Bekanntmachung zur Übernahme der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

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Der Deutsche Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2009 beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einschließlich ihrer Anlagen, soweit sie vom Deutschen Bundestag zu beschließen sind, in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 2128), mit der Maßgabe zu übernehmen, sie bis zum 31. Juli 2010 insbesondere im Lichte jüngster Rechtsprechung anzupassen.

Schlussformel

Der Präsident des Deutschen Bundestages