Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

Eingangsformel

Auf Grund des § 37 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes in der im Saarland geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1011) ordne ich an:

I.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, als Amtsbezeichnungen der in § 13 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten des Bundes die Amtsbezeichnungen nach den Bundesbesoldungsordnungen A und B - Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 993) - festzusetzen.

II.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundespräsident