Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle.

Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern