Beitragssatzgesetz 2013

Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013

§ 1

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2013 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.