Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Wartburg“)

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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung am 30. November 2010 beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Wartburg eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 300 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.
Die Münze wird ab dem 4. Oktober 2011 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold). Sie hat einen Durchmesser von 28 Millimeter und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm.
Der Entwurf stammt von dem Künstler Wolfgang Reuter aus Köln.
Das Motiv überzeugt durch die Gesamtansicht der Wartburg, dargestellt als vom Wald umgebene Höhenburg mit einem deutlichen Wiedererkennungswert. Ergänzt werden im unteren Teil der Bildseite herausragende Eckdaten und Persönlichkeiten der Wartburggeschichte, die zugleich Teil der Nationalgeschichte ist. Den unteren Abschluss der spannungsvoll gestalteten Bildseite bildet als spielerischer Kontrapunkt ein Ritter zu Pferd, der die ritterliche und höfische Kultur als Element des Mittelalters symbolisiert.
Die Korrespondenz der Bild- und Wertseite entspricht sich imzweitteiligenBildaufbau in hervorragender Weise. Die Schrift im jeweils unteren Teil ist in der Größe und Klarheit gut lesbar und unterstützt das Motiv. Der Adler ist kraftvoll gestaltet und hat eine würdige Anmutung.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2011“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.
Kursivdruck: Müsste „zweiteiligen“ lauten

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

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(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2079)