Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

Eingangsformel

Auf Grund des § 113 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Satz 3, des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit:

§ 1 Geschäftsordnung

Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Anlage (zu § 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2579 - 2580)

(Text der Anlage siehe: GO-MEDAS)