Organisierte Kriminalität (OK)-Zusammenarbeitsgesetz

Gesetz zu den Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen vom 23. Februar 2001 und zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Slowenien vom 2. März 2001