hinsichtlich Genauigkeit und Korrektheit bewerten und Verbesserungsmaßnahmen ableiten
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