Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik".
Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern