Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST

I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich - den Oberpostdirektionen, den Direktionen Postdienst und dem Posttechnischen Zentralamt.

II.

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.

III.

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft.

Schlußformel

Deutsche Bundespost POSTDIENST
Generaldirektion
Der Vorstand