1 | Brillengläser bearbeiten und einfassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | - a)
- Art und Ausführung von Brillengläsern unterscheiden
- b)
- Lieferqualität rohkantiger Brillengläser prüfen
- c)
- optische Wirkungen von Brillengläsern messen und Bezugspunkte ermitteln, Zentriermaße für Einstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten
- d)
- Brillengläser manuell und maschinell formgebend bearbeiten und in Vollrandbrillenfassungen einsetzen
- e)
- Einstärkengläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
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- f)
- Zentriermaße für Mehrstärkengläser ermitteln, Gläser zentrieren und für die Randbearbeitung vorbereiten
- g)
- Brillengläser rillen, bohren, feilen, fräsen, polieren und in randlose Brillen montieren
- h)
- optische Wirkungen von Mehrstärken- und Sondergläsern messen sowie den Bezugspunkt anzeichnen
- i)
- Mehrstärken- und Sondergläser nach Anfertigung auf Einhaltung der vorgegebenen Parameter und Toleranzen prüfen und ausrichten
| 15 |
2 | Werkzeuge und Maschinen pflegen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | - a)
- Werkzeuge, Messgeräte und Bearbeitungsmaschinen reinigen
- b)
- Störungen an Messgeräten und Bearbeitungsmaschinen feststellen sowie Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen einleiten
- c)
- Betriebsstoffe, insbesondere Schmier-, Kühl-, Schleif- und Reinigungsmittel einsetzen und der umweltgerechten Entsorgung zuführen
| 3 |
3 | Brillen modifizieren und instand setzen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | - a)
- Schäden an Brillen beurteilen, Reparaturaufwand und Kosten ermitteln
- b)
- Bearbeitungsverfahren und Werkzeuge unter Berücksichtigung der Werkstoffe auswählen
- c)
- Fassungsteile manuell und maschinell fertigen, modifizieren, reparieren und austauschen
| 10 |
4 | Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen nach optischen Eigenschaften und Wirkungen beurteilen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
| - a)
- Einstärkengläser nach optischen Eigenschaften auswählen
- b)
- Beschichtungen und andere Oberflächenveredelungen von Brillengläsern hinsichtlich ihrer Wirkungen unterscheiden
- c)
- Abbildungsfehler bei Einstärkengläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen
- d)
- Hauptschnittwirkungen torischer Brillengläser bestimmen
- e)
- objekt- und bildseitigen Scheitelbrechwert messen
- f)
- sphäro-zylindrische Kombination umrechnen
| 19 |
- g)
- Mehrstärken- und Sondergläser nach optischen Eigenschaften auswählen
- h)
- Abbildungsfehler bei Mehrstärken- und Sondergläsern unterscheiden und deren Auswirkungen berücksichtigen
- i)
- prismatische Brillengläser messen
- j)
- Filter- und Schutzgläser Verwendungszwecken zuordnen
- k)
- Kontaktlinsen nach Werkstoffeigenschaften unterscheiden und Auswirkungen der Kontaktlinsenkorrektur beurteilen
- l)
- Aufbau und Eigenschaften vergrößernder Sehhilfen unterscheiden
| 15 |
5 | Kundenspezifische Sehanforderungen ermitteln und Kunden beraten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) |
5.1 | Korrektionsbedarf ermitteln (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) | - a)
- Korrektionsbedarf unter Berücksichtigung von Visus, Anatomie und Physiologie, insbesondere bei Myopie, Hyperopie, Astigmatismus und Presbyopie analysieren
- b)
- bei der Auswahl von Sehhilfen sehleistungsvermindernde Augenerkrankungen berücksichtigen
- c)
- ungestörtes Binokularsehen erklären und Abweichungen unterscheiden
| 14 |
5.2 | Kunden beraten und Dienstleistungen anbieten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) | - a)
- Kundenwünsche und Verwendungszweck der Sehhilfe im Verkaufsgespräch ermitteln
- b)
- Dienstleistungen zur Augenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung und anderen Sehtests erklären
- c)
- Kundenwünsche mit fachlichen Erfordernissen abstimmen, Brillenfassungen und Brillengläser unter ästhetischen und anatomischen Gesichtspunkten auswählen
- d)
- Kunden über Glastyp, Werkstoff, Oberflächenveredelung und Farbgebung von Brillengläsern beraten
- e)
- Informationsmedien, insbesondere für die Glas- und Fassungsberatung einsetzen
- f)
- Kundendaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes dokumentieren
| 14 |
- g)
- Anwendungsbereiche und Korrektionsmöglichkeiten von Brillengläsern, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen erklären
- h)
- Eigenschaften von Werkstoffen und Pflegemitteln für Kontaktlinsen unterscheiden und im Hinblick auf ihren Verwendungszweck beurteilen
- i)
- Notwendigkeit der Kontaktlinsenpflege begründen; Pflegemittel und deren Eigenschaften erklären
- j)
- Preise ermitteln und dem Kunden erklären
| 14 |
6 | Brillen optisch und anatomisch anpassen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | - a)
- Brillenfassungen nach anatomischen Gegebenheiten bearbeiten und voranpassen
| 6 |
- b)
- optische und physiologisch bedingte Auswirkungen von Korrektionsmitteln einschätzen
- c)
- Zentrierdaten ermitteln und Brillengläser nach unterschiedlichen Zentrierforderungen zentrieren
- d)
- Zentrierung von Brillen kontrollieren
| 6 |
7 | Sehhilfen abgeben (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | - a)
- Endanpassung von Brillen vornehmen
- b)
- Kunden in Handhabung, Gebrauch und Pflege von Sehhilfen einweisen
- c)
- auf die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen hinweisen
| 8 |
- d)
- auf mögliche Auswirkungen der Sehhilfe, insbesondere auf den Seheindruck hinweisen, deren Bedeutung einschätzen und erforderliche Maßnahmen veranlassen
| 4 |
8 | Waren verkaufen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) | - a)
- Wareneingänge erfassen und nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis gemäß Bestellung überprüfen
- b)
- Waren sachgerecht lagern, pflegen und präsentieren
- c)
- Einsatz und Anwendungen von Waren erläutern und Waren verkaufen
| 2 |
- d)
- Bestellungen vorbereiten und durchführen
- e)
- Mängel erfassen, beurteilen, dokumentieren und reklamieren
- f)
- Kundenreklamationen entgegennehmen und bearbeiten
| 4 |
9 | Rechnungswesen und Kalkulation durchführen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) | - a)
- betriebliche Kostenfaktoren beachten und kostenbewusst handeln
- b)
- Kalkulationen nach Vorgaben durchführen
- c)
- Zahlungsvorgänge abwickeln
- d)
- Mahnungen vorbereiten
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