ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019

§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
775 900 000 Euro

festgestellt.

§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

§ 4 Übernahme von Gewährleistungen

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 2 800 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

§ 6 Befristung

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2020 außer Kraft.

§ 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Anlage (zu § 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2215 - 2229)

Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2017
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2019
1 000 €
Betrag
für
2018
1 000 €
Ist-Ergebnis

2017
1 000 €
12345
Ausgaben
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft

54 300


42 700


19 780
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung323 700 T€
davon fällig:
Jahr 2020 bis zu58 800 T€
Jahr 2021 bis zu55 400 T€
Jahr 2022 bis zu47 100 T€
in künftigen Haushaltsjahren162 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2018 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
205 900

228 400

200 422
Zahlungsverpflichtungen792 800 T€
davon fällig:
Jahr 2020 bis zu171 500 T€
Jahr 2021 bis zu137 600 T€
Jahr 2022 bis zu109 700 T€
in künftigen Haushaltsjahren374 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
682 01-691Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland durch die KfW-Beteiligungstochter

8 900


10 000


Verpflichtungsermächtigungen54 800 T€
davon fällig:
Jahr 2020 bis zu6 600 T€
Jahr 2021 bis zu7 000 T€
Jahr 2022 bis zu7 300 T€
in künftigen Haushaltsjahren33 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.



Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6


Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 7 320 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:
a)Vorhaben in regionalen Fördergebieten450 Mio. Euro 
b)Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
3 810 Mio. Euro 
c)Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften
60 Mio. Euro 
d)Innovationen2 000 Mio. Euro 
e)Exportfinanzierung1 000 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2019 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a)
Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Startfonds.
c)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.


Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2018.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 792,8 Mio. Euro, davon fällig:

Jahr 2020 bis  171,5 Mio. Euro 
Jahr 2021 bis zu  137,6 Mio. Euro 
Jahr 2022 bis zu  109,7 Mio. Euro 
in künftigen Haushaltsjahren  374,0 Mio. Euro.


Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
die KfW-Beteiligungstochter. Die 100%-Tochtergesellschaft der KfW wurde in 2018 gegründet.
die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW.
Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen dienen. Die Tochtergesellschaft ist auf Eigenkapital spezialisiert, insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Programms „ERP-VC-Fondsinvestment“, welches bis 2018 dem Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvestment“ ist mit dem operativen Start der KfW-Beteiligungstochter bei dieser angesiedelt.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzierungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Von dem veranschlagten Baransatz in Höhe von 8,9 Mio. Euro entfallen 6,76 Mio. Euro auf laufende Verwaltungskosten der KfW-Beteiligungstochter für die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“, einschließlich der nicht direkt dem Programm zurechenbaren Kosten derKfW-Beteiligungstochter,die vom Programm der „ERP-VC-Fondsinvestments“ anteilig zu tragen sind (sog. „Overhead“).
Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion“ gegenüber dem Bund bzw. ERP-Sondervermögen als Gesellschafter, die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.


Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2019
1 000 €
Betrag
für
2018
1 000 €
Ist-Ergebnis

2017
1 000 €
12345
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden

500 000

500 000

206 751
Verpflichtungsermächtigung1 831 200 T€
davon fällig:
in künftigen Haushaltsjahren1 831 200 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischenJugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland


2 700



2 700



2 657
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

3 600

2 800
Verpflichtungsermächtigung5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2020 bis zu1 500 T€
Jahr 2021 bis zu1 300 T€
Jahr 2022 bis zu1 300 T€
Jahr 2023 bis zu1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung775 400787 400432 410
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse6 3006 3005 457
Ausgaben für Investitionen769 100781 100426 953
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung775 400787 400432 410



Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6


Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I und II sowie des 2017 aufgesetzten Nachfolgefonds High-Tech Gründerfonds III;
die Bedienung von Kapitalabrufen des 2016 zusammen mit der KfW aufgelegten coparion-Fonds.
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2019 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2020 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 1 831 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.


Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanischesBegegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Verpflichtungsermächtigungen werden erst im ERP-Wirtschaftsplan 2020 wieder benötigt.


Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2020 bis 2023, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.


Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2017 rund 2 000 Mio. Euro.


Kapitel 2
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2019
1 000 €
Betrag
für
2018
1 000 €
Ist-Ergebnis

2017
1 000 €
12345
Sonstige Ausgaben
427 09-011Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

200


200


49
531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
250

250

93
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
575 01-680Zinsaufwendungen05000
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
671 01-680Bearbeitungsgebühren50502
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 20190
697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen00
Summe Sonstige Ausgaben5001 000144
Abschluss
Sonstige Ausgaben5001 000144
Zinskosten
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben5001 000144



Sonstige Ausgaben

Erläuterungen
6


Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.


Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.


Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorgesehen.


Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.


Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.


Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.



Kapitel 3
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2019
1 000 €
Betrag
für
2018
1 000 €
Ist-Ergebnis

2017
1 000 €
12345
Einnahmen
119 99-680Vermischte Einnahmen0019 602
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
162 01-691Erträge aus Vermögen359 274593 578492 403
182 01-691Tilgung von Darlehen176 453181 247352 390
129 01-873Einnahmen aus Vermögen171 50600
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
231 01-699Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

56 167


60 330


60 530
a) ERP-Innovationsfinanzierung:38 847 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz:8 320 T€
c) ERP-Startfonds:9 000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
272 01-861Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)12 500
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW000
Gesamteinnahmen775 900835 155924 925
Abschluss
Verwaltungseinnahmen000
Übrige Einnahmen775 900835 155924 925
Gesamteinnahmen775 900835 155924 925



Einnahmen

Erläuterungen
6


Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.


Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a)Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV240 955 T€
b)Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I-IV93 319 T€
c)Verzinsung Nachrangdarlehen0 T€
d)Erträge aus Darlehen an Unternehmen25 000 T€
Summe359 274 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.


Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin1 053 T€
Unternehmen175 400 T€
Summe176 453 T€


Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.


Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2018 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch in der ERP-Innovationsfinanzierung bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.


Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.
2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.


Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.



Abschluss
Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

775 900

775 400

500

6 300

769 100
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

    500
775 900775 9005006 300769 100



Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1


Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2019
a) Bis einschl.
  31.12.2017
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2019
b) VE 2018
c) VE 2019
davon fällig
20192020202120222023 ff.
in Mio. €
12345678
892 01
Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung54,3a)– 
b)– 
c)323,70058,800 55,40047,100162,400
683 01Förderkosten205,9a)728,900161,400130,300101,90080,800254,500
b)281,80042,50041,900 36,40029,600131,400
c)792,800171,500137,600109,700374,000
682 01

Förderkosten für die zu gründende Beteiligungstochter der KfW8,9a)– 
b)105,0005,0005,000  5,0005,00085,000
c)54,8006,600  7,0007,30033,900
681 02

Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen2,7a)2,0801,0401,040– 
b)4,9801,6601,660  1,660
c)– 
681 03


Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung3,6a)2,2631,5610,552  0,150
b)5,1001,5001,300  1,3001,000
c)5,1001,500  1,3001,3001,000
Summe275,4a)733,243164,001131,892102,05080,800254,500
b)396,88050,66049,860 44,36035,600216,400
c)1 176,400238,400201,300165,400571,300
682 02Kooperationsprojekte500,0a)2 069,6202017 ff. :2 069,620
b)2 083,6002018 ff. :2 083,600
c)1 831,200 2019 ff. :1 831,200


Anlage 2


Nachweisung des ERP-Sondervermögens


Aktivseite
2017
EUR
2016
EUR
A.Barreserve und Anlagen
 1.Guthaben bei Kreditinstituten632 710 427,51476 181 969,73
 2.Termingelder bei Kreditinstituten0,000,00
 3.Anlage bei Fondsgesellschaften1 006 259 329,001 006 259 329,00
 4.Anlage bei Unternehmen817 690 818,16866 761 135,41
 5.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland“

58 003 786,95

63 430 670,40
 6.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“

40 400 261,08

21 179 132,04
 7.KfW Nachrangdarlehen0,002 555 064 622,70200 000 000,00
B.Darlehensforderungen526 248 940,86496 953 667,96
C.Rechnungsabgrenzung0,000,00
D.Sonstige Forderungen166,960,00
E.Beteiligungen
 1.Kreditanstalt für Wiederaufbau1 082 876 331,121 082 876 331,12
 2.KfW-Rücklage aus Mitteln desERP-Sondervermögens
1 190 752 106,00

1 190 752 106,00
 3.Kapitalrücklage II1 000 000 000,001 000 000 000,00
 4.Gesonderte Kapitalrücklage614 280 731,32614 280 731,32
 5.Sonstige Gewinnrücklagen2 719 237 060,842 436 207 010,46
 6.ERP-Gewinnrücklage I758 597 198,86711 419 422,01
 7.ERP-Gewinnrücklage II37 595 619,4128 538 571,20
 8.ERP-Gewinnrücklage III497 307 037,51425 331 152,71
 9.ERP-Gewinnrücklage IV334 432 453,30220 028 372,33
10.ERP-Förderrücklage I4 650 000 000,004 650 000 000,00
11.ERP-Förderrücklage II250 000 000,00250 000 000,00
12.ERP-Förderrücklage III1 000 000 000,001 000 000 000,00
13.ERP-Förderrücklage IV1 250 000 000,001 250 000 000,00
14.Gesetzliche Rücklage der KfW615 270 642,68615 270 642,68
15.Sondergewinnrücklage0,000,00
16.High-Tech Gründerfonds I58 589 415,8259 870 533,22
17.High-Tech Gründerfonds II73 331 791,5555 916 072,88
18.High-Tech Gründerfonds III4 226 371,700,00
19.Coparion15 210 240,033 174 170,06
20.Earlybird Health-Tech816 025,660,00
21.eCAPITAL IV3 300 869,390,00
22.Brockhaus Private Equity11 790 284,080,00
23.Obermark18 381 813,2716 185 995 992,540,00
Summe der Aktiva19 267 309 723,0618 724 431 020,53


nach dem Stand vom 31. Dezember 2017

Passivseite
2017
EUR
2016
EUR
A.Rückstellungen
 1.Rückstellung Vermögensabsicherung0,000,00
 2.Rückstellung Förderlasten692 479 421,47745 570 095,44
 3.Rückstellung High-Tech Gründerfonds41 800 000,0030 600 000,00
 4.Rückstellung Nachrangdarlehen100 000 000,000,00
 5.Rückstellung MMF I0,000,00
 6.Rückstellung MMF II2 334 597,08836 614 018,550,00
B.Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast5 377 222,3798 524 427,38
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds


58 003 786,95


63 430 670,40
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II


40 400 261,08


21 179 132,04
Sonstige Verbindlichkeiten0,0049,04
Verwahrungen0,00103 781 270,400,00
C.Vermögen des ERP-Sondervermögens
Vermögensbestand 01.01.17 765 126 646,2316 931 206 566,77
Gewinn/Verlust561 787 787,88833 920 079,46
Vermögensbestand 31.12.18 326 914 434,1117 765 126 646,23
Summe Passiva19 267 309 723,0618 724 431 020,53



Anlage 3


Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Im Jahr 2017 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 6,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 220,3 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 vertragsgemäß vergütet. Die Vergütung berücksichtigt die Änderungen zur Vergütung der ERP-Förderrücklage I aus dem am 26.04.2017 abgeschlossenen „Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage“. Die in diesem Vertrag vereinbarte Teilnahme der ERP-Förderrücklage I an der Verteilung des Jahresergebnisses der KfW ist rückwirkend für das Jahr 2016 anzuwenden. Die nachfolgende Berichterstattung setzt daher auf die Darstellung der Vergütung der ERP-Förder- und Gewinnrücklagen im Bericht für das Jahr 2016 auf, die die Neuregelung bereits berücksichtigte. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2017 wie folgt vergütet:
Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2017 bis zur Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens am 29.09.2017 ein Zinsbetrag in Höhe von 2,7 Mio. EUR.
Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-Förderrücklage“ und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert. Im Berichtsjahr wurde rückwirkend zum 01.01.2017 eine Dotierung der ERP-Gewinnrücklage IV aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR vereinbart. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 390,9 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
224,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I
12,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
48,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
60,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
29,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
1,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
15,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2017 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2017 somit auf 390,9 Mio. EUR. Diese ERP-Mittel wurden wie folgt eingesetzt:
1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2017 in Höhe von 220,3 Mio. EUR:
Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-VentureCapital-Fondsinvestments) in Höhe von 214,9 Mio. EUR.
Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 4,4 Mio. EUR.
Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 1,0 Mio. EUR.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 170,6 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 147,2 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der Dotierung in die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 100 Mio. EUR auf 758,6 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 9,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2017 auf 37,6 Mio. EUR.
Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung der Dotierung aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2017 auf 334,4 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2017 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.