Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "175. Geburtstag von Wilhelm Busch")

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlass des 175. Geburtstages von Wilhelm Busch eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 1.900.000 Stück, darunter 300.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München.
Die Münze wird ab dem 14. Juni 2007 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt eine überzeugende Abbildung Wilhelm Busch's, die sich auf originelle Weise von konventionellen Darstellungen abhebt. Sie wird in gelungener Form durch das Grundformat seiner in Holz gestochenen Bildergeschichten ergänzt, von denen der Künstler zwei (Max und Moritz, Fromme Helene) exemplarisch aufgreift.
Die Wertseite harmoniert in künstlerisch anschaulicher Weise mit der Bildseite. Sie zeigt den Bundesadler, den Schriftzug "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2007 sowie das Prägezeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes, München.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
"WER RUDERT, SIEHT DEN GRUND NICHT.".
Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Othmar Kukula aus Neuhausen.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)


(Fundstelle: BGBl. I 2007, 743)