Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
1.
Präsident des Deutschen Institutes für medizinische Dokumentation und Information
2.
Direktor beim Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete.