Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Eingangsformel

Auf Grund
des § 6 Absatz 3, § 11 Absatz 4, § 18 Absatz 4 des Fahrlehrergesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), die zuletzt durch Artikel 289 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
des § 2 Nummer 1 des Fahrpersonalgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 640), § 2 Nummer 1 zuletzt geändert durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1270), verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Inhaltsübersicht

§ 1Ziel und Inhalt der Ausbildung

§ 2Art und Umfang der Ausbildung

§ 3Allgemeine Ausbildungsgrundsätze

§ 4Theoretischer Unterricht

§ 5Praktischer Unterricht

§ 6Abschluss der Ausbildung

§ 7Ausnahmen

§ 8Ordnungswidrigkeiten

§ 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlagen

Anlage 1
(zu § 4)

Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
Anlage 2.1
(zu § 4)

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A2, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse AM (2 Doppelstunden)
Anlage 2.2
(zu § 4)

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)
Anlage 2.3
(zu § 4)

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse C (10 Doppelstunden), in der Klasse C1 (6 Doppelstunden)
Anlage 2.4
(zu § 4)

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse CE (4 Doppelstunden)
Anlage 2.5
(zu § 4)

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen D (18 Doppelstunden) und D1 (10 Doppelstunden)
Anlage 2.6
(zu § 4)

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse L (2 Doppelstunden)
Anlage 2.7
(zu § 4)

Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse T (6 Doppelstunden)
Anlage 2.8
(zu § 4 Absatz 4)

Mindestdauer des Unterrichts für den klassenspezifischen Zusatzstoff
Anlage 3
(zu § 5 Absatz 1)

Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen
Anlage 4
(zu § 5 Absatz 3)

Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C und CE
Anlage 5
(zu § 5 Absatz 4)

Praktische Mindestausbildung in den Klassen D1, D, D1E und DE
Anlage 6
(zu § 5 Absatz 5)

Für die Klassen BE, C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE und T
Funktions- und Sicherheitskontrolle sowie entsprechende Handfertigkeiten
Kontrolle der Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Verkehrs- und Betriebssicherheit

§ 1 Ziel und Inhalt der Ausbildung

(1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
(2) Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das
1.
Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
2.
Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
3.
Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
4.
Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
5.
Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
6.
Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
einschließt.

§ 2 Art und Umfang der Ausbildung

(1) Die Ausbildung erfolgt in einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die beiden Teile sollen in der Konzeption aufeinander bezogen und im Verlauf der Ausbildung miteinander verknüpft werden.
(2) Die Ausbildung in der Bundeswehr zur Erlangung der Dienstfahrerlaubnis, die nicht den Klassen nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen oder die über den Mindestumfang der Ausbildung nach dieser Verordnung hinausgehen, darf durch Verwendung von Fahrsimulatoren ergänzt werden.

§ 3 Allgemeine Ausbildungsgrundsätze

(1) Die Ausbildung hat sich an den Zielen dieser Verordnung zu orientieren. Die Ausbildungsinhalte sind so auszuwählen und aufzubereiten, dass diese Ziele erreicht werden. Dabei kann die exemplarische Vertiefung wichtiger sein als die inhaltliche Vollständigkeit. Die Inhalte müssen sachlich richtig, anschaulich und verständlich vermittelt werden.
(2) Der theoretische Unterricht und die praktische Fahrausbildung müssen systematisch und für den Fahrschüler nachvollziehbar aufgebaut sein. Die Ausbildung soll das selbstverantwortliche Weiterlernen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis fördern. Der Fahrlehrer soll gegenüber dem Fahrschüler sachlich, aufgeschlossen und geduldig auftreten. Die Mitarbeit des Schülers ist insbesondere durch Fragen und Diskussionen anzustreben.

§ 4 Theoretischer Unterricht

(1) Der theoretische Unterricht hat sich an den im Rahmenplan (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Inhalten zu orientieren und ist systematisch nach Lektionen aufzubauen. Der Unterricht soll methodisch vielfältig sein. Die Unterrichtsmedien sollen zielgerichtet ausgewählt und eingesetzt werden. Die Ausbildung setzt das selbstständige Lernen durch die Fahrschüler voraus. Zur Ergebnissicherung sind Lernkontrollen einzusetzen; das Ausfüllen von Testbogen nach Art der Prüfungsbogen auch mithilfe elektronischer Medien darf nicht Gegenstand des theoretischen Mindestunterrichts sein.
(2) Der Rahmenplan für den theoretischen Unterricht gliedert sich in einen allgemeinen Teil (Anlage 1) und einen klassenspezifischen Teil (Anlage 2).
(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.
(4) Die Mindestdauer des klassenspezifischen Teils (Zusatzstoff) richtet sich nach Anlage 2.8. Der Unterricht ist auch in Einzelstunden zulässig.
(5) Die Ausbildung für die Klassen B, C1, D, D1 schließt die Ausbildung für die jeweilige Anhängerklasse ein.
(6) Für den theoretischen Unterricht ist ein Ausbildungsplan aufzustellen. Der Ausbildungsplan hat sich inhaltlich nach dem Rahmenplan zu richten und ist durch Aushang oder Auslegen in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt zu geben. Der Unterricht hat sich nach dem Ausbildungsplan zu richten und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

§ 5 Praktischer Unterricht

(1) Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse einzubeziehen, die zur Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch
1.
die Unterweisung nach Absatz 5,
2.
Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
3.
Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Der Fahrlehrer hat den jeweiligen Ausbildungsstand durch Aufzeichnungen zu dokumentieren. Diese sollen erkennen lassen, welche Inhalte behandelt wurden.
(2) Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. Dies gilt auch für den Ersterwerb der Klasse A ohne Vorbesitz der Klasse A2 sowie der Klasse A2 ohne Vorbesitz der Klasse A1. Bei den übrigen Klassen dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
(3) Die besonderen Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten sind – ausgenommen für die Klassen D, D1, DE und D1E – nach Anlage 4 durchzuführen.
(4) Die Grundausbildung und die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen D, D1, DE und D1E sind nach Anlage 5 durchzuführen.
(5) Die Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T umfasst ferner eine am Ausbildungsfahrzeug durchzuführende praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6.
(6) Die in den Absätzen 3 bis 5 vorgeschriebenen Ausbildungseinheiten sind Mindestanforderungen, welche die besondere Verantwortung des Fahrlehrers nach § 6 unberührt lassen.
(7) Die Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf erst beginnen, wenn der Fahrschüler die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits erworben oder die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt, zum Beispiel nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert hat.
(8) Die gleichzeitige Erteilung von praktischem Fahrunterricht für mehrere Fahrschüler ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn er durch mehrere im gleichen Fahrzeug sitzende Fahrlehrer erteilt wird.
(9) Bei der Ausbildung auf motorisierten Zweirädern hat der Fahrlehrer den Fahrschüler zumindest in der letzten Phase der Grundausbildung und bei den Ausbildungsfahrten nach Anlage 4 überwiegend vorausfahren zu lassen. Dabei ist eine Funkanlage nach § 5 Absatz 2 Satz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu benutzen. Bei Ausbildungen in der Klasse T ist bei Fahrten auf öffentlichen Straßen eine Funkanlage nach Satz 2 zu benutzen.
(10) Bei den Ausbildungsfahrten auf Fahrzeugen der Klassen C1, C, D1 und D ist der nach § 5 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vorgeschriebene Fahrtenschreiber zu benutzen. Für jeden Tag der praktischen Ausbildung ist je Fahrschüler ein neues Schaublatt zu verwenden, auf dem auch der Name des Fahrlehrers und der Name des Fahrschülers vermerkt werden müssen.
(11) Für den praktischen Unterricht ist ein gegliederter Ausbildungsplan aufzustellen. Der Unterricht hat sich nach dem Ausbildungsplan zu richten. Er ist durch Aushang oder Auslegen in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt zu geben.

§ 6 Abschluss der Ausbildung

(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen. Im Fall eines gemeinsamen Ausbildungsganges nach Anlage 4 ist die praktische Ausbildung erst abgeschlossen, wenn mindestens alle vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten für beide Klassen durchgeführt worden sind. Wird in einem gemeinsamen Ausbildungsgang nach Anlage 4 die praktische Ausbildung für die Klassen C1E und CE nicht abgeschlossen, ist die Ausbildung für die Klasse C1 und C erst abgeschlossen, wenn mindestens die für diese Klassen vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten durchgeführt worden sind.
(2) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler Bescheinigungen über die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz auszustellen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, sind dem Fahrschüler die durchlaufenen Ausbildungsteile schriftlich zu bestätigen.

§ 7 Ausnahmen

(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
1.
die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,
2.
die Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Verzicht neu erteilt werden soll,
3.
die Fahrerlaubnis für die Klassen C oder D oder für die dazugehörigen Anhänger- oder Unterklassen wegen fehlender Verlängerung erloschen ist und die erneute Erteilung der betreffenden Fahrerlaubnis beantragt wird,
4.
die Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 Absatz 1 oder 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden soll,
5.
dem Inhaber einer allgemeinen Fahrerlaubnis eine Dienstfahrerlaubnis nach § 26 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden soll,
6.
die Fahrerlaubnis der Klasse A1 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf die Klasse A2 erweitert wird,
7.
die Fahrerlaubnis der Klasse A2 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf die Klasse A erweitert wird,
8.
die Prüfung zum Zwecke der Aufhebung der Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung nach § 17 Absatz 6 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung abgelegt wird.
(2) Der Fahrlehrer darf, soweit in den Fällen von Absatz 1 eine Prüfung abzulegen ist, den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass er über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
(3) Ausnahmen von § 5 Absatz 2 Satz 3 und § 6 Absatz 2 können bei der Ausbildung für Dienstfahrerlaubnisse erteilt werden.

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 4 Absatz 3 oder 4 in Verbindung mit Anlage 2.8 den dort vorgeschriebenen theoretischen Unterricht nicht erteilt oder erteilen lässt,
2.
entgegen § 4 Absatz 6 Satz 1 den dort vorgeschriebenen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder entgegen Satz 2 den Ausbildungsplan nicht durch Aushang oder Auslage in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gibt,
3.
entgegen § 5 Absatz 1 Satz 6 den jeweiligen Ausbildungsstand nicht durch Aufzeichnungen dokumentiert oder dokumentieren lässt,
4.
entgegen § 5 Absatz 8 Satz 1 für mehrere Fahrschüler die gleichzeitige Erteilung von praktischem Fahrunterricht anordnet oder zulässt,
5.
entgegen § 5 Absatz 11 Satz 1 oder 3 einen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder nicht durch Aushang oder Auslage in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gibt,
6.
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts nach § 4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts nach § 5 nicht durchgeführt wurde oder
7.
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Fahrlehrer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 5 Absatz 1 Satz 6 den jeweiligen Ausbildungsstand nicht durch Aufzeichnungen dokumentiert,
2.
entgegen § 5 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 4 oder Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 5 die besonderen Ausbildungsfahrten nicht wie dort vorgeschrieben durchführt,
3.
entgegen § 5 Absatz 8 Satz 1 für mehrere Fahrschüler gleichzeitig praktischen Fahrunterricht erteilt,
4.
entgegen § 5 Absatz 9 Satz 2 oder 3 bei den Ausbildungsfahrten keine Funkanlage benutzt,
5.
entgegen § 5 Absatz 10 Satz 1 bei Ausbildungsfahrten den vorgeschriebenen Fahrtenschreiber nicht benutzen lässt oder entgegen § 5 Absatz 10 Satz 2 Schaublätter nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet oder
6.
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts nach § 4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts nach § 5 nicht durchgeführt wurde.

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2335), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) geändert worden ist, außer Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1 (zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1322 - 1323;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.
Persönliche Voraussetzungen
a)
Körperliche FähigkeitenSehfähigkeit – SehtestBedeutung von Gesundheit und Fitness
b)
Einschränkungen der körperlichen FähigkeitenKrankheiten und GebrechenAufmerksamkeitsdefiziteKonzentrationsmängelAlkohol, Drogen und MedikamenteErmüden und Ablenkung
c)
Psychische und soziale VoraussetzungenEinstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen, Fahren und StraßenverkehrOrientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.
2.
Risikofaktor Mensch
a)
Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durchAggression, Angst, Fahrfreude, Stress, weitere EmotionenAuffälliges Fahren kann verschiedene Gründe haben, Reaktion auf aggressives FahrenAggression nicht mit Gegenaggression beantworten; Lernen, wie man seinen Ärger kontrolliertUrsachen von Stress; Lernen, Stress wahrzunehmenErfahrung, dass Stress Risikofaktor istLernen, wie Stress zu vermeiden und zu bewältigen istGefühle können Fahrer positiv oder negativ beeinflussenRisiken durch Angst, Panik, ÜberlegenheitsgefühleLernen, Gefühle zu beherrschen und zu kontrollieren
b)
Selbstbilderrealistische Einschätzung: Über- und Unterschätzung
c)
Fahrideale und Fahrerrollen.
3.
Rechtliche Rahmenbedingungen
a)
Führen von KraftfahrzeugenFahrerlaubnisklassenFührerschein auf Probe
b)
Zulassung von Fahrzeugenzulassungspflichtige und zulassungsfreie FahrzeugeErlöschen der Betriebserlaubnis
c)
Fahrzeuguntersuchungen
d)
VersicherungenHaftpflicht, Teilkasko und VollkaskoInsassenunfallRechtsschutz
e)
Fahrzeugpapiere und FührerscheinFahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, VersicherungsnachweisNachweis über AbgasuntersuchungÄnderungsabnahmebericht nach § 19 Absatz 3 StVZO
f)
Internationaler Kraftfahrzeugverkehr.
4.
Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
a)
Verkehrswege und ihre BedeutungStraße, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Sonderfahrstreifen, Sonderwege, Autobahn- und Kraftfahrstraße
b)
Grundregel § 1 (StVO)
c)
Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege (z. B. Alleen)Verkehrsbeobachtung, Gefahrenkontrolle beim FahrstreifenwechselStau.
5.
Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Verhalten
bei besonderen Verkehrslagen
an Kreuzungen und Einmündungen
bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
insbesondere durch
Handeln in der richtigen Reihenfolge (u. a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)
Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten
Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen.
6.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
a)
Verkehrszeichen und -einrichtungenGefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichensonstige Zeichen (Zusatzschilder), VerkehrseinrichtungenWissen um die Systematik und LogikFormen, Farben, Piktogramme, Schrift der Verkehrszeichen, „Lesen“ von Verkehrseinrichtungen und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten
b)
BahnübergängeSicherheits- und Umweltbewusstsein – Verhalten an Bahnübergängen.
7.
Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
a)
Besonderheiten und Verhalten gegenüber
öffentlichen Verkehrsmitteln
Bussen/Schulbussen
Taxen
Pkw und Motorradfahrern
Radfahrern
großen und schweren Fahrzeugen
Fußgängern
Kindern und älteren Menschen
Behinderten
b)
Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten
c)
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
verkehrsberuhigter Bereich und Zone 30
bauliche Maßnahmen.
8.
Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
a)
Bedeutung der Geschwindigkeitsituationsangepasste GeschwindigkeitZusammenhänge zwischen Geschwindigkeit, Abstand und AnhaltewegEinschätzung des Anhalteweges bei verschiedenen GeschwindigkeitenGewöhnung an ausreichende SicherheitsabständeErkenntnis der Gefahren von zu hohen GeschwindigkeitenStändige Kontrolle der Geschwindigkeit durch Anpassung an Verkehrsverhältnisse, Straßenverhältnisse, Witterungs- und SichtverhältnisseKenntnisse und Akzeptanz der GeschwindigkeitsregelungenKenntnis der Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit und SchadstoffemissionenWahl umweltschonender GeschwindigkeitenRealistische Selbsteinschätzung des eigenen GeschwindigkeitsverhaltensWissen um das Risiko von Geschwindigkeitsrausch und Geschwindigkeitsgewohnheiten
b)
Vorausschauendes Verhalten
c)
Sicherheitsabstände
d)
Wahl der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von Straße, Verkehr, Witterungs- und Sichtverhältnissen
e)
Lärmschutz
f)
Geschwindigkeitsvorschriften
g)
Warnzeichen.
9.
Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
a)
Einfahren, Anfahren
b)
Überholen, Vorbeifahren, Ausweichen
c)
Nebeneinanderfahren
d)
Abbiegen
e)
Wenden
f)
Rückwärtsfahren
g)
Kenntnis der Verkehrsregelungen bei verschiedenen Fahrmanövern. Insbesondere durch
Kennen und Wahrnehmen von Gefahren bei Fahrmanövern
Verkehrsbeobachtung üben
Erfahrung, dass sie erhöhte Konzentration erfordern
Lernen, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wo man Fahrmanöver ausführen kann oder davon absehen soll.
10.
Ruhender VerkehrZu wenig Straßenraum – zu viele Autos
a)
Ruhender VerkehrHalten und ParkenEinrichtungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
b)
Ein- und AussteigenSichern des Fahrzeugs
c)
Absichern liegen gebliebener Fahrzeuge
d)
Anschleppen, Abschleppen und Schleppen.
11.
Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
a)
Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen
b)
Verhalten gegenüber SonderfahrzeugenBlaues und gelbes BlinklichtSonderrechte
c)
Verhalten nach VerkehrsunfallAbsichern und Hilfeleistung für VerletzteVerpflichtungen
d)
Ahndung von FehlverhaltenVerwarnung, Bußgeld, Fahrverbot, Strafe
e)
FahreignungsregisterFahreignungs-Bewertungssystem
f)
Entzug der Fahrerlaubnis
g)
Verlust des VersicherungsschutzesSchadenersatz, Regress
h)
Begutachtungsstelle für FahreignungMedizinisch-psychologische Untersuchung.
12.
Lebenslanges Lernen
a)
Besondere Risikofaktoren bei
Fahranfängern
Jungen Fahrern
Älteren Fahrern
b)
Hilfeninsbesondere durch
Aufbauseminare, besondere Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungsgespräche (Führerschein auf Probe)
Fahreignungsseminare (Fahreignungs-Bewertungssystem)
Erfahrungsaustausch für Fahranfänger
c)
Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr
d)
Verkehrssicherheit durch Weiterbildung
e)
Sicherheitstraining
f)
Kurse zur umweltschonenden Fahrweise.

Anlage 2.1 (zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1324 - 1325;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.
Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
a)
Persönliche Voraussetzungen
Eignung unter besonderer Berücksichtigung des Fahrens motorisierter Zweiräder
Körperliche Voraussetzungen
Fitness
b)
Schutz des Fahrers/BeifahrersAnforderungen an Schutzhelme, geeignete Schutzkleidung, Schuhwerk, Handschuhe und sonstiges Sicherheitszubehör; auffällige, auf weite Entfernung erkennbare Bekleidung, Verletzungsschutz, Wetterschutz
c)
Betriebs- und VerkehrssicherheitPrüfung, Wartung und PflegeTechnische Veränderungen am MotorradFolgen/Beladen und Besetzung des Motorrades/GewichtsverteilungSicherung des Gepäcks/Folgen falscher Gewichtsverteilung, Einstellung von Federung und Dämpfung, Einstellung von Bedienhebeln„Einmotten“ und Wiederinbetriebnahme des Motorrades
d)
UmweltschonungBleifreier Kraftstoff, KatalysatorSchalldämpfung des Auspuffgeräuschs (laut ist out)Altöl und gebrauchte Filter umweltgerecht entsorgen.
2.
Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
a)
Verhalten bei zweiradspezifischen Verkehrszeichen und VerkehrseinrichtungenGefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Fahren in Fahrstreifen, Überholverbotebesondere Gefahren für Motorradfahrer durch:
Fahrbahn, andere Verkehrsteilnehmer, Witterung, Sicht- und Verkehrsverhältnisse
b)
Fahrbahn „lesen“Sand / Splitt / Teerverfugungen / Öl / Nässe / Glätte / Laub /
Schmutz / Schienen / Gullys / Markierungen / Schlaglöcher /
Spurrillen / Gegenstände auf der Fahrbahn
c)
Sehen und gesehen werdenVisier, Sichtfeld, Sehhilfen, AdaptionBlickschulung, Blickrichtung, Blicktechnik, Helm, Reflektoren, BeleuchtungSichthindernisse, Gefahr des Übersehenwerdens
d)
Mitnahme von PersonenKinder, ErwachseneVerhalten des Sozius: beim Anfahren, beim Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen
e)
Umweltbewusstes VerhaltenKein unnötiges Beschleunigen – vorausschauendes Fahren, Abschalten des Motors beim Warten, Rollenlassen des Kraftrades.
3.
Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
a)
Hauptgefahren durch andere:Übersehen werden von Linksabbiegern und anderen Wartepflichtigen, von Überholenden und Entgegenkommenden in Kurven
b)
Fahren unter erschwerten BedingungenKälte – Wärme – Regen – Sichtbehinderung – Aquaplaning – Nebel, Eis- und Schneeglätte, Matsch, Streumittel
c)
Fahren bei Dämmerung oder bei Dunkelheit:Erschwerte Erkennbarkeit von Fahrbahnzuständen und Verkehrsabläufen
d)
Motorräder mit BeiwagenFahrzeugrechtliche Bestimmungen, Beiwagen rechts oder links, AnlenkungBremsen, Beleuchtung, Fahrphysikalische Unterschiede zum Solobetrieb, besonders beim Beschleunigen, Bremsen und KurvenfahrenBeladen des Gespanns
e)
Motorrad mit AnhängerRechtliche BestimmungenVerbindungseinrichtungen, Gefahren: beim Kurvenfahren, durch Geschwindigkeit und beim Bremsen
f)
Verhalten nach UnfällenAbsicherung der Unfallstelle mit geeigneten Mitteln, Umgang mit verletzten Motorradfahrern, besondere Probleme bei Leistung Erster Hilfe: Abnahme des Helms, schwere Verletzungen, offene Brüche.
4.
Fahrtechnik und Fahrphysik
a)
Bedeutung der Grundfahraufgaben
b)
Anfahren und Stabilisieren der FahrbewegungAntriebskräfte, Geschwindigkeitsabhängige Stabilität der FahrbewegungKreiselkräfte/Unterbrechung der Kreiselkräfte
c)
KurvenKurvenarten, Lenkimpulse/Einleitung der Kurvenfahrt, Fliehkraft, Schräglage (Drücken, Legen)Seitenführungskräfte/Antriebskräfte/BremskräfteBlicktechnik in der Kurve, Bremsen in Schräglage, Aufrichten des Motorrades, Ausbrechen
d)
BremsenWirkung von Hand- und Fußbremse/dynamische Achslastverlagerung, Abstimmen der Bremskräfte bei getrennter Hand-und Fußbremse (kurzer und langer Radstand, unterschiedliche Belastung – Sozius/Gepäck, Schwerpunkthöhe)Abstimmen der Bremskräfte bei integralen Bremssystemen, Bremswirkung in Abhängigkeit von Gewicht, Reifen und FahrbahnoberflächeVollbremsung/GefahrenbremsungBlockieren: Vorderrad – Hinterrad. Grenzen der Automatischen Blockierverhinderer bei motorisierten Zweirädern, Störkräfte beim Bremsen
e)
AusweichenAusweichen als Notmanöver mit und ohne vorhergehendes Bremsen, Ausweichweg im Vergleich zu mehrspurigen Kraftfahrzeugen
f)
Kritische Fahrzustände/UrsachenPendeln, Flattern, Winddruck von vorn und von der Seite.
*)
Gilt nicht für AM.
*)
Nicht für A1, AM.

Anlage 2.2 (zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1326;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.
Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
a)
Technik, Physik
Betriebs- und Verkehrssicherheit
Wartung und Pflege der Fahrzeuge
Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO
Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
b)
Personen- und Güterbeförderung
Personenbeförderung
Ladeflächen und Beladung
c)
Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
Energiesparende Fahrweise
Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
2.
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
a)
Fahrgeschwindigkeit
b)
Fahren in Fahrstreifen
c)
Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen
d)
Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
e)
Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
f)
Bremsen
Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)
Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv)
Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
g)
Zusammenstellung von Zügen
Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
Stützlast
Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
Beleuchtung
h)
Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)
i)
Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.

Anlage 2.3 (zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1327;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.
Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz
a)
FahrerlaubnisErteilungsvoraussetzungen, Befristung
b)
PapierePersönliche Fahrzeugpapiere
c)
SozialvorschriftenFahrtenschreiber, Lenk- und Ruhezeiten
d)
ArbeitsplatzSitz- und Spiegeleinstellung (toter Winkel)Klimatisierung, Sichtbehinderung des Fahrers aufgrund der Bauart des Fahrzeugs.
2.
Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung/Transportvorschriften
a)
Geschwindigkeit, Abstand
b)
Bahnübergänge
c)
Halten und Parken
d)
Personenbeförderung
e)
FahrverboteSonn- und Feiertagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung, sonstige Wechselaufbauten, Unterfahrschutz
f)
Vorschriften zum Transport von GüternLadungspapiere (national und grenzüberschreitend).
3.
Kraftstrang
a)
Motor
b)
Kupplung, Wandler
c)
Getriebe
d)
Antriebswellen
e)
Differential(e)
f)
Achsantrieb, Radantrieb
g)
Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR).
4.
Fahrwerk/Elektrische Anlagen
a)
Federung
b)
Räder, Reifen, Radabdeckungen, Schneeketten
c)
Aufbauten
d)
Lichtmaschine/Batterie(n)
e)
Beleuchtung
f)
Sonstige elektrische Einrichtungen.
5.
Lkw-Bremsen
a)
hydraulische Bremsanlage
b)
Druckluftbeschaffungsanlage
c)
Kombinierte Druckluft-hydraulische Bremsanlage
d)
Zweikreis-Druckluftbremsanlage
e)
Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB)
f)
Feststellbremse.
6.
Lkw-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen; Geschwindigkeitsregler
a)
Dauerbremsen
b)
Automatischer Blockierverhinderer (ABV)
c)
Kontrollen, Wartung und Pflege der Bremsanlage
d)
Fahrzeuguntersuchungen
e)
Geschwindigkeitsregler.
7.
Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische GesetzmäßigkeitenKraftschluss, Reibung, Rollwiderstand, Luftwiderstand, Steigungen und Gefälle, Fliehkraft, Seitenführungskraft, Auswirkungen unterschiedlicher Ladung.
8.
Vorschriften über Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen
a)
FahrzeugUnterlegkeil(e), Warnleuchte(n), Warndreieck, Parkwarntafel, Verbandkasten, Abschleppverbindungen
b)
Fahrzeuggewichte und -abmessungen
c)
Geschwindigkeitsbegrenzer
d)
die Entgegennahme, den Transport und die Ablieferung von Gütern
Gefahrgut
Abfall
e)
Sicherheitsbestimmungen (Berufsgenossenschaft)Warnweste, sicherheitsrelevante SchuheEin- und Aussteigen.
9.
Ladungssicherung/Abfahrtkontrolle
a)
Kontrolle des Ladeguts (einordnen und befestigen)
b)
Sicherung verschiedener Arten von Ladegut(z. B. flüssiges oder hängendes Ladegut)
c)
Ausrüstung für das Be- und Entladen von Gütern
d)
Abfahrtkontrolle; Erkennen und Beseitigung einfacher Störungen.
10.
Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
a)
Wartung, Pflege und Kontrolle
b)
Energiesparende Fahrweise
c)
Alternative Kraftstoffe
d)
Zeit- und Streckenplanung
e)
Luftwiderstand(z. B. Spoiler, Plane, Aufbauten)
f)
Kartenlesen, Streckenplanung, Navigationssysteme.

Anlage 2.4 (zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1328)

1.
Zusammenstellung von Zügen
a)
Einrichtungen zur VerbindungWartung und Prüfung
b)
An- und Abkuppeln, Auf- und Absatteln
c)
Abmessungen,zulässige Achslast, zulässige Gesamtmasse der Züge
d)
Massen in Abhängigkeit von fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen.
2.
Lastzugbremsen
a)
Auflaufbremse(n)
b)
Zweitleitungs-Druckluftbremse.
3.
Lastzugbremsen
a)
Bremskraftregelung
b)
Automatische Blockier-Verhinderer (ABV)
c)
Feststellbremse
d)
Dauerbremse
e)
Fahrzeuguntersuchungen.
4.
Fahren mit Zügen
a)
Sicherheitskontrollen
b)
Gliederzug
c)
Sattelkraftfahrzeug
d)
Bremsen
e)
Rangieren
f)
Befahren von Kurven, Steigungen und Gefällen
g)
Fahren mit übergroßen und überschweren Fahrzeugen
h)
Fahren unter erschwerten Witterungsbedingungen
i)
Ladung/Ladungssicherung
j)
toter Winkel.

Anlage 2.5 (zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1329 - 1330)

1.
Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis D1 und D
a)
Personenbeförderung in BussenSicherheit, Unfallbeteiligung
b)
Definition Kraftomnibusse
c)
Einteilung der Kraftomnibusse nach Größe, Art, Verwendung.
2.
Rahmen, Fahrwerk, Elektrische Anlage
a)
Rahmen und Fahrgestelleunterschiedliche Motoreinbauvarianten, Aufbau, Gitterrohrrahmen, Federung, Dämpfung, Achsen
b)
Räder und ReifenArten, ReifenschädenRadwechselSchneeketten:
Arten
Montage
c)
Lenkung
d)
Elektrische AnlageBatterie, Prüfung/Ladung, Lichtmaschine, Anlasser, Bordelektrik, Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Klimatisierung, weitere Stromverbraucher.
3.
Fahrerplatz – Innenraum
Zugang von außen
a)
FahrerplatzLinienbus, ReisebusBegleitpersonalSignalanlagen:
Video – Außenbeobachtung
b)
Informations- und UnterhaltungsanlageLautsprecheranlage, Radioanlage, Fernseh-/Videoanlage
c)
InnenraumFahrgastraum – Beleuchtung:Innenbeleuchtung, Bodenbeleuchtung, Nachtbeleuchtung, Ein- und Ausstiege, Notausstiege, Türöffnung bei Reisebussen: Stauraum, Kraftstoffbehälter.
4.
Kraftstrang
a)
Motoren
b)
Einspritzanlage
c)
Abgasanlage
d)
Kupplung
e)
Getriebe
f)
Antriebswellen
g)
Differential.
5.
Bremsanlagen (1)
a)
Bauteile
b)
gesetzliche Vorschriften
c)
Arten von Bremsanlagen.
6.
Bremsanlagen (2)
a)
Einzelaggregate der Bremsanlage
b)
Feststellbremsanlage.
7.
Bremsanlagen (3)
a)
Betriebsbremsanlage
b)
Dauerbremsanlage.
8.
Bremsanlagen (4)
a)
Gelenkbusanlage
b)
Luftfederung – Gelenkbus
c)
Drehgelenk – Knickschutz
d)
Antrieb-Schlupf-Regelung (ASR) und Automatischer Blockierverhinderer (ABV)
e)
Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB)
f)
Anhängerkupplung
g)
Anhänger hinter Kraftomnibussen.
9.
Personenbeförderung, Fahrzeug- und Beförderungsdokumente
a)
gesetzliche Regelung des PersonenverkehrsGrundzüge des Personenbeförderungsrechts, Freistellungsverordnung
b)
Arten des PersonenbeförderungsverkehrsGelegenheitsverkehrLinienverkehr, Schulbusverkehr, Marktfahrten, Theaterfahrten, grenzüberschreitender Verkehr
c)
Fahrzeug- und Beförderungsdokumente für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr
d)
Haltestellen
e)
Kennzeichnung und Beschilderung von Linienbussen.
10.
BO-Kraft, Bau- und Betriebsvorschriften
a)
BO-KraftAllgemeine VorschriftenFahrdienst, Fahrgäste, Beförderungspflicht, Ausrüstung und Beschaffenheit
b)
SondervorschriftenO-BusLinienverkehrFahrzeuguntersuchungen nach BO-Kraft
c)
OrdnungswidrigkeitenNichtraucherzonenKennzeichnung von Schulbussen, Kennzeichnung von Sitzplätzen für behinderte MenschenRollstuhlfahrerGurtanlegepflicht
d)
Verhalten im Fahrdienstmitzuführende PapiereFundsachen.
11.
StVZO-Bestimmungen zu KraftomnibussenSondervorschriften für KraftomnibusseBauart, bestimmte Höchstgeschwindigkeit,Abmessung,Anhängerbetrieb,Kurvenlaufeigenschaften,Achslasten, Gesamtgewicht,Besetzung, Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Anordnung der Fahrgastsitze,Einrichtung zum sicheren Führen der Fahrzeuge, Heizung, Belüftung,Einrichtungen zum Auf- und Absteigen,Fußboden, Türen – Notausstiege, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Gänge, Bereifung,Lenkeinrichtung, Diebstahl-, Alarmeinrichtungen,Scheiben und Scheibenwischer, Unterlegkeile,Abgase, Abgasuntersuchung, Geschwindigkeitsbegrenzer,Geschwindigkeitsschilder.
12.
Fahrphysik
a)
Wirkung von KräftenKraftschluss, Widerstände, Luftwiderstände, Steigungswiderstände, Fliehkräfte, Seitenführungskraft, Kurvenfahrten.
b)
Benutzung von Spiegeln.
13.
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (1)Verhalten im Straßenverkehr, Vermittlung der Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung als Kraftomnibus-FahrerFahren in FahrstreifenSonderfahrstreifenGeschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Vorfahrt, besondere Verkehrslagen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Einfahren, Anfahren.
14.
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (2)Halten und Parken, Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, Warnzeichen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, Fußgängerüberwege, Schulbusse, Haltestellenregelung, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers, Verkehrshindernisse, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Ordnungswidrigkeiten.
15.
Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren mit Kraftomnibussen; Umweltschutz, energiesparendes und wirtschaftliches Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
a)
UmweltschutzEnergiesparendes und gleichmäßiges Fahren, Lärmschutz
b)
Alternative Kraftstoffe und Antriebe
c)
Umweltschutz bei Wartung, Pflege und Kontrollen des Kraftomnibusses
d)
Umweltgerechtes Entsorgen von Abfällen
e)
Karten lesen, Streckenplanung, Navigationssysteme.
16.
Fahren mit Kraftomnibussen
Verhalten bei Pannen und nach Unfällen
a)
Verhalten in schwierigen Situationenbesondere Seitenwindempfindlichkeit von Kraftomnibussen, Aquaplaning, Nebel, Wintergefahren, Verhalten als Schulbusfahrer
b)
Liegenbleiben von BussenPannen, Schutz der Fahrgäste, Notfallmaßnahmen, Evakuierung
c)
Fahrerbedingte UnfallfaktorenÜbermüdung, Ernährung, Alkohol, Drogen, Medikamente, Krankheit, Ablenkung
d)
Verhalten bei Unfällen.
17.
Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
a)
Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
b)
Grundzüge des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
c)
Grundzüge des Fahrpersonalgesetzes
d)
Grundzüge der Fahrpersonalverordnung
e)
Verordnung über den Fahrtenschreiber (EU) Nr. 165/2014
f)
Fahrpersonal und Kraftfahrzeuge
g)
Kontrollmittelverordnung
h)
Kontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
i)
Grundzüge des Arbeitszeitgesetzes.
18.
Sicherheitskontrollen
a)
AbfahrkontrolleVerkehrs- und BetriebssicherheitRäder und Bereifung, elektrische Einrichtungen, Bremsanlage, Ausrüstung
b)
Unterrichtung über Handfertigkeiten, die im Rahmen der praktischen Ausbildung und Prüfung beherrscht werden müssen.
Die Punkte „Ausrüstung, Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern, Automatisch-lastabhängige Bremse, Dauerbremse, Haltestellenbremse, Kupplung, Wandlerkupplung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Besonderheiten bei Gelenkbussen und Kneeling“ entfallen bei Klasse D1.
*)
Bei Erweiterung von Klasse D1 auf Klasse D 8 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff.

Anlage 2.6 (zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1331)

1.
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von ZügenEinfahren in StraßenÜberqueren von StraßenAbbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender TeileBeobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)FahrbahnbenutzungSonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei KolonnenbildungZusammenstellen von ZügenZusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen BremsanlagenAchsenabhängig (ein- oder mehrachsig)selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung, Stützrad bei EinachsanhängernBeachtung der fahrzeugbezogenen VorschriftenZulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene UntersuchungenKennzeichnungspflichtenKenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder AnbauteilenÜberbreite, Überlänge, Zwillingsräder.
2.
Technik und SicherungseinrichtungenBremsenBetriebsbremse, hydraulische BremseDruckluftbremseAuflaufbremse und FeststellbremseEinzelradbremsenUnterlegkeileLenkungRäder/BereifungAnbaugeräte und LadungBe- und Entlastung der AchsenBetriebsgeschwindigkeitLadung.

Anlage 2.7 (zu § 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1332)

1.
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von ZügenEinfahren in StraßenÜberqueren von StraßenAbbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender TeileBeobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)FahrbahnbenutzungSonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei KolonnenbildungZusammenstellen von ZügenZusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen BremsanlagenAchsenabhängig (ein- oder mehrachsig)selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung, Stützrad bei EinachsanhängernBeachtung der fahrzeugbezogenen VorschriftenZulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene UntersuchungenKennzeichnungspflichtenKenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder AnbauteilenÜberbreite, Überlänge, Zwillingsräder.
2.
Technik und SicherungseinrichtungenBremsenBetriebsbremse, hydraulische BremseDruckluftbremseAuflaufbremse und FeststellbremseEinzelradbremsenUnterlegkeileLenkungRäder/BereifungAnbaugeräte und LadungBe- und Entlastung der AchsenBetriebsgeschwindigkeitLadung.
3.
Fahren mit Zügen, Zusammenstellen von Zügen
a)
Ladungssicherung
b)
Besonderheiten der Fahrbahnbenutzung
mit bis zu zwei Anhängern
bis zu 60 km/h
mit Ladung land- und forstwirtschaftlicher Güter
c)
Besonderheiten bei der Zusammenstellung von Zügen; Fahren mit Allradantrieb
d)
Verhalten an Bahnübergängen.
4.
Wirkung von Kräften beim Fahren
a)
Kraftschluss, Reibung, Rollwiderstand
b)
Auswirkungen unterschiedlicher Ladungen
c)
in Steigungen und Gefällen
d)
Luftwiderstand, Seitenführungskraft, Fliehkraft
e)
Kippmomente.
5.
Bremsanlagen
a)
Druckluftbeschaffungsanlage
b)
Kombinierte Druckluft-hydraulische Bremsanlage
Zugfahrzeug hydraulisch
Anhänger Druckluft
c)
Druckluftbremse, Zweileitungsbremse.
6.
Bremsanlagen des Anhängers
a)
Manueller Bremskraftregler
b)
Automatisch-lastabhängige Bremskraftregelung
c)
Hilfs- und Feststellbremsanlage
d)
Beleuchtungseinrichtungen an Anhängern.

Anlage 2.8 (zu § 4 Absatz 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1417 - 1418)

AM2 Doppelstunden
A1, A2, A4 Doppelstunden
B2 Doppelstunden
C16 Doppelstunden
C1 (Vorbesitz D1)2 Doppelstunden
C1 (Vorbesitz D)2 Doppelstunden
C10 Doppelstunden
C (Vorbesitz C1)4 Doppelstunden
C (Vorbesitz D1)4 Doppelstunden
C (Vorbesitz D)2 Doppelstunden
CE4 Doppelstunden
D110 Doppelstunden
D1 (Vorbesitz C1)4 Doppelstunden
D1 (Vorbesitz C)4 Doppelstunden
D18 Doppelstunden
D (Vorbesitz C)8 Doppelstunden
D (Vorbesitz C1)12 Doppelstunden
D (Vorbesitz D1)8 Doppelstunden
L2 Doppelstunden
T6 Doppelstunden

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1334 - 1338;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1
Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
1.1
Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
1.2
Sitzposition
1.3
Einstellung der Spiegel
1.4
Lenkradhaltung (-führung); Lenkerhaltung
1.5
Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes; Helm Auf- und Absetzen
1.6
Einstellung der Kopfstützen
1.7
Bedienungseinrichtungen
2
Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
3
Gangwechsel(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
3.1
Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
3.2
Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
4
Fahrbahnbenutzung
4.1
Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
4.2
Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
5
Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
5.1
Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
5.2
Abbiegen in Grundstücke
5.3
Einordnen zum Abbiegen
5.4
Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang
6
Rückwärtsfahren und Wenden
6.1
Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
6.2
Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
6.3
Wenden
7
Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
8
Fahrgeschwindigkeit
8.1
Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
8.2
Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
8.3
Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
8.4
Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
8.5
Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
8.6
Bremsen in Gefahrensituationen
9
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
9.1
Einfahren, Ausfahren
9.2
Seitenstreifen
9.3
Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
9.4
Parkplätze, Raststätte und Tankstellen
10
Überholen(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
11
Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren
11.1
Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
11.2
Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
11.3
Einfahren in Vorfahrtstraßen
11.4
Bremsbereitschaft
11.5
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
11.6
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
11.7
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
11.8
Verhalten beim Befahren von Kreisverkehren
11.9
Verhalten an Bahnübergängen
12
Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
12.1
beim Abbiegen
12.2
beim Geradeausfahren
12.3
an Fußgängerüberwegen
12.4
in verkehrsberuhigten Bereichen
12.5
an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
12.6
an Schulen und bei Verkehrszeichen 136 (Kinder)
13
Halten und Parken
13.1
Halten in Steigungen und in Gefällstrecken
13.2
Einfahren in eine Parklücke
13.2.1
zwischen hintereinanderstehenden Fahrzeugen
13.2.2
zwischen nebeneinanderstehenden Fahrzeugen
13.3
Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs
13.4
Maßnahmen zur Sicherung liegen gebliebener Fahrzeuge
14
Vorausschauendes Fahren
14.1
Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer
14.2
Beobachtung des Fahrverhaltens der anderen Fahrzeugführer
14.3
Beobachtung des Verkehrsraumes
15
Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
16
Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
17
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen A1, A2, A und AM
17.1
SicherheitskontrolleÜberprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von
Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
Not-Aus-Schalter
Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan)
Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe
Ein- und Ausschalten
Funktion prüfen von:
Standlicht
Abblendlicht
Fernlicht
Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
Nebelschlussleuchte
Warnblinkanlage
Blinker
Hupe
Bremsleuchte
Kontrollleuchten benennen
Rückstrahler Vorhandensein
Beschädigung
Lenkung
Lenkschloss entriegeln
BremsanlageFunktionsprüfung der BremsenFlüssigkeitsstände
Motoröl
Kühlmittel
17.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
17.2.1
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
17.2.2
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
17.2.3
Ausweichen ohne Abbremsen
17.2.4
Ausweichen nach Abbremsen
17.2.5
Slalom
17.2.6
Langer Slalom
17.2.7
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
17.2.8
Stop and Go
17.2.9
Kreisfahrt
17.3
Klassenspezifische Besonderheiten
17.3.1
Fahren im Fahrstreifen
17.3.2
Fahren in Kurven
17.3.3
Fahren mit Schutzkleidung
18
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen B
18.1
Sicherheitskontrolle
Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe
Ein- und Ausschalten
Funktion prüfen von:
Standlicht
Abblendlicht
Fernlicht
Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
Nebelschlussleuchte
Warnblinkanlage
Blinker
Hupe
Bremsleuchte
Kontrollleuchten benennen
Rückstrahler
Vorhandensein
Beschädigung
Lenkung
Lenkschloss entriegeln
Überprüfung des Lenkspiels
BremsanlageFunktionsprüfung von
Betriebsbremse
Feststellbremse
Flüssigkeitsstände
Motoröl
Kühlmittel
Scheibenwaschflüssigkeit
18.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
18.2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
18.2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
18.2.3
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
18.2.4
Umkehren
18.2.5
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
19
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse C1 und C
19.1
Sicherheitskontrollen
19.1.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
19.1.2
Zusätzliche Überprüfung
19.1.2.1
Überprüfung der Federung/Luftfederung
19.1.2.2
Funktionsprüfung von
Betriebsbremse
Feststellbremse
19.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
19.2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
19.2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
19.2.3
Rückwärts quer oder schräg einparken
19.2.4
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
19.3
Klassenspezifische Besonderheiten
19.3.1
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
19.3.2
Nutzung von Fahrstreifen
19.3.3
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs
19.3.4
Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverfahren (Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustandes)
19.3.5
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
19.3.6
Sicherheitsabstand
19.3.7
Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen
19.3.8
Verhalten an Bahnübergängen
19.3.9
Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse
19.3.10
Ladungssicherung
20
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse D1 und D
20.1
Sicherheitskontrollen
20.1.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
20.1.2
Zusätzliche Überprüfungen Handfertigkeiten
20.1.2.1
Erläutern oder Demonstrieren der
Notausstiege
Rückhalteeinrichtungen für Fahrgäste
Einstiegshilfen
20.1.2.2
Überprüfung der Federung/Luftfederung
20.1.2.3
Funktionsprüfung von
Betriebsbremse
Feststellbremse
Haltestellenbremse
20.1.2.4
Richtiges Beladen der Gepäckräume
20.2
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
20.2.1
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
20.2.2
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
20.2.3
Rückwärts quer oder schräg einparken
20.2.4
Halten zum Ein- oder Aussteigen
20.3
Klassenspezifische Besonderheiten
20.3.1
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
20.3.2
Nutzung von Fahrstreifen
20.3.3
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs
20.3.4
Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren (Berücksichtigung stehender Fahrgäste)
20.3.5
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
20.3.6
Vorausschauendes Fahren, behutsames Beschleunigen und gefühlvolles Bremsen
20.3.7
Sicherheitsabstand
20.3.8
Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen
20.3.9
Verhalten an Bahnübergängen
20.3.10
Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse
21
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klassen BE, C1E, D1E und DE
21.1
Zusammenstellen des Zuges
21.1.1
Prüfen der Zugmaße
21.1.2
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast, ggf. Aufliegelast)
21.2
Verbinden und Trennen von Zügen mit einachsigem Anhänger (Kugelkopfkupplung)
21.2.1
Anhänger ankuppeln
21.2.2
Anhänger abkuppeln
21.3
Sicherheitskontrollen am Zug
21.3.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
21.3.2
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)
21.3.3
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers
21.3.4
Funktion der Bremsanlage
21.4
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
21.4.1
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
21.4.2
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (nur Klasse C1E)
21.5
Klassenspezifische Besonderheiten
21.5.1
beim Fahren
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen
Verhalten an Bahnübergängen
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
Nutzung von Fahrstreifen
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
Sicherheitsabstand
Rückwärtsfahren (Absicherung)
21.5.2
beim Abstellen
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)
Kenntlichmachung
22
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse CE
22.1
Zusammenstellen des Zuges
22.1.1
Prüfen der Zugmaße
22.1.2
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern, ggf. Aufliegelast, Motorleistung)
22.2
Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger bzw. Auf- und Absatteln
22.2.1
Anhänger ankuppeln
22.2.2
Anhänger abkuppeln
22.2.3
Aufsatteln
22.2.4
Absatteln
22.3
Sicherheitskontrollen am Zug
22.3.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
22.3.2
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)
22.3.3
Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)
22.3.4
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers
22.3.5
Funktion der Bremsanlage
22.3.6
Ladungssicherung
22.4
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
22.4.1
Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (nicht für Züge mit Starrdeichselanhänger)
22.4.2
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
22.4.3
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)
22.4.4
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
22.5
Klassenspezifische Besonderheiten
22.5.1
beim Fahren
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen
Verhalten an Bahnübergängen
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
Nutzung von Fahrstreifen
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
Sicherheitsabstand
Rückwärtsfahren (Absicherung)
22.5.2
beim Abstellen
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)
Kenntlichmachung
23
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse T Zugmaschine im Solobetrieb
23.1
Sicherheitskontrollen
23.1.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
23.1.2
Zusätzliche Überprüfungen
23.1.2.1
Funktionsprüfung von
Betriebsbremse (Einzelradbremse außer Funktion)
Feststellbremse
23.2
Sicheres Beherrschen der Fahrzeugbedienung unter Berücksichtigung der auf Zugmaschinen anzuwendenden Ausbildungsinhalte dieser Anlage entsprechend den Punkten 1 bis 16Für Zugmaschine mit Anhänger
23.3
Zusammenstellen des Zuges
23.3.1
Prüfen der Zugmaße
23.3.2
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern)
23.4
Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger
23.4.1
Anhänger ankuppeln
23.4.2
Anhänger abkuppeln
23.5
Sicherheitskontrollen am Zug
23.5.1
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
23.5.2
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)
23.5.3
Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)
23.5.4
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers
23.5.5
Funktion der Bremsanlage
23.5.6
Ladungssicherung
23.6
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
23.6.1
Rückwärtsfahren geradeaus
23.7
Klassenspezifische Besonderheiten
23.7.1
Beim Fahren
Einschätzen des Raumbedarfs
Einfahren, Ausfahren, Überqueren
Überholt werden
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen
Verhalten an Bahnübergängen
Nutzen von Fahrstreifen
Sicherheitsabstand
Rückwärtsfahren (Absicherung)
Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrbahnverschmutzungen (insbesondere beim Wiedereinfahren in den öffentlichen Verkehrsraum nach Feldarbeiten)
23.7.2
Beim Abstellen
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)
Kenntlichmachung
1)
Gilt nur für Zweiradklassen.
2)
Gilt nicht für Zweiradklassen.

Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3)

(Fundstelle BGBl. I 2014, 375)


Besondere AusbildungsfahrtenA1
A2
A
B
A1aufA2
A1aufA
A2aufA
BaufBE
B aufC1
C1aufC
C1aufC1E
BaufC
CaufCE
C1 und C1E
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
C und CE
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
SoloZugGesamtSoloZugGesamt
1Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)


5


3


3


5


1


3


4


3


5


8
2Schulung auf Autobahnen
oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)











4











2











1











2











1











1











2











1











2











3
3Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach den Nummern 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)




3




1




1




3




0




2




2




0




3




3


1
Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 15 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
2
Von einem gemeinsamen Ausbildungsgang ist dann auszugehen, wenn die Klassen C1E und CE jeweils gleichzeitig mit der Fahrerlaubnis für die Klasse C1 oder C ausgebildet werden.

Anlage 5 (zu § 5 Absatz 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1340)

Vorbesitz der
Klasse(n)
Dauer des
Vorbesitzes
Erwerb

Grundaus-
bildung
Überland

Autobahn

Nachtfahrt

CC mehr als
2 Jahre
D7843
D16422
CC bis
2 Jahre
D141686
D18844
B/C1B oder C1 mehr
als 2 Jahre
D331285
D116844
B/C1B oder C1
bis 2 Jahre
D4522148
D14119127
D1D20555
DDE4311
D1D1E4311

Anlage 6 (zu § 5 Absatz 5)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1341 - 1342;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.
Fahrtenschreiber (Klassen C1, C, D1 und D)
Analoger FahrtenschreiberDigitaler Fahrtenschreiber
Bedienung und Handhabung des analogen Fahrtenschreibers
Ausfüllen und Einlegen eines Schaublattes
Bedienung der Schalter
Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines Fahrtenschreibers kennen
Benennung der Symbole auf dem Fahrtenschreiber
Bedienung und Handhabung des digitalen Fahrtenschreibers unter Verwendung der Fahrerkarte
vor Beginn der Fahrt, einschließlich Nachtragungen in Form von manuellen Eintragungen bei Arbeitszeiten außerhalb der Ruhezeiten
während der Fahrt
beim Verlassen des Fahrzeugs
Bedienung der Schalter
Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines Fahrtenschreibers kennen
Benennung der Symbole auf dem Fahrtenschreiber
Auswertung des Schaublattes
a)
Wie viele Kilometer wurden gefahren?
b)
Wie lange war die Fahrtunterbrechung?
c)
Nach wie vielen Stunden wurde die erste Pause eingelegt?
d)
Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren?
am Ende einer Fahrt
bei Ausfall des Gerätes
2.
Bremsen (alle Klassen)Sichtprüfung des Standes der BremsflüssigkeitPrüfen der DruckwarneinrichtungVorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellenPrüfen, ob Pedalwege frei sindSichtprüfung der Betriebs- und FeststellbremseWirkung des Lufttrockners prüfen; oder bei älteren Fahrzeugen Vorrat des Frostschutzmittels prüfen
3.
Räder, Radaufhängung, Reifen und Lenkung (alle Klassen)Prüfen der Reifengröße anhand des FahrzeugscheinsPrüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand des FahrzeugscheinsPrüfen des Reifenzustandes/Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper)Sichtprüfung des Sitzes der RadmutternPrüfen der Felgen auf BeschädigungPrüfung Reserverad, Sicherung, ZustandSichtprüfung der RadaufhängungFunktion der Lenkhilfe prüfen (stehender, laufender Motor)Lenkungsspiel prüfenÖlstand der Servolenkung prüfen
4.
Elektrische Ausstattung/Beleuchtungseinrichtungen/Kontrolleinrichtungen (alle Klassen)Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchte vorne, Funktion prüfenBremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfenHupe / Lichthupe / Warnblinklicht / Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfenBatterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfenReihenfolge des An- und Abklemmens beim Fremdstart benennenKontrolllampen – Blinker/Warnblinklicht/Fernlicht/Handbremse/Automatischer Blockierverhinderer/Temperaturanzeigen benennen bzw. kontrollieren oder Kontrollsysteme erläuternSchluss-, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen
5.
Motor/Betriebsstoffe (alle Klassen)Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des KühlflüssigkeitsstandesKontrolle des MotorölstandesDichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfenSichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z. B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe)Wasservorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollierenEinstellung der Scheibenwasch-Spritzdüsen prüfen, gegebenenfalls reinigenÜberprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage
6.
Ausrüstung/Aufbau/Zusatzeinrichtung (alle Klassen)Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung, Zustand)Verbandkasten (Unterbringung)Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Plane, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung (Zustandskontrolle)Sichtprüfung der AnhängekupplungZustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)Plane/Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen, ob Plane frei von Wasser oder u. U. von Schnee und Eis)
7.
Handfertigkeiten (Klassen D1 und D)Erläutern eines RadwechselsAuswechseln einer Glühlampe im Scheinwerfer (gegebenenfalls erläutern) (gilt nicht für Gasentladungslampe)Auswechseln einer Lampe in Brems-, Blink- oder SchlussleuchteFunktionsprüfung der Verständigungsanlage mit Regelung der Lautstärke und Umschalten zwischen Fahrer- und BeifahrermikrofonFunktionsprüfung der Türbetätigungsanlage (auch von außen)Erläutern oder Demonstrieren des vorschriftsmäßigen Absicherns eines liegen gebliebenen FahrzeugsErläutern oder Demonstrieren der Notbetätigung der TürenBeschreibung der Handhabung des FeuerlöschersKontrolle/Wechsel einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten bei AusfallBedienung der Heizungs- und Lüftungsanlage erklären
8.
Handfertigkeiten (Klassen BE, DE, D1E, CE und C1E)Funktions- und Sicherheitskontrolle, HandfertigkeitenPrüfung der BremsanlagenKontrolle der Druckluftbremsanschlüsse und der elektrischen AnschlüsseFunktionsprüfung der Druckluftbremsanschlüsse oder der AuflaufbremseKontrolle von Aufbau, Planen, Bordwänden und sonstigen Einrichtungen zur Sicherung der Ladung