§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Registrierung |
§ 4 | Pflichten der Betriebe |
§ 5 | Aufgaben des Bundessortenamtes bei Anbaumaterial von Obstarten |
§ 6 | Anforderungen an Standardmaterial |
§ 7 | Anforderungen an Anbaumaterial von Obstarten bestimmter Sorten |
§ 8 | Allgemeine Anforderungen an anerkanntes Anbaumaterial von Obstarten |
§ 9 | Besondere Anforderungen an die Anerkennung von Vorstufenmaterial |
§ 10 | Besondere Anforderungen an die Anerkennung von Basismaterial |
§ 11 | Besondere Anforderungen an die Anerkennung von Zertifiziertem Material |
§ 12 | Besondere Anforderungen an die Anerkennung von Unterlagen, die keiner Sorte zugehören |
§ 13 | Kennzeichnung bei Anbaumaterial von Gemüse- und Zierpflanzenarten |
§ 14 | Kennzeichnung, Verpackung und Verschließung bei Anbaumaterial von Obstarten |
§ 15 | Kontrolle |
§ 16 | Vergleichsprüfungen |
§ 17 | Mitteilungen |
§ 18 | Einfuhr |
§ 19 | Ausfuhr |
§ 20 | Ausnahmen |
§ 21 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 22 | Übergangsvorschriften |
§ 23 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 (zu den §§ 1 und 2 Nummer 1) | Pflanzenarten im Anwendungsbereich dieser Verordnung |
Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 und 4, § 6 Absatz 2 und 5, § 8 Absatz 3 und § 15 Absatz 5) | Spezifische Schadorganismen, die für die Einschränkung des Gebrauchswertes und die Toleranzschwellen relevant sind |
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 2 und 5) | Besondere Anforderungen an Bestände von Anbaumaterial |
Anlage 4 (zu § 4 Absatz 2 und 4, § 6 Absatz 2, § 8 Absatz 3 und § 15 Absatz 5, 6 und 7) | Schadorganismen, von denen Anbaumaterial frei oder praktisch frei sein muss aufgrund visueller Kontrollen oder im Fall von Kandidatenmutterpflanzen aufgrund von Beprobung und Untersuchung |
Anlage 5 (zu § 4 Absatz 2) | Anforderungen an visuelle Kontrolle, Beprobung und Untersuchung |
Anlage 6 (zu § 8 Absatz 4 und 5 und § 15 Absatz 5) | Liste kontrollrelevanter Schadorganismen |
Anlage 7 (zu § 10 Absatz 1) | Maximal zulässige Anzahl Generationen für Basismaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen und maximal zulässige Lebensdauer von Mutterpflanzen für Basismaterial |
Botanische Bezeichnung | Deutsche Bezeichnung |
1 | 2 |
A. | Zierpflanzenarten |
Zierpflanzen im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 der Richtlinie 98/56/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen (ABl. L 226 vom 13.8.1998, S. 16), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 652/2014 (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung | |
B. | Gemüsearten und deren Hybriden |
| Zwiebel, Echalion Schalotte |
| Winterheckenzwiebel |
| Porree |
| Knoblauch |
| Schnittlauch |
| Kerbel |
| Sellerie, Knollensellerie |
| Spargel |
| Rote Rübe, Mangold |
| Grünkohl oder Krauskohl, Blumenkohl oder Karfiol, Brokkoli, Rosenkohl oder Sprossenkohl, Wirsing oder Wirsingkohl, Weißkohl oder Weißkraut, Rotkohl oder Rotkraut, Kohlrabi |
| Chinakohl, Herbstrübe oder Mairübe oder Stoppelrübe |
| Chili oder Paprika oder Pfefferoni |
| Krausblättrige Endivie Ganzblättrige Endivie |
| Blattzichorie, Wurzelzichorie |
| Wassermelone |
| Melone oder Zuckermelone |
| Gurke, Salatgurke, Einlegegurke |
| Riesenkürbis |
| Gartenkürbis oder Zucchini |
| Artischocke, Cardy oder Kardonenartischocke |
| Karotte oder Möhre, Futtermöhre |
| Fenchel |
| Salat (Kopfsalat, Schnittsalat, Kochsalat) |
| Petersilie |
| Prunkbohne oder Feuerbohne |
| Gartenbohne, Buschbohne, Stangenbohne |
| Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse |
| Radieschen, Rettich |
| Rhabarber |
| Schwarzwurzel |
| Tomate |
| Aubergine oder Eierfrucht |
| Spinat |
| Feldsalat, Rapunzel |
| Dicke Bohne oder Puffbohne |
| Zuckermais, Puffmais |
C. | Obstarten zur Fruchterzeugung und deren Hybriden |
| Esskastanie |
| Zitrus |
| Haselnuss |
| Quitte |
| Feige |
| Kumquat |
| Erdbeere |
| Walnuss |
| Apfel |
| Ölbaum |
| Pistazie |
| Bitterorange |
| Mandel |
| Aprikose |
| Süßkirsche |
| Sauerkirsche |
| Pflaume |
| Pfirsich |
| Japanische Pflaume |
| Birne |
| Johannisbeere, Stachelbeere, Jostabeere |
| Himbeere, Brombeere |
| Heidelbeere, Preiselbeere |
Pflanzenarten wissenschaftliche Bezeichnung (deutsche Bezeichnung) | Schadorganismus oder Krankheit wissenschaftliche Bezeichnung (deutsche Bezeichnung) |
1. | Gemüsepflanzen und deren Hybriden |
Allium cepaL.
|
|
Allium cepaL.
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Allium fistulosumL. (Winterheckenzwiebel) |
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Allium porrumL. (Porree, Lauch) |
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Allium sativumL. (Knoblauch) |
|
Apium graveolensL. (Sellerie) |
|
Asparagus officinalisL. (Spargel) |
|
Beta vulgarisL.var. vulgaris (Mangold) |
|
Brassica oleraceaL. (Blumenkohl oder Karfiol, Brokkoli, Grünkohl oder Krauskohl, Rosenkohl oder Sprossenkohl, Weißkohl oder Weißkraut, Rotkohl oder Rotkraut, Wirsing oder Wirsingkohl, Kohlrabi) |
|
Brassica rapaL. (Chinakohl) |
|
Capsicum annuumL. (Chili oder Paprika oder Pfefferoni) |
|
Cichorium endiviaL. (Krausblättrige Endivie, Ganzblättrige Endivie) |
|
Cichorium intybusL. (Blattzichorie, Wurzelzichorie) |
|
Citrullus lanatus[Thunb.] Matsum et Nakai (Wassermelone) |
|
Cucumis meloL. (Melone oder Zuckermelone) |
|
Cucumis sativusL. (Gurke, Salatgurke, Einlegegurke) |
|
| |
Cucurbita maxima Duchesne (Riesenkürbis) |
|
Cucurbita pepoL. (Gartenkürbis oder Zucchini) |
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Cynara cardunculusL. (Artischocke und Cardy oder Kardonenartischocke) |
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| |
Foeniculum vulgareMill. (Fenchel) |
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Lactuca sativaL. (Salat) |
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Rheum rhabarbarumL. (Rhabarber) |
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Solanum lycopersicumL. (Tomate) |
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Solanum melongenaL. (Aubergine oder Eierfrucht) |
|
2. | Obstpflanzenarten und deren Hybriden |
Castanea sativaMill. (Edelkastanie) |
|
CitrusL.,Fortunella Swingle, PoncirusRaf. (Citruspflanzen, Zwergorangen, Dreiblättrige Orange) |
|
Corylus avellanaL. (Haselnussstrauch) |
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Cydonia oblongaMill., MalusMill. undPyrusL. (Quitte, Äpfel, Birnen) |
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Ficus caricaL. (Feige) |
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Juglans regiaL. (Walnuss) |
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Olea europaeaL. (Olivenbaum) |
|
Pistacia veraL. (Pistazie) |
|
Prunus amygdalus, P. armeniaca, P. domestica, P. persica und P. Salicina (Mandelbaum, Aprikosen, Pflaume, Zwergpfirsich, Japanische Pflaume) |
|
Prunus avium, P. cerasus (Süßkirsche, Sauerkirsche) |
|
RibesL. (Johannisbeeren) |
|
| |
RubusL. (Brombeeren) | Pilze Peronospora rubi |
Schadorganismen, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten | Toleranzschwelle (in %) | ||
Vorstufenmaterial | Basismaterial | Zertifiziertes Material | |
FragariaL. | |||
Insekten und Milben | |||
Chaetosiphon fragaefoliae | 0 | 0,5 | 1 |
Phytonemus pallidus | 0 | 0 | 0,1 |
Nematoden | |||
Aphelenchoides fragariae | 0 | 0 | 1 |
Ditylenchus dipsaci | 0 | 0,5 | 1 |
Meloidogyne hapla | 0 | 0,5 | 1 |
Pratylenchus vulnus | 0 | 1 | 1 |
Pilze | |||
Rhizoctonia fragariae | 0 | 0 | 1 |
Podosphaera aphanis(Wallroth) Braun & Takamatsu | 0 | 0,5 | 1 |
Verticillium albo-atrum | 0 | 0,2 | 2 |
Verticillium dahliae | 0 | 0,2 | 2 |
Bakterien | |||
Candidatus Phlomobacter fragariae | 0 | 0 | 1 |
Viren | |||
Strawberry mottle virus (SMoV) | 0 | 0,1 | 2 |
Phytoplasmakrankheiten | 0 | 0,2 | 1 |
Aster yellows phytoplasma | 0 | 0,2 | 1 |
Multiplier disease | 0 | 0,1 | 0,5 |
Stolbur as strawberry lethal decline | 0 | 0,2 | 1 |
Strawberry green petal phytoplasmas | 0 | 0 | 1 |
Phytoplasma fragariae | 0 | 0 | 1 |
RibesL. | |||
Nematoden | |||
Aphelenchoides ritzemabosi | 0 | 0,05 | 0,5 |
Viren | |||
Aucuba mosaic und blackcurrant yellows in Kombination | 0 | 0,05 | 0,5 |
Chlorotisches Blattrollen und vein net der schwarzen Johannisbeere, Adernmosaik der Stachelbeere (Vein clearing and vein net of blackcurrant, Gooseberry vein banding) | 0 | 0,05 | 0,5 |
RubusL. | |||
Insekten | |||
Resseliella theobaldi | 0 | 0 | 0,5 |
Bakterien | |||
Agrobacterium spp. | 0 | 0,1 | 1 |
Rhodococcus fascians | 0 | 0,1 | 1 |
Viren | |||
Apfelmosaikvirus (Apple mosaic virus – APMV), Black raspberry necrosis virus (BRNV), Gurkenmosaikvirus (Cucumber mosaic virus – CMV), Raspberry leaf mottle (RLMV), Raspberry leaf spot (RLSV), Raspberry vein chlorosis virus (RVCV), Rubus yellow net virus (RYNV) | 0 | 0 | 0,5 |
VacciniumL. | |||
Pilze | |||
Exobasidium vaccinii var. vaccinii | 0 | 0,5 | 1 |
Godronia cassandrae(anamorphTopospora myrtilli) | 0 | 0,1 | 0,5 |
Bakterien | |||
Agrobacterium tumefaciens | 0 | 0 | 0,5 |
Viren | 0 | 0 | 0,5 |
Pflanzenarten | Besondere Anforderungen | |
1. | Zierpflanzen | |
1.1 | CitrusL. (Zitrus für Zierzwecke) | Das Anbaumaterial muss von Vermehrungsbeständen stammen, die visuell untersucht worden sind und dabei keine Anzeichen für einen Befall mit Viren und virusartigen Organismen aufwiesen. Anbaumaterial, das in Verkehr gebracht werden soll, muss visuell untersucht und seit Beginn der letzten Vegetationsperiode frei von Anzeichen von Viren und virusartigen Organismen sein. Im Fall von veredeltem Anbaumaterial dürfen Edelreiser nur auf Unterlagen gepfropft werden, die für Viroide nicht anfällig sind. |
1.2 | Blumenzwiebel-Arten | Aufwüchse von Beständen, die zur Erzeugung von Zwiebeln oder Bulben bestimmt sind, müssen frei von Anzeichen für einen Befall mit Schadorganismen sein. |
1.3 | Palmen, der folgenden Arten
| Vermehrungsmaterial, das einen Durchmesser von mehr als 5 cm an der Basis des Stammes hat, muss frei von Anzeichen für einen Befall von Rhynchophorus ferrugineus (Olivier) sein und
|
2. | Obstpflanzen | |
2.1 | CitrusL. (Zitrus) | CAC-Material muss aus Material einer identifizierten Quelle erzeugt worden sein, bei dem auf der Grundlage einer Beprobung und Untersuchung festgestellt worden ist, dass es frei ist von Schadorganismen, die in Anlage 4 für die genannten Arten aufgeführt sind, und zusätzlich auf der Grundlage einer visuellen Kontrolle, Beprobung und Untersuchung festgestellt worden ist, dass es seit Beginn des letzten Anbauzyklus praktisch frei ist von den Schadorganismen, die in Anlage 4 für die betreffenden Arten aufgeführt sind. |
2.2 | Fortunella Swingle (Zwergorangen) | wie 2.1 |
2.3 | PoncirusRaf. (Bitterorange) | wie 2.1 |
3. | Gemüsepflanzen | |
3.1 | Allium ascalonicum auct. nonL. (Schalotte) | Vermehrungsbestände zur Erzeugung von Zwiebeln und Bulben müssen visuell untersucht und frei von Anzeichen für einen Befall mit den in Anlage 2 Nr. 1 für diese Pflanzenart aufgeführten Schadorganismen sein. |
3.2 | Allium sativumL. (Knoblauch) | wie 3.1 |
Gattung oder Art | Schadorganismen |
CitrusL.,Fortunella Swingle undPoncrusRaf. |
|
Corylus avellanaL. |
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Cydonia oblongaMill. undPyrusL. |
|
FragariaL. |
|
Juglans regiaL. |
|
MalusMill. |
|
Olea europaeaL. |
|
Prunus amygdalusBatsch |
|
Prunus armeniacaL. |
|
Prunus aviumundP. cerasus |
|
Prunus domesticaundP. salicina |
|
Prunus persica |
|
RibesL. |
|
RubusL. |
|
VacciniumL. |
|
Gattung/Art | Kategorie | Intervall |
Castanea sativaMill. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. |
CitrusL.,Fortunella Swingle undPoncirusRaf. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird sechs Jahre nach dem Datum ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Sechs-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. |
Basismaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle sechs Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. | |
Zertifiziertes und Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. | |
Corylus avellanaL. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. |
Cydonia oblongaMill., MalusMill.,PyrusL. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. |
Vorstufenmaterial | Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. Anschließend wird sie in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden untersucht. | |
Basismaterial | Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. | |
Zertifiziertes Material | Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. | |
Standardmaterial | ||
Ficus caricaL. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. |
FragariaL. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt. Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich. |
Vorstufenmaterial | Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. | |
Basis-, Zertifiziertes und Standardmaterial | ||
Juglans regiaL. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. |
Vorstufenmaterial | Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. | |
Basismaterial | Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. | |
Zertifiziertes Material | Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. | |
Standardmaterial | ||
Olea europaeaL. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. |
Vorstufenmaterial | Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. | |
Basismaterial | Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein repräsentativer Anteil beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden. | |
Zertifiziertes Material | Bei Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut verwendet werden, wird ein repräsentativer Anteil dieser Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden. Bei Mutterpflanzen, die keine Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung sind, wird ein repräsentativer Anteil dieser Pflanzen beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden. | |
Standardmaterial | ||
Pistacia veraL. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. |
Prunus amygdalus, P. armeniaca, P. domestica, P. persicaund P. salicina | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. |
Vorstufenmaterial | Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallenauf PDV (Prune dwarf Virus – Verzwergungsvirus der Pflaume) und PNRSV (Prunus necrotic ringspot virus – Pflaumenverfall (Stecklenberger Krankheit) beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls der Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. BeiP. persicawird jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und auf PLMVd (Peach latent mosaic viroid) untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. | |
Basismaterial | Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. BeiP. persicawird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil der blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd untersucht. Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle zehn Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. | |
Zertifiziertes Material | Von den blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. BeiP. persicawird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil der blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd untersucht. Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. | |
Standardmaterial | ||
Prunus aviumund P. cerasus | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. |
Vorstufenmaterial | Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallenauf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls die Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen. | |
Basismaterial | Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle zehn Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. | |
Zertifiziertes Material | Von den blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. | |
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. | ||
Standardmaterial | Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen. | |
RibesL. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird vier Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Vier-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) aufgeführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und untersucht. |
Basis-, Zertifiziertes und Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen. | |
RubusL. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zwei Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Zwei-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und untersucht. |
Basismaterial | Bei Pflanzen, die auf dem Feld oder in Töpfen angebaut werden, wird die visuelle Kontrolle zweimal jährlich durchgeführt. Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen. | |
Zertifiziertes und Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen. | |
VacciniumL. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird fünf Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Fünf-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil B aufgeführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und untersucht. |
Basismaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen. | |
Zertifiziertes und Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen. |
Gattung oder Art | Spezifische Schadorganismen |
FragariaL. | Nematoden Longidorus attenuates Longidorus elongates Longidorus macrosoma Xiphinema diversicaudatum |
Juglans regiaL. | Nematoden Xiphinema diversicaudatum |
Olea europaeaL. | Nematoden Xiphinema diversicaudatum |
Pistacia veraL. | Nematoden Xiphinema index |
Prunus aviumundP. cerasus | Nematoden Longidorus attenuates Longidorus elongates Longidorus macrosoma Xiphinema diversicaudatum |
P. domestica,P. persicaund P. salicina | Nematoden Longidorus attenuates Longidorus elongates Xiphinema diversicaudatum |
RibesL. | Nematoden Longidorus elongates Longidorus macrosoma Xiphinema diversicaudatum |
RubusL. | Nematoden Longidorus attenuates Longidorus elongates Longidorus macrosoma Xiphinema diversicaudatum |
Zulässige Anzahl Generationen auf dem Feld | ||
Gattung oder Art | Unterlagen | Anderes Material |
Castanea sativaMill. | 3 | 2 |
CitrusL. | 3 | 1 |
Corylus avvelanaL. | 2 | 2 |
Cydonia oblongaMill. | 3 | 2 |
Ficus carciaL. | 2 | 2 |
Fortunella Swingle | 3 | 1 |
FragariaL. | 5 | |
Juglans regiaL. | 2 | 2 |
MalusMill. | 3 | 2 |
Olea europeaL. | 1 | 1 |
P. domestica | 3 | 2 |
P. persica | 3 | 2 |
P. salicina | 3 | 2 |
P. armenica | 3 | 2 |
P. cerasus | 3 | 2 |
PoncirusRaf. | 3 | 1 |
Prunus amygdalus | 3 | 2 |
Prunus avium | 3 | 2 |
PyrusL. | 3 | 2 |
RibesL. | 3 | 3 |
RubusL. | 2 | 2 |
VacciniumL. | 2 | 2 |