Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest:
Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung,Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.