Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden)

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Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 7,45 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.
Die Münze wird ab 3. Mai 1995 in den Verkehr gebracht.
Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt die Frauenkirche in unterschiedlicher Gestaltung des noch erhaltenen und des wiederaufzubauenden Teils sowie Trümmer der Kirche. Die Umschrift lautet:
"50 JAHRE MAHNUNG
ZU FRIEDEN UND VERSÖHNUNG".
Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1995, das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".
Die Jahreszahl "1995" und das Münzzeichen "J" befinden sich im Feld zwischen Adlerfängen und Umschrift.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
"STEINERNE GLOCKE - SYMBOL FUER TOLERANZ".
Zwischen Ende und Anfang der Randschrift befindet sich eine liegende Raute.
Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg.
Der Bundesminister der Finanzen

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(Fundstelle: BGBl. I 1995, 479)