Anordnung des Staatsaktes aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges

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Aus Anlaß des 50. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges findet
am 8. Mai 1995
im Schauspielhaus in Berlin ein Staatsakt statt.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts wird die Bundesregierung gebeten, den Staatsakt vorzubereiten.
Der Bundespräsident