Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

(XXXX)

1.
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29)...
2.
Ferner wird auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes bekanntgemacht:
a)
Die Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde (Anlage 2) sind von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
b)
- d)
3.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. November 1975 (BGBl. I S. 2911).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage 1

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Anlage 2 Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde

Fundstelle: BGBl. I 1977, 1346)

Anlage 3

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