Anordnung über die Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren technischen Dienst beim Deutschen Patent- und Markenamt

I.

Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Einstellung von Beamtinnen und Beamten in den höheren technischen Dienst übertragen.

II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Einstellung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.

III.

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Schlussformel

Die Bundesministerin der Justiz