Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

(XXXX)

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der
Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal(Anlage)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 1006).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage


Fundstelle: BGBl. I 1991, 1927)