Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor und Professor bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
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als Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle - .