Bekanntmachung über die Ausgabe von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig

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Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) werden demnächst Scheidemünzen zu 50 Pfennig mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und der Jahreszahl 1950 in den Verkehr gebracht. Im übrigen unterscheiden sich die Münzen in keiner Weise von den bisher ausgeprägten Münzen zu 50 Pfennig, die die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und die Jahreszahl 1949 tragen und uneingeschränkt weiter im Verkehr bleiben.

Der Bundeskanzler
Der Bundesminister der Finanzen