Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

(XXXX)

Saatgut der Art Tomate darf noch bis zum 30. April 2015 unter der Verwendung von Kennzeichnungs-und Verpackungsmaterial,das mit der Angabe der bisherigen botanischen Bezeichnung "Lycopersicon esculentum Mill." versehen ist, in den Verkehr gebracht werden.