Bekanntmachung des ergänzenden Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß), den der Bundesrat am 12. Oktober 1990 zustimmend zur Kenntnis genommen hat

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Solange die Mitglieder des Bundesrates aus den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dem Bundesrat nur mit beratender Stimme angehören, nehmen die für den Deutschen Bundestag entsandten neuen Mitglieder des Vermittlungsausschusses an den Beratungen des Vermittlungsausschusses ebenfalls nur mit beratender Stimme teil.

Die Präsidentin
des Deutschen Bundestages